Folgendes Problem:
Zwischen dem Verpächter V und dem Pächter P wurde ein Landpachtvertrag bis zum xxx geschlossen. Später wurde in einem Ergänzungs-Pachtervertrag die Fortsetzung des Pachtverhältnisses bis mindestens zum yyy vereinbart.
Ist das Datum yyy defintiv(, wenn eine Pachtverlängerung nicht beantragt wurde)?
Oder läuft der Pachtvertrag auf unbestimmte Zeit weiter, sofern keine Pachtaufhebung oder eine Kündigung vorgenommen wurde?
Herzlichen Dank für hilfreiche Antworten!