Laufzeit von Nachfolge-Vorstand in Vereinen

Hallo Allerseits,

angenommen folgender Fall :

es existiert ein gemeinnütziger Verein mit 4 Vorständen, die sagen wir am 01.04. für 2 Jahre gewählt wurden.
Nun legt am 30.09. des gleichen Jahres der Vorstand A sein Amt nieder, und am 01.10. wird sein Nachfolger B gewählt.

Frage :
wann läuft die Amtszeit von B ab ?
Von „seiner“ Wahl zum Vorstand plus 2 Jahre, also vom 01.10. ab gerechnet ?
ODER
von dem Zeitpunkt, zu dem sein „Vorgänger“ A gewählt wurde, in dessen Fußstapfen B tritt; sprich vom 01.04. an 2 Jahre ?

Danke + Grüße
jwd

Hi jwd,

ein Vorstand ist so lange im Amt, bis ein Nachfolger gewählt ist.

Gruß Ralf

Hallo jwd,

Frage :
wann läuft die Amtszeit von B ab ?
Von „seiner“ Wahl zum Vorstand plus 2 Jahre, also vom 01.10.
ab gerechnet ?
ODER
von dem Zeitpunkt, zu dem sein „Vorgänger“ A gewählt wurde, in
dessen Fußstapfen B tritt; sprich vom 01.04. an 2 Jahre ?

dazu könnte etwas in der Satzung des betreffenden Vereins stehen. Zumindestens die maximale Amtszeit sollte ausdrücklich drinstehen.

Dann bleibt auch noch die Überlegung, ob es nicht einfacher ist, beim nächsten mal wieder den „ganzen Vorstand“ zu wählen, statt immer wieder Wahlen mit verschieden ablaufenden Amtszeiten abzuhalten.

Gruß, Karin

Hallo,

da es sich offenbar um eine Nachwahl handelt, endet das Vorstandsamt mit der turnusgemässen Neuwahl aller Vorstandsmitglieder, soweit nicht in der Satzung - was ich kaum annehme - etwas anderes geregelt sein sollte.

Was mich allerdings erstaunt ist, dass das Vorstandsmitglied am 30.09. zurückgetreten ist und am 01.10. ein neues Vorstandsmitglied gewählt wurde.

War hier eine ausserordentliche Mitgliederversammlung mit entsprechend veröffentlichter Tagesordnung einberufen, und hat es dieses Vorstandsmitglied vorgezogen, nach Kenntnis der Tagesordnung „Abwahl und Neuwahl“ selbst zu gehen oder wie konnte es so rasch zur Neuwahl kommen. Wir sind uns wohl einig, dass nur die Mitglieder den Vorstand wählen können und zuvor mindestens eine Woche die Tagesordnung jedem Mitglied bekannt sein musste.

Gruss Günter

Gruss Günter

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Danke
Dank´Dir für Deine Antwort Günter,

war ja - wie im Brett üblich - ein theoretisches Beispiel (auch von den Angaben des Datums).
Interessiert hatte mich, ob der neue Vorstand B dann in meinem Beispiel 1,5 Jahre bis zur „gemeinsamen“ Neuwahl hat oder von „seiner“ Wahl die 2 Jahre.

Danke
jwd

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