Ldw. Pachtvertrag zwischen Eheleuten

Moin,

folgender Fall sei angenommen:

Ein Ehepaar ist je zur Hälfte Eigentümer einer kleinen landwirtschaftlichen Fläche.
Diese Fläche bewirtschaften sie derzeit rein hobbyhalber, es handelt sich um Privatvermögen.

Nun soll die Bewirtschaftung in größeren Umfang erfolgen und eine land- und forstwirtschaftliche Steuererklärung abgegeben werden.

  1. Frage: wird die ldw. Fläche damit automatisch zu Betriebsvermögen?

  2. Frage: falls das so sein sollte, könnte das Paar das vermeiden, indem zB. der Ehemann seinen Anteil zunächst an die Ehefrau verpachtet, die dann wiederum ihren Anteil und den vom Ehemann gepachteten Anteil an ihn zurückverpachtet?
    Der Ehemann wäre dann Landwirt auf gepachtetem Land und das Land des Paares würde nicht zu Betriebsvermögen.

Danke, Beate

Servus,

1.: Ja. Wenn luf Einkünfte erzielt werden, gehört die Fläche zu einem luf Betrieb.

2.: Nein, das klappt nicht - näheres siehe § 42 AO.

Aber: Was spricht denn eigentlich dagegen, die Flächen jetzt zum Verkehrswert in den neu gegründeten luf Betrieb einzulegen? Dann gibt es keinen besonderen Anlass, vor künftigen Entnahmegewinnen Angst zu haben, falls nicht grade Bauland im Spiel ist.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Danke, Blumepeder!

Zur ersten frage: wenn man luf Einkünfte ausschließlich auf von Dritten gepachtetem Land erwirtschaftet - „rutscht“ dann die eigene luf - (hobby) Fläche auch ins Betriebsvermögen?

Zur zweiten Frage: Wie funktioniert das genau mit den „Entnahmen“?

Wenn man die eigene luf - Fläche ins Betriebsvermögen nimmt und dereinst zur Altersversorgung das Land verkauft - wie ermittelt sich der evtl. zu versteuernde Betrag?

Oder gibt es eine „Rückumwandlung“ von Betriebs- in Privatvermögen? Weil, eigentlich ändert sich am Land ja nichts, außer dem verkehrswert und den kamm man kaum beeinflussen.

danke für deine Antwort - Beate

Hallo Beate,

Zur ersten frage: wenn man luf Einkünfte ausschließlich auf
von Dritten gepachtetem Land erwirtschaftet - „rutscht“ dann
die eigene luf - (hobby) Fläche auch ins Betriebsvermögen?

es dürfte extrem schwierig sein, den Liebhaberbetrieb und den luf Betrieb nach objektiven Kriterien zu trennen. Solche Fälle sind denkbar - z.B. Tiefladerbauer bewirtschaftet gepachtete 250 ha in Meck-Pomm mit Raps und Weizen und wohnt auf einer Hofreite in Mustin: In diesem Fall wird der Mangold in seinem Garten betrieblich eindeutig von dem luf Betrieb zu trennen sein.

Wenn man die eigene luf - Fläche ins Betriebsvermögen nimmt
und dereinst zur Altersversorgung das Land verkauft - wie
ermittelt sich der evtl. zu versteuernde Betrag?

Hier setzt die Lösung zu der geschilderten Situation an: Entnahmegewinn = Teilwert zum Zeitpunkt der Entnahme/Betriebsaufgabe minus Buchwert. Wenn eine Fläche zum heutigen Verkehrswert in das luf Vermögen eingelegt worden ist, hält sich der Entnahmegewinn in sehr engen Grenzen; es kann ggf. auch zu Entnahmeverlusten kommen. Die trotz komfortabler Freibeträge teils sehr hohe Einkommensteuerbelastung bei Betriebsaufgaben kommt immer dann zustande, wenn Flächen vor dem 1. Juli 1970 angeschafft worden sind und mit dem sehr niedrigen Wert gem. § 55 EStG bilanziert werden.

Oder gibt es eine „Rückumwandlung“ von Betriebs- in
Privatvermögen?

Ja, mit der Betriebsaufgabe gelten die Flächen als aus dem luf Vermögen entnommen. Das Thema „Betriebsaufgabe“ ist aber eine Sache mit sehr vielen teils recht fummeligen Aspekten, das lässt sich hier nicht behandeln. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass es hohe Gewinne aus der Entnahme von Grund und Boden kaum geben wird, wenn dieser zu derzeitigen Verkehrswerten in einen neu geschaffenen luf Betrieb eingelegt wird.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Das war eine super Erklärung - vielen Dank!

Beate