Wir mussten feststellen, dass unser Versicherungsvertreter für alle Versicherungen, auch KFZ, längere Laufzeiten abgeschlossen hat, ohne unsere Zustimmung. Die Versicherung akzeptiert unsere Kündigungen jetzt nicht. Was kann man da tun?
Kurz und knapp:
Versicherungsvertreter wechseln und zukünftig die Verträge die man abschließt auch genaustens durchlesen.
Allerdings gibt es bei KFZ-Versicherungen keine Laufzeit länger als einem Jahr - Wann habt ihr das Auto erstmalig versichert? Wann ging die Kündigung bei der Versicherungsgesellschaft ein?
Vielen Dank vorab
Wenn ihr die Anträge so unterschrieben habt, könnt ihr nix tun.
Wenn ihr die Anträge nicht unterschrieben habt, gibts nur ein 14tägiges Widerrufsrecht nach Erhalt der Police. Wenn das vorbei ist, könntet ihr nur noch prozessieren.
In jedem Falle solltet ihr euch das nächste Mal an jedem wenden, der sich damit auskennt und in eurem Sinne tätig ist. Ein Vers.-Vertreter ist letzteres nicht, weil er die Geschäftsinteressen seines Arbeitgebers, also der Vers.-Gesellschaft, vertritt.
Bei Int. / Bedarf stehe ich gern im Direktkontakt (Daten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Wenn Sie konkret „NACHWEISEN“ können, das der Vermittler OHNE Ihre Kenntis die Laufzeiten vereinbart hat, sollten Sie dagegen vorgehen. Überprüfen Sie dazu den bzw. die jeweiligen Anträge. Falls dort ANDERE Ablaufzeiten vereinbart wurden, wie in der Police, dieses bitte der jeweiligen Gesellschaft mitteilen.
Gruß
W. Hölker
Hallo, Herr Schäfer,
das ist in der Tat ein Problem, längere Laufzeiten werden in der Regel wirklich gewählt, weil es da natürlich höhere Provisionszahlungen gibt, allerdings muss der Berater dies mit Ihnen besprechen und Sie darauf hinweisen. Eigentlich kann man da nichts tun,(5und10 Jahre gibt es nicht mehr, das ist sittenwidrig)als die Laufzeit abzuwarten, es sei denn ein Schadensfall liegt vor.
Nach einem Schadensfall kann man außerordentlich kündigen.
Schauen Sie doch mal auf die Antragskopie, wo dort das Kreuz bei den Laufzeiten ist. Wenn es nicht identisch mit dem Kreuz auf dem Original ist, hat der Berater dies im Nachhinein gesetzt, dann ist die Situation eindeutig.
Wenn nicht, wird man kaum etwas machen können und sich darauf berufen, dass Sie den Vertrag unterschrieben haben. Oder Sie nehmen sich den Berater zur Brust, dass er Sie nicht daruf hingewiesen hat und er möchte sich dafür einsetzen, was aber wohl wenig Erfolg haben wird.
Bei einer KFZ Versicherung kann man eigentlich jährlich kündigen und sich einen peiswerteren Anbieter suchen. Hier habe ich noch nie etwas von längeren Laufzeiten gehört.
Steht in dem KFZ Vertrag explizit eine Laufzeit von z.B. drei Jahren?
Dann kann man eigentlich nichts machen. Lehnt die Gesellschaft auch die Kündigung der KFZ ab?
Ich hoffe, Ihnen erst einmal weitergeholfen zu haben, obwohl die Auskuft für Sie nicht erquicklich ist.
Andere Möglichkeiten wird es kaum geben.
Viel Glück Cl. Lauer
Hallo Christoph,
habt Ihr denn was anderes unterschrieben, als der Versicherungsvertreter „abgeschlossen“ hat?. Gültig ist dann natürlich trotzdem das, was Ihr schriftlich vereinbart habt mit dem Typen. Er kann doch nicht behaupten, er hätte was anderes abgeschlossen als das, was schriftlich von Euch akzeptiert wurde. Oder habt Ihr was unterschrieben, was Ihr damals nicht durchgelesen habt? Dann habt Ihr doch immer noch eine Rücktrittsfrist. Oder ist das schon länger her? Ihr teilt dazu leider nichts mit. Thomas
Danke für Deine Antwort. Du hast Recht, in Zukunft werden wir die Verträge genaustens prüfen, bisher fand das immer auf Vertrauensbasis statt. Aber das scheint ein Fehler géwesen zu sein. Es war nei so besprochen und wir haben es erst nach einem Jahr gemerkt. Kann ma da echt nichts machen?
Die KFZ Versicherung wurde mitte November gekündigt und uns wurde als frühest möglicher Termin der 1.1.2013 mitgeteilt. Wie kann das sein?
