Laute Nachbarn - Teil 2

Hallo nochmal,

da wär noch ein theoretischer Fall.

Eine große Wohnanlage mit Gemeinschaftsgarten, die Mieter (A) im EG haben eine Terrasse. Auf dieser hat Mieter A ein kleines „Sit-out“ veranstaltet, allerdings keinesfalls in Rücksichtnahme auf die restlichen Mieter.

Es wurde zwischen halb 1 und 1 Uhr nachts die Musik für ein Stück so laut aufgedreht, dass der darüber wohnhafte Mieter (B) hätte dazu mittanzen können, die Lautstärke war in der oberen Wohnung lauter als es üblicherweise die eigene Musiklautstärke von Mieter B ist. Mieter B wurde daher davon unsanft aus dem Schlaf gerissen.

Bis halb 3 haben sich die Mieter A in „Tageslautstärke“ auf der Terrasse unterhalten, drinnen lautstark gestritten, diverse Male die Türen geknallt und gegen 2 Uhr nochmal das Radio so laut aufgedreht, dass der Text des Sprechers verständlich war, vermutlich in allen Wohnungen. An ein Einschlafen vor Beendigung der Veranstaltung war nicht zu denken.

Dazu gesagt mögen sich Mieter A und Mieter B nicht und hatten bisher nur negative Begegnungen, sodass es Mieter B (dazu noch alleinstehend und weiblich) nicht anzuraten ist, sich persönlich zu beschweren.

Mieter B hatte das Einschalten der Polizei in Erwägung gezogen aber da es zwischendurch kurze Ruhephasen gab, wurde dies nicht durchgeführt. Außerdem war sich Mieter B nicht sicher, welche Rufnummer hierfür eigentlich zu nutzen wäre und schrak davor zurück, den Notruf 110 zu wählen. Die Rufnummer der örtlichen Polizeibehörde lag leider nicht vor.

Die Mieter A sind generell ein recht rücksichtsloses Paar (es gibt weitere egoistische Fälle anderer Art) und ein niveauvoller Umgang war bisher unmöglich. Eine direkte Kontaktaufnahme lehnt Mieter B daher ab. Da es sich um zwei unterschiedliche Vermieter handelt (keine Gesellschaft o.ä., nur eine Hausverwaltung), fällt dieser als Ansprechpartner zur Klärung aus.

Sollte dieser Fall noch einmal eintreten würde Mieter B allerdings gern gewappnet sein, ist sich aber unsicher was zu tun ist und wie z.B. die Polizei dies handhaben würde. Wird z.B. Mieter A davon unterrichtet WER sich beschwert hat? Wird die Polizei Mieter B persönlich sprechen wollen oder reicht ihnen das Telefonat?

Für ein kleines „brainstorming“ ein großes Dankeschön
Ramirez

Hallo Ramirez!

Mieter B hatte das Einschalten der Polizei in Erwägung gezogen
aber da es zwischendurch kurze Ruhephasen gab, wurde dies
nicht durchgeführt. Außerdem war sich Mieter B nicht sicher,
welche Rufnummer hierfür eigentlich zu nutzen wäre und schrak
davor zurück, den Notruf 110 zu wählen. Die Rufnummer der
örtlichen Polizeibehörde lag leider nicht vor.

110 ist in einem solchen Fall sicherlich eher unangebracht, aber da ja offensichtlich ein Telefon vorhanden ist, gäbe es dir Möglichkeit über die Auskunft (11880, 11833, etc.pp.) die Nummer der örtlichen Polizeidienststelle zu erfahren. Wenn die Beamten dann kommen, aber keine Ruhestörung mehr feststellen können, hat Mieterin B immer noch die Möglichkeit den Herren in Grün (oder Blau) die Situation zu erklären und auch die Beamten würden dann sicherlich das Gespräch mit Mieter A suchen.

Wird z.B. Mieter A davon unterrichtet WER sich beschwert hat? Wird
die Polizei Mieter B persönlich sprechen wollen oder reicht
ihnen das Telefonat?

