Hallo,
mal angenommen man wohnt in einer Doppelhaus, eine Partei hat
3 kleine Kinder (3-7 Jahre) und die andere Partei hat öfters
sehr laute Musik an, dass die Kinder sich bei den
Schulaufgaben gestört fühlen.
Nun ist es so, dass die „laute Musik Partei“ Abends feiern
möchte und behauptet dies auch zu dürfen, da einmal im Monat
erlaubt sei und es allen Nachbarn mitgeteilt wurde.
Nein, dies ist so nicht richtig. Das OLG Düsseldorf hat bereits im Urteil WM 90, 116 ) hingewiesen, dass es kein allgemeines Recht gibt, das monatliche einmal eine Familienfeier erfolgen darf. Ab 22 Uhr muss absolute Ruhe sein. Störungen müssen auf Ausnahmefälle begrenzt werden ( Hochzeit, Silvester, Karnevalsfeier).
Der Mieter muss seinen VM diesen Mangel mitteilen und um Beseitigung bitten. In Sonderfällen kann -insbesondere wenn die Kinder schlafen müssen - eine Mietminderung ab Lärm ab 22 Uhr in Höhe von mindestens 10 % erklärt werden.
Der VM kann einem Nachbarn als VM gerichtlich untersagen lassen, dass weiterhin Lärm besteht, ist der Nachbar Mieter, der in der Ruhe gestörte Nachbar VM, muss die Mitteilung des Lärms an den VM und wenn dieser nichts untenrimmt, muss der Eigentümer den Miteigentümer verklagen.
Tipp: Ein Gespräch führen. Klar und deutlich hinweisen, dass bei weiteren Fällen leider die Polizei zur Herstellung der Ruhe gebeten werden müsste.
Grüsse Günter
Fragt sich nun, was machen die kleinen Kinder ? Beim letzten
mal wurde bis halb eins Nahts gefeiert. Die Kinder konnten
nicht schlafen und eine Unterhaltung im Wohnzimmer war fast
unmöglich.
Gut, um 22:00 muss Zimmerlautstärke herrschen, nur was ist,
wenn der liebe Nachbar dies nicht einsieht ?
Und was ist mit den Kindern, die ja eigendlich um 20:00 in den
Betten leigen sollen und vorher halt keinen Schlaf finden ?
Über Antworten wäre ich euch Dankbar
mfg
Markus