Hallo Frau Lauer,
danke für Ihre Antwort. Das ist genau der Punkt, der uns wundert, es gibt keinen Antrag wo wir unterschrieben haben, das ist so gemacht worden. Besteht dann eine Chance? Es steht nur in der Police die wir bekommen haben. Leider haben wir dies aber erst nach einem Jahr bemerkt.
Viele Grüße
C. Schäfer
Hallo Thomas,
genau das ist unser Problem, es gibt keinen Antrag, es sind bestehende Versicherungen die auf einmal dann diese Laufzeiten hatten. Was kann man da tun?
Gruß
Christoph
Wir versichern unsere Autos schon seit über 10 Jahren bei dieser Gesellschaft. Wegen Fahrzeugwechsel wurde ein Vertrag im März 2010 abgeschlossen, der andere April 2011. Warum kann ich dise nicht zum Jahresende kündigen? Die Kündigung wurde abgelehnt und als möglicher Kündigungstermin wurde der 1.1.2013 genannt.
Gruß
Christoph Schäfer
Kann ich durch vorübergehende Stillegung der Fahrzeuge die Versicherung wechseln?
Hallo Christoph,
eine Kfz-Versicherung kann grundsätzlich nur für die Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen werden. Einen Monat vor Versicherungsablauf ist sie kündbar. Wenn sie nicht gekündigt wird, verlängert sie sich automatisch um ein Jahr. Laufzeiten von mehr als einem Jahr sind m.W. nicht zulässig. Wenns Probleme gibt, Beschwerde beim BaFin einreichen.
Grüße
Walter
Hallo,
ich glaube, wenn Sie nicht beweisen können, dass andere Laufzeiten vereinbart waren (was vermutlich nicht möglich sein wird) gelten die Laufzeiten, die in Ihrer Police stehen. Gegen diese Laufzeiten hätten Sie sich direkt nach Übersendung der Police wehren müssen und dann auch können. Wenn das schon länger her ist, hilft wohl nichts mehr. Es sei denn es sind sehr lange Laufzeiten (länger als 3 Jahre) vereinbart, was aber bei kfz-Versicherungen wohl nicht der Fall sein dürfte.
Tut mir leid.
Gruß
heike
Ja, Herr Schäfer, diese Vorgehensweise habe ich jetzt schon öfter von Kunden gehört und für mich unvorstellbar.
Also, der Reihe nach, eigentlich ist hier nichts mehr zu machen, da Sie das Widerspruchsrecht, welches 14 Tage nach Policeneingang erlischt, versäumt haben.( Hier fällt mir noch etwas ein, beim Nachlesen, manches Mal zieht auch die Mitteilung, dass Sie nie eine Police erhalten haben, dann ist der Vertrag eigentlich auch nicht zu Stande gekommen, jedoch auch hier gilt die bereits lange Zeit, denn wer fragt erst nach einem Jahr an, wo denn die Policen bleiben)
Nun könnten Sie von der Gesellschaft eine Kopie des Antrages verlangen, um sich zu vergewissern, was hat der Berater eigentlich eingereicht, das wäre doch mal interessant.Ist der Berater für Sie noch greifbar, dann nehmen Sie sich diesen zur Brust, dass er Ihnen seine Vorgehensweise begründet und Ihnen jetzt einen korrekten Weg aus dieser Situation zeigt, oder Sie gehen an den Vorstand ran. Problem ist und bleibt, Sie haben noch keinerlei Nachweis und die Widerspruchszeit ist vorbei.
Natürlich schließe auch ich Verträge online ab, aber der Kunde erhält grundsätzlich eine PGF Datei, damit er bestätigen kann, dass der Antrag so gewollt ist.
Im Prizip sind Sie jetzt in der Beweispflicht,dass da irgendetwas nicht korrekt gelaufen ist.
Wie alt sind denn die Verträge? Sind die drei Jahre ohnehin bald um? Ich würde mal vermuten, dass dies der einzige Weg ist, ohne Stress. Fragen Sie einfach, wenn Sie noch mehr Fragen haben, mehr kann ich erst einmal nicht für Sie tun, es ist schwer.
Bis dahin, Cl. Lauer
hallo!
ohne eure zustimmung kann der Vetreter keine laengeren laufzeiten oder sonstige veraenderungen am Antrag vornehmen. macht er es trotzdem muesste eure Copie des Antrages vom Original abweichen was wiederum zur nichtigkeit des Verttrages fuehren wuerde. Habt ihr allerdings die laengeren laufzeiten unterschrieben liegt das problem nicht beim vetreter. 10 jaehrige vertraege sind eh ungueltig.
Hallo Christoph Schäfer,
lassen Sie sich zunächst von der Versicherung den/die Antrag/Anträge zeigen, in denen Sie einer Verlängerung der Laufzeiten zugestimmt haben.
Desweiteren können Sie die Versicherung bitten, Ihnen den Zugang der entsprechenden Nachträge/Verträge, in denen die Laufzeitverlängerung dokumentiert sind, nachzuweisen.
