Laut Trinkwasserverordnung kontrolle

Ist es richtig, dass einmal pro Jahr laut Trinkwasserverordnung, das Trinkwasser eines Miethauses von Vermieter kontrolliert werden muß und die Kosten (wie viel?) auf die Nebenkosten der Mieter umgelegt werden???

Hallo Baerliner1a,

die geänderte Trinkwasserverordnung (im Internet zu finden) bestimmt, dass ab 1.11.2011 Wasserversorgungsanlagen jährlich auf Legionellen zu untersuchen sind. Nach meinem Kenntnisstand bedeutet das, dass Mehrfamilienhäuser mit zentraler Warmwasserversorgung betroffen sind. Das Kaltwasser, das nicht in einer zentralen Anlage behandelt wird, ist nicht betroffen, denn es kommt direkt aus dem Leitungsnetz des Wasserversorgers.

Die jährlichen Kosten sind als Betriebskosten umlegbar.

Mit freundlichen Grüssen
Jens Schütt

Ist es richtig, dass einmal pro Jahr laut
Trinkwasserverordnung, das Trinkwasser eines Miethauses von
Vermieter kontrolliert werden muß und die Kosten (wie viel?)
auf die Nebenkosten der Mieter umgelegt werden???

danke für deine antwort.

nein. Wenn jedoch das Wasser auf einem hauseigenem Brunnen kommt, wäre es besser, den zu prüfen!! Wer will schon Blei etc trinken!
Dann kann der Vermieter das umlegen.
wenn jedoch von den Stadtwerken etc. dann dürfen Sie darauf vertrauen, das das Wasser gut ist und die Umlage ist nicht rechtens.

Ist es richtig, dass einmal pro Jahr laut
Trinkwasserverordnung, das Trinkwasser eines Miethauses von
Vermieter kontrolliert werden muß und die Kosten (wie viel?)
auf die Nebenkosten der Mieter umgelegt werden???

es kommt von den stadtwerken aber kann es sein, dass nur das warmwasser zur bakteriellen überprüfung steht (legionellen)?