Lautsprecher beim telefon anstellen

Wenn Person A Person B anruft und Person B an ihrem Telefon den Lausprecher anstellt damit andere mithören können ohne Person A davon in kentnis zu setzen macht sich Person B dabei strafbar?
Kann Person B von Person A angezeigt werden? und was für konsequenzen würde Person B bekommen? zumindest eine Anzeige die in dem Polizeilichenführungszeugniss steht?

Währe nett wenn mir da jemand weiter helfen könnte

Person B kann ja nur davon Kenntnis erlangen, wenn man es ihm sagt. Und Anzeige würde er wohl nur erstatten wollen, wenn das Gesagte irgendwie verwendet wird.

Ob da eine Anzeige Konsequenzen haben würde kommt wohl eher darauf an, wie das Gehörte verwendet wird.

Gruß!

Horst

Wenn Person A Person B anruft und Person B an ihrem Telefon
den Lausprecher anstellt damit andere mithören können ohne
Person A davon in kentnis zu setzen macht sich Person B dabei
strafbar?

Nein.

Levay

Hallo,

JA…
siehe dazu § 88 des Telekommunikationsgesetzes und § 206 des
Strafgesetzbuches…

Das „Auf Lautsprecher schalten“ OHNE Wissen des Gesprächspartners bei einem Telefonat ist ein eindeutiger Verstoß´gegen die oben genannten
Gesetze…
Die „Beweisbarkeit“ steht natürlich auf einem anderem Blatt…:frowning:

Hallo,

JA…

Nein.

siehe dazu § 88 des Telekommunikationsgesetzes

Seit wann ist jemand, der ein Telefon verwendet, ein Diensteanbieter? Lies doch mal den zweiten Absatz dieses Paragraphen: http://dejure.org/gesetze/TKG/88.html

und § 206 des Strafgesetzbuches…

Aha. Also ist man bei Benutzung eines Telefons automatisch Amtsträger oder Angestellter eines „Unternehmens …, das geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringt“? Lies auch diesen Paragraphen nochmal in Ruhe durch: http://dejure.org/gesetze/StGB/206.html

Nebenbei würde das von Dir behauptete natürlich auch für den Betrieb jeder beliebigen Freisprecheinrichtung ohne Vorwarnung des Anrufenden gelten - und man kann gar nicht vorwarnen, wenn man im Auto sowas permanent betreiben MUSS. Und nicht nur das, schon die Herstellung einer derartigen Einrichtung fiele als Förderung der verbotenen Handlungen unter den §206 (siehe Abs.2 Punkt3).

Das ging heftig daneben.
Gruß
loderunner (ianal)

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Da habe ich etwas interessantes gefunden:
http://www.lexandtax.at/indexsystem_artikel.php?vurl…

Gruß
Maja

Noch mal ganz klar
Du bist vermutlich von den vielen, sich teils widersprechenden Antworten schon ganz verwirrt. Tut mir Leid, das passiert manchmal bei ganz einfachen Fragen: Jeder muss noch irgendwas dazu sagen, und so haben wir jetzt den Salat.

Wenn Person A Person B anruft und Person B an ihrem Telefon
den Lausprecher anstellt damit andere mithören können ohne
Person A davon in kentnis zu setzen macht sich Person B dabei
strafbar?

Strafbar ist nur, was vom Gesetz eindeutig mit Strafe belegt ist. Und es gibt schlicht und ergreifend kein Strafgesetz, das dieses Verhalten unter Strafe stellt.

Lass dich bitte von den anderen Postings nicht verwirren!

Kann Person B von Person A angezeigt werden? und was für
konsequenzen würde Person B bekommen? zumindest eine Anzeige
die in dem Polizeilichenführungszeugniss steht?

Anzeigen stehen nicht im Führungszeugnis. Und wenn hier eine Anzeige ergehen würde, würde das Verfahren zimelich schnell wieder eingestellt.

Levay

Ehrlichkeit ‚testen‘
Hallo,

gleich eine Frage dazu:
Herr A ist überzeugt dass seine Ex-Frau „vor zeugen“ anders reagiert als ihm gegenüber (zb wenns um die Kinder geht und den Umgang). Wenn Herr A nun beweisen möchte dass seine Ex-Frau sich eben anders gibt vor anderen.
Jetzt stellt er entweder den Lautsprecher laut damit andere Personen mithören können wie und was sie sagt (ohne ihres Wissens) oder würde das Gespräch aufzeichnen. Dieses Gespräch würde nur auf den Tisch kommen falls die Ex-Frau behaupten würde „es“ so oder so oder ganz anders gesagt zu haben …

Wie würde sich dann der Fall gestalten?

Das Aufzeichnen des Gesprächs wäre strafbar.

Levay

Das Aufzeichnen des Gesprächs wäre strafbar.

Warum wäre es strafbar? Wie will man dann einer Person nachweisen können dass sie sich in Zeiten wo jemand dabei ist (amtlich oder so) anders verhält als ohne? Es geht ja hier nicht um ein einfaches „ich nehms mal auf“ sondern um Bedenken über den seelischen Zustand der Kinder und evtl. Ändern des Aufenthaltsbestimmungsrechts.

LG

Warum wäre es strafbar?

Weil das im Gesetz steht:

http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

Levay

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