Hintergrund: Ohne Ihre ausdrückliche - und somit i.a.R. schriftliche - Zustimmung können die Verträge nicht auf´s geradewohl geändert werden. Sollte die Versicherung Ihnen also keinen unterschriebenen Antrag vorlegen können, haben Sie gute Chancen, dass Ihre Kündigung akzeptiert werden muss (immer vorausgesetzt, dass die Versicherung auch tatsächlich aus dem genannten Grund die Kündigung bislang abgelehnt hat - und nicht etwa, weil z.B. die Kündigungsfrist abgelaufen war).
Dies bedeutet allerdings umgekehrt natürlich auch, dass, WENN Sie irgendwann einmal etwas Entsprechendes unterschrieben haben sollten (weil z.B. der Vertreter mit einer Beitragssenkung geworben hat), Sie rechtlich kaum bzw. keine Möglichkeit mehr haben, die Verträge vor dem Ablauf zu kündigen (außer z.B. nach einem Schaden oder einer Beitragserhöhung).
Mein zweiter Hinweis bzgl. des Zugangs der Nachträge gilt für den Fall, dass die Versicherung keine Anträge vorlegen kann, sich aber auf ein konkludentes Verhalten Ihrerseits beruft. Nach dem Motto: „Wir haben Ihnen doch die entsprechenden Verträge mit der geänderten Laufzeit geschickt. Da hätten Sie doch drauf reagieren können. Stattdessen haben Sie schön brav Ihre Beiträge weiter bezahlt. Also haben Sie - quasi stillschweigend - der neuen Laufzeit doch zugestimmt…“
Was ich in dem ganzen Szenario nicht nachvollziehen kann, ist die längerfristige Verlängerung der Kfz-Versicherung. Ein solcher Vertrag sollte in aller Regel gar nicht länger als für ein Jahr abschließbar sein…
Viele Grüße
Loroth
Hallo Loroth,
danke für die Unterstützung. Wir haben keine Verträge mit verlängerten Laufzeiten unterschrieben und werden nun mit diesem Argument an die Versicherung heran treten.
Die Kündigung der KFZ Versicherung im November diesen Jahres wurde abgelehnt, da wir eine Laufzeit bis zum 1.1.2013 vereinbart hätten. Dies ist aber nicht so, im Vertrag ist eine Laufzeit von einem Jahr vermerkt.
Ich vetstehe übehaupt nicht, was hier gespielt wird. Auf so einer Basis kann man doch nicht zusammen arbeiten. Im Klartext heißt das ja wohl, wir zahlen Beiträge und im Schadensfall wird die Versicherung sich vor jeder Zahlung versuchen zu drücken.
Gruß Christoph Schäfer
Dem Makler sollten Sie erst mal die von Ihnen erteilte Maklervollmacht entziehen und sich dann neuen Berater suchen. Bei Lebensversicherungen verdienen Makler in der Regel bei langen Vertragslaufzeiten mehr Courtage. Grundsätzlich sollte aber ein Makler immer die Bedürfnisse der Kunden berücksichtigen, was hier wohl nicht der Fall war! Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
MfG
Thorsten Kratzer
Hallo Christoph Schäfer,
ich nochmal
Zum Thema „Kfz“: Wann wurde denn der Vertrag geschlossen? Es kommt schon mal vor, dass bei einem Beginn gegen Ende des Jahres schon die übernächste Fälligkeit gewählt wird. Das macht es nicht besser, würde aber zumindest eine Erklärung für den Ablauf „01.01.13“ liefern.
Und bei den übrigen Verträgen mache ich einmal den Glaskugelleser, was die Versicherung u.U. sagen wird: Die Verlängerungen wurden lt. Vertreter aufgrund „telefonischer Vereinbarung mit dem Kunden“ vereinbart. (Aus der Trickkiste der Vertreter: Man schreibt einfach einen Antrag, unterschreibt mit o.g. Begründung im Auftrag des VN und wartet ab. Rührt sich der Kunde nicht, hat der Vertreter für 5 Min. Arbeit eine hübsche Verlängerungsprovision kassiert. Meldet sich doch einmal ein Kunde, dann war das ein Einzelfall und ein bedauerliches Missverständnis…)
Aber wenigstens in einem Punkt sehe ich nicht ganz so schwarz: Über die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Versicherung sagt diese Angelegenheit noch nichts aus. Da kann (!!) alles in Ordnung sein…
Viele Grüße
Loroth
Soweit ich weiß nichts, außer daraus lernen, dass man sich die Sachen vorher durchliest, die man unterschreibt. Entschuldigung für meinen Sarkasmus. Sie haben aber recht, dass es unverschämt vom Vertreter ist sie nicht darauf hinzuweisen. Suchen Sie sich einen neuen Makler.
Gruß
Dennis