Lautsprecherpropaganda viva KfZ

Im anfang der 50er Jahre wurden durch alle Parteien Lautsprecherpropaganda mit sogenannte Lautsprecherwagen betrieben. Dieses war dann spätestens 1956 vorbei. Was war eigentlich der Grund. Ist solche Lärmbelästigung eigentlich erlaubt?

Danke
Friedrich- Matthias

Hallo Friedrich,

entsprechende Propaganda wird immer noch in Einzelfällen betrieben, ist aber ein wenig aus der Mode gekommen. Im Rahmen eines Wahlkampfes spricht auch nichts dagegen, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Also nicht stundenlang vor einer Haustür, oder zu Ruhezeiten, an Sonntagen, etc.

Gruß vom Wiz

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Eine derartige Lautsprecherpropaganda mag zwar sehr selten
geworden sein, findet in Einzelfällen aber nach wie vor statt.
Ich selber habe derartige Einsätze bereits mehrfach miterleben
müssen (allerdings waren es obskure und chancenlose Kleinparteien
wie die STATT-Partei und die NPD).

Zur juristischen Wertung erlaube ich mir aus einem Referat über
die Parteien im Wahlkampf zu zitieren, das in einem juristischen
Seminar zum Parteienrecht gehalten wurde:

"Der Einsatz von Lautsprechern ist gem. § 33 I 1 Nr. 1 StVO
grundsätzlich verboten. Daraus folgt, dass für einen
Lautsprechereinsatz eine Genehmigung gem. § 46 I Nr. 9 StVO
erforderlich ist. Da der Wahlkampf zur politischen Willensbildung
des Volkes iSd Art. 21 GG beiträgt, ist von einem überwiegenden
allgemeinen Interesse auszugehen. In der Praxis erfolgt die
Erteilung der Ausnahmegenehmigung für den Lautsprechereinsatz
oftmals grundsätzlich für alle Parteien begrenzt auf einen
angemessenen Zeitraum vor dem jeweiligen Wahltermin. In der
Ausübung sind dann die einzelnen Bestimmungen zum
Immissionsschutz

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