Hallo zusammen,
Du fährst 15.000 km mit einer Flüssiggasanlage,die nicht nicht
in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist ?
Das verstehe ich auch nicht so ganz, spielt jetzt aber hoffentlich keine Rolle. Zumindest würde ich versuchen, das dezent zu verschweigen.
Einerseits hängen die zwar in der Sachmangelhaftung (wobei die Anlage erst mal als Brandursache festgestellt werden müsste), andererseits besteht für das Auto keine Betriebserlaubnis, hätte also gar nicht genutzt werden dürfen. Könnte also Ärger geben.
Ich ging davon aus,es muss durch den Prüfer (TÜV,DEKRA o.ä.)
abgenommen werden ?
Ich denke mal, dass das auch gemacht wurde. Zur Eintragung ist aber z.B. noch ein Abgasgutachten notwendig, was gerne mal erst mehrere Wochen nach der Umrüstung nachgeliefert wird.
Beste Grüße
Guido