Lauter Kaffeevollautomat = Lärmbelästig?

Hallo,

stellt ein mitten in der Nacht (bis 1 Uhr) benutzter lauter Kaffeevollautomat eine Lärmbelästigung dar?

Es ist sehr hellhörig, das heißt es wird auch das Schränke auf und zu machen, das benutzen der Arbeitsfläche usw. gehört, da stellt das noch ein höheren Lärmlevel dar. Das Geräusch erinnert an eine kleine Bohrmaschine.

Staubsauger, Waschmaschine, Spülmaschine u.ä. darf ja auch nur bis 20 Uhr betrieben werden und ein Kaffeevollautomat ist ja wesentlich lauter als eine Spülmaschine.

Würde mich über Antworten freuen.

Hallo Poster,

Staubsauger, Waschmaschine, Spülmaschine u.ä. darf ja auch nur
bis 20 Uhr betrieben werden…

Wer sagt das?

…und ein Kaffeevollautomat ist ja
wesentlich lauter als eine Spülmaschine.

Das hängt von Vollautomat und von Spülmaschine ab…

Grüße von
Tinchen

Also, wenn sowas stört, dann liegt da wohl eher ein Baumangel in Form unzureichender Schalldämmung vor. Ich wache jedenfalls nicht nachts um 1 Uhr auf, weil mein Nachbar die Schranktüre schließt.

Gruß
smalbop

Hallo,

stellt ein mitten in der Nacht (bis 1 Uhr) benutzter lauter
Kaffeevollautomat eine Lärmbelästigung dar?

Ich würde sagen, ja. Nur duschen/baden darf man rund um die Uhr. Aber wenn nun z.B. ein Schichtarbeiter um 1 Uhr nachts eine Tasse Kaffee braucht, dann muss er wohl nachts den Kaffee mit der Hand aufbrühen oder eine leisere Kaffeemaschine verwenden.

Sprich doch mal deine Nachbarn an; vielleicht wissen die gar nicht, dass du von der Maschine aufwachst.

Schöne Grüße

Petra

danke für die Antworten, ich denke auch das ein Baumangel vorliegt. Klar ist es hier sehr hellhörig, die Mieter sind schon sehr vernünftig, aber trotzdem hört man halt alles, gerade wenn man versucht einzuschlafen und irgendjemand räumt noch bis 1 Uhr nachts auf, oder läuft rum und man hört jeden Schritt ist das halt sehr belastend.

also in der Hausordnung steht sogar, das Ruhestörende Hausarbeiten zwischen 12 und 14 Uhr, sowie zwischen 18 und 8 Uhr zu unterbleiben haben. naja, ob das rechtlich gültig sein kann, bezweifle ich etwas…