Hallo nochmal,
da wär noch ein theoretischer Fall.
Eine große Wohnanlage mit Gemeinschaftsgarten, die Mieter (A) im EG haben eine Terrasse. Auf dieser hat Mieter A ein kleines „Sit-out“ veranstaltet, allerdings keinesfalls in Rücksichtnahme auf die restlichen Mieter.
Es wurde zwischen halb 1 und 1 Uhr nachts die Musik für ein Stück so laut aufgedreht, dass der darüber wohnhafte Mieter (B) hätte dazu mittanzen können, die Lautstärke war in der oberen Wohnung lauter als es üblicherweise die eigene Musiklautstärke von Mieter B ist. Mieter B wurde daher davon unsanft aus dem Schlaf gerissen.
Bis halb 3 haben sich die Mieter A in „Tageslautstärke“ auf der Terrasse unterhalten, drinnen lautstark gestritten, diverse Male die Türen geknallt und gegen 2 Uhr nochmal das Radio so laut aufgedreht, dass der Text des Sprechers verständlich war, vermutlich in allen Wohnungen. An ein Einschlafen vor Beendigung der Veranstaltung war nicht zu denken.
Dazu gesagt mögen sich Mieter A und Mieter B nicht und hatten bisher nur negative Begegnungen, sodass es Mieter B (dazu noch alleinstehend und weiblich) nicht anzuraten ist, sich persönlich zu beschweren.
Mieter B hatte das Einschalten der Polizei in Erwägung gezogen aber da es zwischendurch kurze Ruhephasen gab, wurde dies nicht durchgeführt. Außerdem war sich Mieter B nicht sicher, welche Rufnummer hierfür eigentlich zu nutzen wäre und schrak davor zurück, den Notruf 110 zu wählen. Die Rufnummer der örtlichen Polizeibehörde lag leider nicht vor.
Die Mieter A sind generell ein recht rücksichtsloses Paar (es gibt weitere egoistische Fälle anderer Art) und ein niveauvoller Umgang war bisher unmöglich. Eine direkte Kontaktaufnahme lehnt Mieter B daher ab. Da es sich um zwei unterschiedliche Vermieter handelt (keine Gesellschaft o.ä., nur eine Hausverwaltung), fällt dieser als Ansprechpartner zur Klärung aus.
Sollte dieser Fall noch einmal eintreten würde Mieter B allerdings gern gewappnet sein, ist sich aber unsicher was zu tun ist und wie z.B. die Polizei dies handhaben würde. Wird z.B. Mieter A davon unterrichtet WER sich beschwert hat? Wird die Polizei Mieter B persönlich sprechen wollen oder reicht ihnen das Telefonat?
Für ein kleines „brainstorming“ ein großes Dankeschön
Ramirez
Der Amtsveterinär kam, es gab keinerlei Beanstandungen. Es muss jemand gewesen sein, dem unser Garten nicht gefällt, da er sicher nicht für „Schöner Wohnen“ geeignet ist.