Die Polizeibeamten sind normalerweise darauf bedacht dem „Beschuldigten“ keine Namen zu nennen. Allerdings ist das Ganze natürlich auch von der Wohnsituation abhängig. Wenn es sich um ein 28-Parteien-Haus handelt, wird es für Mieter A wohl schwierig auf denjenigen zu kommen, der die Polizei gerufen hat, aber wenn es sich um ein kleines Haus mit nur wenigen Wohnungen handelt, lässt sich wohl auf den Anrufer/die Anruferin schließen.
Sollte die Situation so sein, dass die Beamten eintreffen und keine ruhestörung feststellen können, werden sie sicher Rücksprache mit Mieterin B halten (es sei denn, sie hat ihren Namen beim Anruf nicht angegeben). Sollten sie jedoch eine Ruhestörung feststellen, werden sie sich höchstwahrscheinlich damit auseinandersetzen und nicht noch großartig mit Mieterin B sprechen wollen.
Aber wie gesagt, das ist alles situationsabhängig… bevor ich aber eine schlaflose Nacht verbringe, würde ich die Polizei rufen. Meistens ist das eine Sache von einer Viertelstunde und dann ist gut.

Viel Erfolg,
Sasy

Hallo,

ich bin kein Jurist, also nur meine Erfahrung.

Ich bin selbst mal angezeigt worden, da ich unseren Hund quäle :wink: Der Amtsveterinär kam, es gab keinerlei Beanstandungen. Es muss jemand gewesen sein, dem unser Garten nicht gefällt, da er sicher nicht für „Schöner Wohnen“ geeignet ist.

Einen Namen durfte er uns nicht nennen.

Als Student habe ich in einem Haus mit drei WGs gewohnt. Die WG über uns hat eine Fete gemacht, die deutlich über die einigermaßen noch erträgliche Lautstärke lag.

Nachdem die Polizei das dritte Mal kam, hat sie die Lautsprecher beschlagnahmt, die Fete war vorbei. Auch hier keine Namen, aber eine Ordnungsstrafe.

Ich würde an B´s Stelle, da die Veranstaltung vorbei ist, mir in der Woche zu normalen Dienstzeiten mal die Amtsnummer des nächsten Polizeireviers raussuchen und mal fragen, wie man sich verhalten soll. Aber in der Nacht sollte 110 ok. sein. Evtl. kommst Du ja auch mal an einem Revier vorbei, mal klingeln und vor Ort fragen, die beißen nicht.

Gruß Volker

Hallo Sasy,

das ist die Befürchtung. Wenn die Polizeibeamten vor der Tür von Mieter B stehen um mit dem zu sprechen, dann weiß Mieter A ja doch wer es war, er muss nur selbst auf den Flur gehen, was er sicherlich tun wird. Und Mieter B möchte den Kleinkrieg, der dann mit ziemlicher Sicherheit vom Zaun brechen wird, gerne vermeiden.

Das mit der Auskunft mag wohl uhrzeitbedingt ein Gedankengang zu viel sein. Aber die Nummer der örtlichen Polizei gehört ins Telefon gespeichert.

Danke für die Tipps. Highly appreciated!

Mit bestem Gruß
Ramirez

Hallo Volker Malchow,

das mit dem Namen hatte ich mir schon gedacht - Datenschutz und so. Aber ist halt die Frage (siehe Antwort Sasy) ob die dann eine Etage höher gehen, an der Tür klingeln und mit dem Anrufer sprechen wollen. Das käme nämlich aufs Gleiche raus (abgesehend davon, dass es meines Erachtens auch nicht im Sinne des Erfinders ist den belästigten Mieter dann noch mittels Gesprächen weiter wach zu halten).

Das mit der Polizei ist personenabhängig, da spreche ICH aus Erfahrung. Da gibt es durchaus auch Menschen, die nicht so nett sind wie sie sein sollten.

Aber trotzdem ist das ein sehr guter Tipp, den der Mieter in Erwägung ziehen sollte. Vielen Dank dafür!

Mit bestem Gruß
Ramirez

Hallo Ramirez,
Anrufer sprechen wollen. Das käme nämlich aufs Gleiche raus

Nicht ganz, B oder die P. könnte auf Nachfrage sagen, dass nur festgestellt werden sollte ob B auch etwas gehört hat. Ob das dann die Feinseligkeiten ausräumen kann ist natürlich fraglich.

Aber es gibt auch ungeschickte Polizisten. Die Story ist aber ein wenig lang.

(abgesehend davon, dass es meines Erachtens auch nicht im
Sinne des Erfinders ist den belästigten Mieter dann noch
mittels Gesprächen weiter wach zu halten).

Einverstanden.

Gruß Volker

Hallo,

110 ist in einem solchen Fall sicherlich eher unangebracht,

Öhhhmm - warum eigentlich?

Gruß,
Markus