Laute Musikinsturmente in Mietswohnung

In einem Mietshaus mit 6 Wohnungen gibt es Familie A die eine E-Gitarre bestitz. Familie A spielt dieses Instrument morgens, mittags, abends, ja auch sogar spät abends. Dieses wechselt sich ab. Allerdings spielt Familie A stundenlang. Familie B,C,D,E,F hören dieses sogar, wenn der eigene Fernseher an ist um dieses ein wenig zu übertönen. Sogar am frühen morgen, wenn viele der anderen Familien spät vom arbeiten heim kommen und morgens einfach platt sind wird gespielt. Bei einer Stunde am Tag sagt keiner etwas aber dieses geht stundenlang und geht an die Substanz.
Mehrere schriftliche (sehr höfliche bitten) Briefe wurden ignoriert.
Ist dieses Familie A erlaubt? Was können die anderen Familie dagegen tun?

Hallo chraikle!

Für solche Sachen gibt es doch gesetzlich geregelte Ruhezeiten die auch einzuhalten sind.

Bei kurzzeitigen Ausnahmen z.B. wegen einer Geburtstagsfeier frage ich bei uns im Haus einfach kurz herum.

So wie du es jedoch beschreibst, ist es allerdings von Familie A nicht erlaubt.

http://www.letitshine.de/ratgeber/immobilien/mietrec…

Zitat:

In den allgemeingültigen Ruhezeiten, zwischen 13 und 15 Uhr, sowie
ab 22 bis 7 Uhr, sollte jegliche Aktivität der Bewohner eines Hauses
der Zimmerlautstärke entsprechen. Außerhalb dieser Zeiten müssen,vor allem in einem Mehrfamilienhaus, dennoch viele störende Geräusche der Nachbarn akzeptiert werden:

So dürfen Mieter, die ein Instrument spielen, täglich bis zu drei Stunden musizieren. Die Zeiten sollten aber mit den Nachbarn abgesprochen werden. Auch Renovierungsarbeiten, wie Sägen und Bohren, sind außerhalb der Ruhezeiten erlaubt.

Das lautstarke Feiern von Partys dagegen, sollte vorher bei den Nachbarn angekündigt werden. Sollten diese sich aber durch übermäßigen Lärm gestört fühlen, können sie sich dennoch beschweren und möglicherweise die Polizei informieren.

Durch Störungen der Nachtruhe durch Diskotheken, Kneipen oder Baustellen, kann aber eine Mietminderung von bis zu 20 Prozent gerechtfertigt werden.

Tipps bei ständiger Lärmbelästigung:

• Versuchen Sie das Problem zu Anfang mit einem persönlichen Gespräch zu lösen
• Sprechen Sie den Vermieter auf das Verhalten seines Mieters an
• Lärmprotokoll mit Datum und Uhrzeiten anfertigen (z.B. bei ständig lauter Musik)
• Suchen Sie Zeugen, die Art und Dauer der Belästigung bestätigen können
• Informieren Sie das Ordnungsamt und legen Sie ihre Aufzeichnungen vor

Grüße
ElektroAzubi

Ergänzung:
Ich habe 1! Anfrage bei Google gebraucht um mir dies zu beantworten…

Brain.exe hilft :wink:
Nicht böse gemeint.

Grüße
ElektroAzubi

Ich habe 1! Anfrage bei Google gebraucht um mir dies zu
beantworten…

Und dabei ganz vergessen, die Ausgangsfrage gleich mit zu beantworten. Okay, es gibt Ruhezeiten. Na schön. Und was fängt man damit an, wenn man weiß, dass es die gibt?

Brain.exe hilft :wink:

Man muss aber auch hin und wieder das Handbuch zu dieser Anwendung lesen.

Nicht böse gemeint.

Natürlich nicht.

Tipps zur Lösung der Problematik stehen auch in meinem Beitrag bzw. erschließen sich auch daraus.
(Zumindest haben haben sie sich mir erschlossen)

Grüße
ElektroAzubi :smile:

„allgemeingültigen Ruhezeiten, zwischen 13 und 15 Uhr, sowie
ab 22 bis 7 Uhr“
gibt es nicht. Brain.exe hilft :wink: (manchmal)

Die gesetzlichen Regelungen findest du
http://bundesrecht.juris.de/bimschg/index.html
Allgemein Informationen:
http://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%A4rmschutz und die einschlägigen und Details unter Pkt 6 in der TA Lärm
http://www.dfld.de/Link.php?URL=Archiv/TALaerm/TALae…

Weitergehend wird auch gerne noch in der jeweiligen Hausordnung was geregelt.

vnA

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„allgemeingültigen Ruhezeiten, zwischen 13 und 15 Uhr, sowie
ab 22 bis 7 Uhr“
gibt es nicht. Brain.exe hilft :wink: (manchmal)

Die gesetzlichen Regelungen findest du
http://bundesrecht.juris.de/bimschg/index.html

Laut Geltungsbereich verstehe ich das so, das es ja nicht mal um Privatwohnungen geht in deinem Link.
Sondern für : Anlagen, Brennstoffen, Kraftfahrzeuge, Schienen- Luft und Wasserfahrzeuge und ähnliches.

Allgemein Informationen:
http://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%A4rmschutz

Dem kann ich auch keine eindeutige Informationen entnehmen, nur div. Verweise ooder ähnliches.

und die
einschlägigen und Details unter Pkt 6 in der TA Lärm
http://www.dfld.de/Link.php?URL=Archiv/TALaerm/TALae…

Deutscher Fluglärmdienst? Wohl etwas Falsch hier grade, sry.
Kann dort auch keine hier nützlichen Informationen entnehmen.
Da hier als Quelle der Störung „Fluglärm“ genommen wird.

Grüße
ElektroAzubi

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Hallo,

abgesehen von der grundsätzlichen Seite die ich hier auch noch einmal recht gut erklärt sehe http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/klavie… muss bzw. sollte ein Mieter - wenn die nachbarschaftliche Beschwerde nicht zu einer Besserung führt - sich immer an seinen VM wenden.

Wie in einem Link schon genannt notfalls mit Lärmprotokoll und Konsorten. Für den Fall, dass auch damit keine Besserung herbeigeführt wird ist der Mieter berechtigt seine Miete zu kürzen. Achtung: Bei solchen Vorhaben m.E. immer mit fachlichem Beistand.

Der VM hat über Abmahnung bis hin zu einer evtl. Kündigung seinerseits Instrumente gegen den lauten Mieter in der Hand.

Gruß
Nita

Ich kann dir nur die Grundlagen und die Texte liefern. Lesen und verstehen musst du schon selbst.

vnA

Unverzügliche Meldung durch JEDE einzelne Mietpartei an den VERMIETER mit der Bitte um Abhilfe. ( Keinen Gemeinschaftsbrief schreiben, sondern jeder für sich, weil jeder einzelne einen Mietvertrag hat und nicht alle Mietparteien einen…) Am besten mit Zeitprotokoll WANN gespielt wurde … Vermieter muss darauf reagieren.Wenn nicht dann mit Mietminderung drohen.