Hallo allerseits,
folgende Situation:
Das Schlafzimmer von Mieter A liegt an der „Trennwand“ zwischen Haus Nr. 1 und Haus Nr. 3, wobei sich die beiden Häuser in einem Gebäude befinden. Die Schall-Isolierung zwischen den „Häusern“ ist allerdings offenbar nicht besser als innerhalb der Wohnung.
Auf der anderen Seite der Wand befindet sich ein offener Wohnraum - Küche offen zum Esszimmer und das offen zum Wohnzimmer dahinter.
Nun handelt es sich um die dort wohnhaften Mieter B um ein Paar und beide Personen sind geistig behindert (Grad unbekannt). Es sind wohl Nachtmenschen, denn sie sitzen bevorzugt bis ca. 1 Uhr (in der Nacht!) in ihrer Küche und streiten sich bzw. unterhalten sich unangemessen laut. Manchmal stehen sie auch kreischend in dem Klangkörper von Badezimmer das daneben liegt.
Einer von den beiden - vermutlich die Frau - redet während dieser Streitgespräche in einem sehr hohen „Jammerton“, der Mieter A auf der anderen Seite tatsächlich aus der Tiefschlafphase holt.
Mieter A ist selbst kein früher Schläfer und darum nimmt er es mit den 22 Uhr weiß Gott nicht genau, aber 1 Uhr ist dann doch etwas übertrieben, vor allem weil es ob der Tonlage nicht ignorierbar ist.
Zum Hintergrund: Die Wohnungen sind nicht von einer Gesellschaft vermietet sondern es handelt sich um Eigentumswohnungen, die teilweise vermietet sind, so auch an Mieter A und das Mieter B-Paar. Beide haben unterschiedliche Vermieter.
Auch andere Hausparteien haben sich bereits negativ geäußert, allerdings wohl nicht viel unternommen.
Ohropax stehen außer Frage, da Mieter A ein Kleinkind hat und dieses allein betreut. Er muss also „hörbereit“ bleiben.
Angeblich kommt täglich ein Pflegedienst zu den Mietern B, der aber von Mieter A noch nie gesehen wurde.
Klopfen an die Wand hat bisher lediglich den - laut verständlichen - Ausruf des männlichen Mieters B zur Folge gehabt, dass da wohl jemand an die Wand klopft. Verstanden wurde der Grund offenbar nicht.
Was kann hier getan werden? Es wurde bereits ein Brief an die Mieter in Erwägung gezogen in der Hoffnung, dass sich diese an ihren Pflegedienst wenden. Mietminderung kommt bei unterschiedlichen Vermietern wohl nicht in Frage…
Wenngleich: Aufgrund der dünnen Wände des Hauses ist es tatsächlich so, dass man im Badezimmer stehend hören kann, wenn im anderen Badezimmer z.B. etwas in das Waschbecken fällt. Unterhaltungen im normalen Ton können dort durchaus Wort für Wort verstanden werden. Das gilt auch für die Wohnungen oben und unten. Gibt es da eine Möglichkeit etwas zu erwirken?
Es geht dem Mieter A allerdings hauptsächlich um seine Nachtruhe, nicht um Geld. Wenngleich es schön wäre, es könnte isoliertechnisch auf Dauer eine Änderung durchgeführt werden, wie auch immer diese aussieht. Denn das Kind von Mieter A schläft neben Mieter B’s vermutlichem Schlafzimmer und Mieter A befürchtet hier früher oder später ebenfalls auf Probleme zu stoßen
Ideen hierzu?
Vielen herzlichen Dank und Gruß
Ramirez

