Ldw. Flächen verkaufen - Erlös versteuern?

Guten Tag,

es heißt, der Erlös aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Flächen sei immer zu versteuern.

Stimmt das?

Was bedeutet hier „ldw. Flächen“? Gilt der Einheitswertbescheid? Muss der Eigentümer / Verkäufer Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft haben / gehabt haben (in welcher Höhe?).

Konkret geht es um eine Fläche, Grundsteuer „A“, die als reine Hobbyfläche genutzt wird, aufgrund ihrer Größe aber der Landwirtschaftskammer und der ldw. Berufsgenossenschaft unterliegt. Der Eigentümer ist kein Landwirt und nutzte die Fläche nur aus Liebhaberei. Er möchte sie verkaufen. Muss er den Erlös (wie wird der ermittelt?) versteuern?

danke, dalga

landwirtschaftliche Flächen Verkauf
Hi,

1.)wie und wann hat er das Eigentum erworben (Schenkung, vorweggen. Erbfolge, Erbfall, Kauf,…)
2.)wie groß ist das Grundstück und hat er noch weitere Grundstücke, die landwirtschaftlich nutzbar sind (also nicht Mietwohngrundstück oder Einfamilienhaus).
3.)wie sieht das Hobby aus (irgendwelche Tiere vorhanden, welche, oder Weinbau, irgendwelche Sonderkulturen, wie vermarktet oder nur Eigenbedarf)

Dann fang ich an nachzudenken…

Schöne Grüße
C.

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Hallo,

1.)wie und wann hat er das Eigentum erworben

durch Kauf vor 13 Jahren

2.)wie groß ist das Grundstück

knapp 5 ha

und hat er noch weitere Grundstücke, die landwirtschaftlich nutzbar sind

nein

3.)wie sieht das Hobby aus

Schafe zum abweiden, Kleinbiotope, ansonsten nur Hobbyobstbau und -garten, nur Eigennutzung der Erzeugnisse

Dann fang ich an nachzudenken…

Schöne Grüße
C.

Viel Erfolg, ich bin gespannt!

dalga

Guten Tag,

es heißt, der Erlös aus dem Verkauf landwirtschaftlicher
Flächen sei immer zu versteuern.

Stimmt das?

Was bedeutet hier „ldw. Flächen“? Gilt der
Einheitswertbescheid? Muss der Eigentümer / Verkäufer
Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft haben / gehabt haben
(in welcher Höhe?).

Konkret geht es um eine Fläche, Grundsteuer „A“, die als reine
Hobbyfläche genutzt wird, aufgrund ihrer Größe aber der
Landwirtschaftskammer und der ldw. Berufsgenossenschaft
unterliegt. Der Eigentümer ist kein Landwirt und nutzte die
Fläche nur aus Liebhaberei. Er möchte sie verkaufen. Muss er
den Erlös (wie wird der ermittelt?) versteuern?

danke, dalga

Hi,

Das ist kein Fall zum Selberstricken. Deshalb mein dringender Rat: ab zu einem Steuerberater, der sich mit Landwirten auskennt…

Alle Flächen, die landwirtschaftlich genutzt werden und mehr als 30 ar sind, bilden einen landwirtschaftlichen Betrieb (Landwirtschaftskartei der Oberfinanzdirektion, bundeseinheitlich abgestimmt). Der Verkauf ist dann steuerpflichtig, unabhängig von der 10 Jahresgrenze.

Eine Chance, dies abzuwenden, sehe ich unter dem Stichwort „Liebhaberei“, wenn der Betrieb bisher nur steuerliche Verluste abgeworfen hat. Dies zu begründen bedarf aber der Hilfe eines Steuerberater.

Oder dass man nachweist, dass die Fläche bisher nicht einer ernsthaft betriebenen landwirtschaftlichen Nutzung diente. Auch dieses ist nicht einfach und sollte von einem versierten Fachmann begleitet werden. Bei der großen Fläche würde ich mir aber nicht allzu große Hoffnung machen, dass es klappt.

Schöne Grüße
C.

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danke owT
danke, dalga