Hallo zusammen,
ich habe einen arbeitsvertrag in dem meine vergütung als gehalt 900€ monatlich beträgt, auf meiner abrechnung stehen allerdings nur zb. nettolohn 582,20€ kilometergeld 125€
verpflegungszuschuß 156€ und nochmal verpflegungszuschuß 156€ sind brutto 1019,20€ davon gehen ab 119,00€ sv-rechtliche abzüge
= netto 900€
ist das so rechtens ?!?!?
Das ist schwer zu beantworten: Du würfelst in Deiner Frage schon diverse pflichtige und nicht-pflichtige Bezüge durcheinander und Brutto und Netto.
Was genau steht denn in dem Arbeitsvertrag? 900 EUR Netto? Brutto?
Gruß, Georg
Hi,
das scheint mir doch ein bisschen dubios! War die Gehaltsvereinbarung über 900€ Netto oder Brutto?
Wenn ich bei http://www.nettolohn.de/ 1019,20 als Brutto angebe, gibt er mir 208,66€ als SV Abzüge an. Welche Steuerklasse liegt vor und welche SV Abzüge fallen an?
Bei http://www.simtax.de/simtaxlb.htm kann man den gewünschten Nettobetrag eintragen und es ausrechnen lassen. Ich glaube, der Arbeitgeber will sich vor den Sozialabgaben drücken. Bitte auch bedenken: Evtl. entstehen aus solch einer Abrechnung auch später bei Arbeitslosigkeit,Elterngeld oder Rentenanspruch etc. Nachteile.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
LG, hopser6
Hallo Georg,
vielen dank für deine antwort.
mitlerweile war ich bei nem anwalt für arbeitsrecht, deine vermutung ist richtig, mit diesem arbeitsvertrag drückt sich mein arbeitgeber um die sozialabgaben, auch bekomme ich nun die nachteile zu spüren da die arge vom nettolohn der gehaltsabrechnung ausgeht.
traurig das sowas möglich ist.
nochmals Vielen Dank für deine Antwort
Hallo Ratsuchende,
Frage vorweg, steht bei Deinem Arbeitsvertrag das Gehalt 900 Euro als Nettogehalt? Das ist sehr selten. Eigentlich steht es als Bruttogehalt. Dann gehen dort Sozialversicherungsbeiträge runter (ca. 20 %)Verpflegungskostenzuschuß ist ein Nettobezug, Bei dem Kilometergeld kommt es darauf an wofür und in welcher Höhe Kilometergeld erstattet wird. Ich hoffe, ich konnte Dir weiter helfen. HG Circan
Hallo,
grundsätzlich ist die Gestaltung von Abrechnungen ja nicht verkehrt und man sollte so etwas nicht nur auf Geiz des Arbeittgebers zurückführen. Wichtig ist bei solchen Vorhaben, daß man natürlich den Arbeitnehmer „mit ins Boot nimmt“. Wenn solche Gestaltungen der Abrechnung von beiden Parteien getragen und gewünscht werden, sind sie sicherlich gut für beide. Deinem Text entnehme ich aber, daß niemand mit Dir darüber jemals vernünftig gesprochen hat. Dann kann so etwas natürlich nicht gut gehen …
Gruß, Georg
müsste ich sehen… die Angaben sind zu unklar