Lautstärkeregung von Auspuffanlagen

Wenn man sich einen anderen Auspuff unters Auto baut darf dieser ja einen gewissen Pegel nicht überschreiten um legal zu sein.
Meiner Meinung nach geht es dabei um das Fahrgeräusch, ist das richtig?
Beudeutet dieses die Angabe des Standgeräusches ist absolut zu vernachlässigen?
Mein Auto hat serienmäßig einen Klappenauspuff, diese Klappe sitzt in einem Endrohr und die Zuführung zu diesem Endrohr geht einfach durch den Endschalldämpfer durch, also der „halbe“ Endschalldämpfer wird „weggeschaltet“. Die Steuerung der Klappe ist im Steuergerät einprogrammiert.
Arbeitsweise:
im Stand: Klappe offen
beim Fahren, ab 20km/h bzw 2000U/min: Klappe geschlossen
beim Fahren ab 70km/h: klappe wieder offen

in meinem Fahrzeugschein steht:
Standgeräusch: 89DB
Fahrgeräusch: 73DB
Diese Werte kommen zustande da im Stand die Klappe geöffnet ist und die Fahrgeräuschmessung ja im 2. oder 3. Gang bei 50km/h gemacht wird, richtig?

Wenn das Standgeräusch „unwichtig“ für die zulassung eines Auspuffes ist kann ich doch auch einen Auspuffmontieren bei dem bei öffener Klappe zb der Mittelschalldämpfer komplett umgangen wird, oder ist das Standgeräusch doch wichtig?

Diese Anfrage übersteigt mein Wissen.
Ich würde diese Schilderung an den TÜV schicken
und um Info bitten.