Laufzeit für Spekulationssteuer bei Aufteilung?

Hallo,

Grundstück wurde 1998 erworben, 2004 in 3 Teile aufgteilt, 2 sofort verkauft. Das 3. Teil soll jetzt 2012 verkauft werden. Beginnt die 10 Jahresfrist für die „Spekulatiobssteuer“ 2004 neu oder zaehlt 1998 als Erwerbsjahr? Wo steht das genau in elchem Gesetz?2006 wurde durch Erbfall 12,5% vim Anteil auf 2 weitere Personen übertragen. Irgendwie relevant bzgl." Spekulatiobssteuer"?

Hallo,
entscheidend für die 10 Jahre ist der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung (so steht das auch im Gesetz. Die Neuaufteilung der Eigentümer ist ebenfalls nicht relevant, da diese Rechtsnachfolger sind.
Somit dürfte es keine Probleme geben

Gruß Wolfgang

Hallo Stefan,
leider kann ich zu diesem Thema überhaupt keine Auskunft geben, es tut mir leid, damit kenne ich mich gar nicht aus.
Herzliche Grüße
Angelika Cylius

Hallo,
m.E. zählt das Jahr 1998 als Jahr des Erwerbs, da die Aufteilung einer Immobilie in Teilwirtschaftsgüterohne keinen Erwerb bzw. keine Veräußerung darstellt. Die Regelungen zum Grundstücks-Spekulationsgeschäft finden sich im § 23 EStG.
Der nachträglich Erbfall im Jahr 2006 ist insofern zu berücksichtigen, dass die Anschaffungskosten nur für den nunmehr tatsächlich veräußerten Teil zu berechnen (anteilige Kürzung) sind.

Hallo,

zur Spekulations-Steuer kann ich leider keine Auskunft geben. Ein Steuerfachmann wäre hier der richtige Ansprechpartner.

MfG Monika

Hallo!
Hier eine Antwort auf die Schnelle, weil ich mein Profil bei WWW löschen werde (habe momentan zu wenig Zeit hierfür)

Grundlage: § 23 EStG.
Durch die Teilung dürfte die Frist nicht erneut zu laufen beginnen, wenn der Eigentümer insgesamt unverändert geblieben ist.
Bei der Erbschaft gilt wahrscheinlich die Fußstapfentheorie (wenn keine Gelder geflossen sind wie z. B. Ausgleichszahlungen etc.), d. h. die Erben werden bzgl. Frist genauso gestellt wie der vorherige Eigentümer.
Der Gewinn aus dem teilweisen Verkauf 2012 müsste also meiner Meinung nach nicht versteuert werden.
Am besten in § 23 EStG und den dazugehörigen Richtlinien und Erlassen vom BMF nachlesen.

MfG Tagliatelle78

differenzieren zwischen Grundstücken und Immobilien- genau nachlesen- ansonsten 10 Jahre!