Laute Nachbarin

Hallo zusammen, über das Problem welches hier geschildert wird habe ich in keinen passenden Thread gefunden, hoffe das er auch hier reingehört.

So:
Mieter A fühlt sich Nachts durch den Mieter B der unter ihm wohnt gestört. Mieter B geht einer Arbeit nach in der sie ca. 3 Wochen nicht zuhause ist, anschließend für eine Woche dann zuhause ist. Mieter A nahm sich allen Mut zusammen und hat Mieter B bereits 2mal darauf angesprochen. Das: Nachts der Fernseher so laut gestellt ist das man in der oberen Wohnung alles hört, das die Musik in die obere Wohnung dröhnt und das das Laufen auf Stöckelschuhen sehr unangenehm für Mieter A oben ankommt. Weiter noch zu diesem Problem führt das Mieter B tagsüber schläft und nachts aktiv ist. Fernseher, Musik, saugen, Wäsche waschen oder trocknen oder Spülmaschine und das zu Zeiten zwischen 00.00 Uhr und meist 7 Uhr.
Mieter A hat Mieter B wie gesagt bereits 2mal darauf angesprochen, Mieters B Antwort war: „Wie wärs denn mal mit Ohrenstöpsel, oder Schlaftabletten auf pflanzlicher Basis?“ „Sie sind aber sehr empfindlich.“ Mieter A sprach auch das „stöckeln“ an. In der Wohnung von Mieter B ist teilweise Teppichboden verlegt, sowie Fliesen mit Läufern. Der Stöckelschuh erwies sich als „Hausschuh“ - offene Sommersandale mit mind. 5-8 cm Absatz der dann auf die Fliesen knallt.
Mieter A hat bereits ein Lärmprotokoll angefertig, jedoch ist Mieter A Single und somit sind Nachts keine Zeugen da. Auch hat Mieter A schon mehrere Nächte nicht schlafen können und ist somit schlaflos zur Arbeit gefahren! Genau wie letzte Nacht.

Mieter A erhofft sich nun Hilfe von der Hausverwaltung, da die Nerven blank liegen…
Könnt ihr Tpps geben? Wie würdet ihr euch Verhalten? Was tun?

Danke fürs Lesen

austreiben oder ausziehen
Hallo.

Mieter A erhofft sich nun Hilfe von der Hausverwaltung, da die
Nerven blank liegen…
Könnt ihr Tpps geben? Wie würdet ihr euch Verhalten? Was tun?

Also neben dem Rechtsweg ist der gütliche Einigungsweg manchmal besser geeignet, um zum Erfolg zu kommen. A könnte mit B, das machen, was B sonst mit A macht.
Zunächst einmal möchte ich aber sagen, dass B, möglicherweise dies nicht absichtlich tut, da es eigentlich kein Verhalten ist, welches auf die Störung anderer ausgerichtet ist. Es sind wohl normale Wohnverhaltensvorgänge, welche Geräusche verursachen. Aber eben nachts.

An seinen freien Tag, ggf. Wochenende, oder durch eine andere vertraute Person, könnte A tagsüber das vernstalten, was B sonst nachts tut. Denn der Tag, ist ja für B die Nachtruhe. Die Geräusche ließen sich genau so produzieren, bis auf den Trittschall. Vielleicht fühlt sich ja dann B genervt und hat ein Einsehen.
Aufgrund des 3zu1-Wochensystems zieht B dabei den kürzeren und vielelicht freiwillig aus. Denn B ist nur eine Woche zu Hause. Verursacht A in dieser Woche Dauerlärm, ist B zu 100% der Zuhausezeit genervt, während A im umgedrehten Fall, dem nur zu 25% unterliegt.
Natürlich könnte B zurückschlagen, in dem in den anderen 3 Wochen ein Bekannter einzieht und nachts lärmt. Darauf müste man es eben ankommen lassen.
Das es am Einsehen B’s mangelt ergibt sich schon daraus, dass B meint, dass Nachts gleich des Tages ist, was Geräusche anbelangt, bzw. aus deren Antworten wie „Tabletten auf pflanzlicher Basis“.

Was macht B eigentlich beruflich?

Danke fürs Lesen

Klar doch.

Also neben dem Rechtsweg ist der gütliche Einigungsweg
manchmal besser geeignet, um zum Erfolg zu kommen. A könnte
mit B, das machen, was B sonst mit A macht.
Zunächst einmal möchte ich aber sagen, dass B, möglicherweise
dies nicht absichtlich tut, da es eigentlich kein Verhalten
ist, welches auf die Störung anderer ausgerichtet ist. Es sind
wohl normale Wohnverhaltensvorgänge, welche Geräusche
verursachen. Aber eben nachts.

soweit stimme ich zu. danach wird’s sinnentleert - zumindest im zusammenhang mit diesem brett!

