ich habe gerade ein neues Angebot für meine Unfallversicherung bekommen. Am Telefon hatte der Versicherungsverteter von 3 Jahren Laufzeit gesprochen, im Angebot standen 5 Jahre. Darauf angesprochen, meinte der Vereter, nach einer EU-Rechtsprechung seien ohnehin alle Versicherungsverträge nach drei Jahren kündbar, sie hätten das bloß im Computer noch nicht angepasst.
Hmmm. Bin ich nun unwissend oder versucht mich da jemand zu verscheißern?
er hat damit Recht. Egal wie lange die Versicherungslaufzeit bei der Unfallversicherung ausgelegt ist, du hast zum Ablauf des dritten Jahres das Kündigungsrecht. Wenn die ihr System nicht umgestellt haben, hast du vll. das Glück, dass du auch noch deren Langzeitrabatt bekommst
…Darauf angesprochen, meinte der Vereter, nach einer EU-Rechtsprechung
seien ohnehin alle Versicherungsverträge nach drei Jahren
kündbar,
Nach dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz, deutsches Recht!)
…:sie hätten das bloß im Computer noch nicht angepasst.
Das VVG ist ja erst seit 2008 in Kraft. Die Anpassung der Software dauert bei diese Gesellschaft eben…
Vor diesem Hintergrund drängt sich natürlich die Frage auf, wie schnell dieser Versicherer im Leistungsfall sein wird…?
ich habe gerade ein neues Angebot für meine Unfallversicherung
bekommen. Am Telefon hatte der Versicherungsverteter von 3
Jahren Laufzeit gesprochen, im Angebot standen 5 Jahre.
In der Ausschließlichkeit ist das üblich, für einen 5 Jahresvertrag gibt es bei vielen Gesellschaften mehr Provision
Darauf
angesprochen, meinte der Vereter, nach einer EU-Rechtsprechung
seien ohnehin alle Versicherungsverträge nach drei Jahren
kündbar,
Das ist völlig richtig
sie hätten das bloß im Computer noch nicht angepasst.
Das ist dumes Gerede…
Hmmm. Bin ich nun unwissend oder versucht mich da jemand zu
verscheißern?
nach dem VVG sind nur noch Sachversicherungsverträge mit eine :Gesamtlaufzeit von 3 Jahren möglich.
Das VVG gesagt, das Verträge nach drei Jahren Laufzeit gekündigt werden können. Dass die Laufzeit nur drei Jahre betragen darf ist schlicht und einfach falsch.
angesprochen, meinte der Vereter, nach einer EU-Rechtsprechung
seien ohnehin alle Versicherungsverträge nach drei Jahren kündbar,
Das ist völlig richtig, aber es ist nicht die EU-Rechtsprechung, sondern das deutsche VVG.
sie hätten das bloß im Computer noch nicht angepasst.
Das wiederum würde mir zu denken geben, wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, auch noch nach Jahren die aktuelle Rechtslage in ihrer EDV abzubilden.
Nach dem Kenntnisstand der Mitarbeiter und dem Zusatnd der EDV dieses Unternehmens würde ich von diesem Versicherer Abstand nehmen.