Laut meines Mietvertrages,

habe ich eine Wohnfläche von 25m² plus ausgebauten Souterrain mit einer Heizung, 2 Fenster und eine Höhe von 2,30 m. Nun wird aber in meiner Betriebskostenabrechnung eine :Fläche von 74m² abgerechnet. Zählt der Kellerraum als :Wohnfläche das der Vermiter den mit abrechnet, dann hätte er :doch gleich in den Mietvertrag 74 m² rein schreiben können.
Wobei ich sagen muß das ich meine Heizkosten direkt an den Lieferranten Zahle. ( Gasheizung)

Hallo Micha14624,

das kann ich nicht verbindlich beantworten.
Meine Einschätzung ist, daß gemäß Mietvertrag abgerechnet werden muß, also Nebenkosten für die dort genannten m². Ansonsten wäre es eine „Falle“ des Vermieters, eine kleinere Fläche anzugeben und eine größere abzurechnen.
Wie ist die tatsächliche Nutzung des „Kellers“ ? Wird er als Wohnraum genutzt, dann ist die Abrechnung verständlich, aber immer noch nicht fair.
Was wurde bei Abschluß des Mietvertrages beschlossen ? Waren sich beide Parteien einig, daß der Raum als Wohnraum genutzt wird?

Zum Baurecht kann ich nichts sagen, also auch nicht, ob die Raumhöhe ausreichend ist. Vermutlich ist sie es. Bei Streitfällen wird in vergleichbaren Fällen gern der Wille des Mieters bei Abschluß des Mietvertrages berücksichtigt, nämlich ob er den Raum als Wohnraum mietet.
Leider kann ich nicht genauer antworten.
Auf jeden Fall sollten Sie der Abrechnung mit Hinweis auf den Mietvertrag schriftlich widersprechen.
Vielleicht ist es möglich, sich dauerhaft mit dem Vermieter zu einigen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick

Es zählt nur die Wohnfläche laut Mietvertrag. Steht da 45 qm, ist diese ertmal zu nehmen.

Mietraum ist Mietraum, erstmal egal ob im Keller oder Dach. Vermieter auf den Fehler hinweisen und neue Abrechung anfordern. Und fragen, Sie würden bis Erhalt der neuen Abrechung mit der (Nach-)Zahlung warten oder ungefähr selber ausrechnen (richtige qm zu 74qm) und ermal diesen Betrag überweisen. Nur nicht den auf Basis 74 qm.

Stimmt diese nicht (also steht dort mehr, als es in Wirklichkeit ist), gilt dies abzuändern, zuerst einvernehmlich, sonst per Rechtshilfe.

Hallo,

was sagt denn dein Vermieter dazu, wo die restlichen 49 m² herkommen?

Ist das Souterrain die Fläche mit 49 m²? Stehen diese so expizit im Mietvertrag oder spricht er hier von x Räumen?

Grüße
Holger

Hallo,
natürlich kann er nicht einfach aus 25 gleich 74 m² machen. Unbedingt die Betriebskostenabrechnung prüfen lassen. Ein Keller zählt nicht zur beheizbaren Fläche, es sei denn er wird zu Wohnzwecken genutzt. Entscheidend ist aber, das im Mietvertrag eine Fläche von 25 m² steht.

eigentlich erklärt sich das doch ganz einfach - wohnst du im Keller?
Nein - also ist das auch keine Wohnfläche.
Das ist bestimmt nur ein Irrtum.

Ich würde mir die m² mal erklären lassen und sofort in Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung gehen.
Was auch immer dein Vermieter gamacht hat - auf jedenfall versucht er Geld rauszuschlagen und zwar deins.

Viel Erfolg

Hallo,

leider verstehe ich Ihre Frage nicht genau. In der Betriebskostenabrechnung (welche Positionen werden dort aufgeführt?)werden 50 m² mehr abgerechnet als im Mietvertrag steht? Sicherlich ist dies nicht erlaubt. Handelt es sich bei dem Kellerraum um einen Hobbyraum? Welche Posten in der BK-Abrechnung werden dann nach m² umgelegt?

Lieben Gruß mitredenwill

Antwort:

Sie brauchen die Nebenkosten nur für die qm Wohnraum bezahlen, die im Mietvertrag angegeben sind! Nicht mehr und nicht weniger! Keller zählen nicht als Wohnraum!

Mfg Schattenfürst

Hallo,.

die II. BerechnungsVO definiert das ganz klar:
(4) Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche von

  1. Zubehörräumen; als solche kommen in Betracht: Keller, Waschküchen, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Dachböden, Trockenräume, Schuppen (Holzlegen), Garagen und ähnliche Räume;
    Wichtig sinb die m³ bei der Ermittlung der flächenabhängigen Nebenkosten, z.B. der Grundsteuer.

VG

A. Richter

Hallo Micha 14624,die Frage ist etwas unklar.Wenn Du
direkt an den Lieferanten bezahlst,spielt doch die
Wohnfläche keine Rolle.Grundsätzlich wird der Keller
nicht in die Betriebskostenabrechnung einbezogen.Die
Größe des Kellers ist also nicht von Bedeutung.
Mit freundlichen Grüßen,karlhans35

Man muss unterscheiden zwischen Wohn- und Nutzfläche. Ein Keller kann u.U. auch an bestimmten Nebenkosten beteiligt werden. Das mit der Heizung ist ja klar und die weiteren Nebenkosten, wie z.B. Versicherungen und Grundsteuer können durchaus, wenn im Mietvertrag so vereinbart, auf die gesamte Nutzfläche verteilt werden. Am besten mal mit dem Vermieter zusammensitzen und sich die ganze Abrechnung erklären lassen oder ab zum Mieterbund.
Gruß Weschdl

tut mir leid da kann ich nicht helfen.

lg

Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen auf Richtigkeit und erstellen eine Liste mit möglichen Fehlern in Ihrer Mietnebenkosten Abrechnung.
Wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt wenn Sie dies wünschen setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung
mehr unter www.info-nebenkosten.de

Wenn in deinem MV 25 qm drin stehen, sind es auch nur 25 qm. Die Abrechnung ist falsch.

Hallo!
Maßgebend ist die Wohnfläche. Kelleräume gehören nicht dazu. Schreiben sie den Versorger an und teilen Sie ihm die tatsächliche Wohnfläche mit und bitten um Abänderung auf diese.
L.G. Jihet