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Hallo zurück

A hat bereits 2 mal mit B gesprochen. M. E. muss man aber dennoch nachts nicht den Fernseher bis zum Anschlag aufdrehen, ebenso wenig wie die Musik. B scheint keine Einsicht zu haben. -Leider-
Das Problem liegt darin das A selbst im Schichtdienst arbeitet, das weiß B auch. Was B beruflich macht wurde nicht erwähnt. Es ist nur bekannt das B 3 Wochen am Stück in Köln arbeitet und anschließend 1 Woche zuhause ist. A versucht schon tagsüber etwas lauter zu sein, als üblich, damit B mal ein Licht aufgeht. Allerdings hat A das Gefühl das die Schlaftabletten von B sehr stark sind.
A kann nicht ausziehen, da erst im Oktober 2011 eingezogen. A sieht auch nicht ein auf selbige Dinge wie Schlaftabletten zurückzugreifen, da A ein geregeltes Leben führt und die Nacht nicht zum Tage machen kann!
Handyaufnahmen wurden schon versucht, aber das funktioniert noch nicht so ganz. Man hört dann nur ein Rauschen

immer noch austreiben oder ausziehen

A hat bereits 2 mal mit B gesprochen. M. E. muss man aber
dennoch nachts nicht den Fernseher bis zum Anschlag aufdrehen,
ebenso wenig wie die Musik. B scheint keine Einsicht zu haben.
-Leider-
Das Problem liegt darin das A selbst im Schichtdienst
arbeitet, das weiß B auch. Was B beruflich macht wurde nicht
erwähnt. Es ist nur bekannt das B 3 Wochen am Stück in Köln
arbeitet und anschließend 1 Woche zuhause ist. A versucht
schon tagsüber etwas lauter zu sein, als üblich, damit B mal
ein Licht aufgeht. Allerdings hat A das Gefühl das die
Schlaftabletten von B sehr stark sind.

Es bleibt schwierig.

A kann nicht ausziehen, da erst im Oktober 2011 eingezogen. A
sieht auch nicht ein auf selbige Dinge wie Schlaftabletten
zurückzugreifen, da A ein geregeltes Leben führt und die Nacht
nicht zum Tage machen kann!
Handyaufnahmen wurden schon versucht, aber das funktioniert
noch nicht so ganz. Man hört dann nur ein Rauschen

Das wird ein Beweisproblem. Sollte das rechtlich ausgetragen werden, braucht A am besten eine Person als Zeugen. Sonst steht hier Aussage gegen Aussage. Eine Tonaufnahme ist nicht unbedingt wahrheitlich wertbar, da die Störgeräusche lauter dargestellt werden können, als sie sind. Es ging auch ein Schallmeßgerät zu benutzen. Aber mitunter sind derartige Geräusche nicht im „störbaren“ Schallbereich. Das verwundert die Gestörten meist. Das persönliche Schallempfinden ist eben unterscheidlich.
Vielleicht resultieren daraus auch die unterschiedlichen Empfindungen von A und B.
Dann wäre noch die Bausubstanz zu beurteilen. Gerade in alten Häusern, welche noch eine Holzkonstruktion in sich tragen, werden ganz andere Geräusche als Schall übertragen, als in einem reinen Massivbau.
Soweit die HV und der VM hier nicht mitziehen, wird es schwierig für A. Der könnte natürlich Miete mindern, aber hat der VM dafür keine Verständnis und sieht sich dadurch auch nicht veranlasst gegen B vorzugehen, ist nachher A der Böse. Dann könnte es sich der VM einfach machen und geht sogar gegen A vor, wegen der Mietminderung.

Eine einvernehmliche Lösung, wie sie auch immer bewerkstelligt werden könnte, ist die hier die Beste. Es kommt oft auf den Ton an. War A zu schroff, reagiert B patzig. Ist doch klar. Es sei denn B ist grundsätzlich patzig. Dann hilft nur die harte Methode und die ist schmutzig.
MfG

A hat ganz freundlich gefragt ob es möglich wäre nachts den Fernseher auf Zimmerlautstärke zu machen. B willigte auch ein, ein paar mal funktionierte das auch. Beim zweiten Gespräch (A konnte sogar einzelne Worte/ teils Sätze aus dem Fernseher verstehen) meinte A das dies daran läge, das A vielleicht Stress hat/ nicht abschlaten könne. Und kam aus diesem Grund auf Ohropax und Schlaftabletten. Wie gesagt ein paar Tage funktionierte es das B den Fernseher leiser machte und auch ohne Absatzschuhe in der mit Fliesen verlegten Wohnung unterwegs ist. Hellhörig ist das Haus defintiv nicht, A hört selbst die Nachbarn von nebenan nicht (Baujahr 1994)! Ein Fernseher der bis zum Anschlag gedreht ist gehört alledem nichts nachts, wenn B tagsüber wach ist, hört man B überhaupt nicht, als ob niemand da wäre. A hat das Gefühl B mache das extra, bzw. das B etwas Schwerhörig ist. Da B bei beiden Gesprächen einsichtig war und selber erwähnt hat, das Schlafstörungen nicht schön sind. B wird wohl vergesslich sein, sodass sich die Einigung nur für ein paar Tage hält.
Mal ganz davon abgesehen: Saugen und Wäsche waschen (Waschmaschine)/ Wäsche trocknen (Trockner) ist doch nachts wohl nicht erlaubt, sodass B sich hier keine extra Fahrkarte leisten kann, oder ?

Moin,

Wie gesagt ein paar Tage
funktionierte es das B den Fernseher leiser machte
Hellhörig ist das Haus defintiv nicht, A hört
selbst die Nachbarn von nebenan nicht (Baujahr 1994)!

Was sagen denn die genannten Nachbarn dazu?
Wäre doch komisch, wenn nur einer das hört und alle anderen Mitbewohner nicht.

Gruß,
-Efchen