Ich habe einige Fragen zum Thema Leasing als Selbständiger.
Kann man die kompletten Leasingraten absetzen?
Bsp.: Leasingrate des Autos 800 Euro; pro Jahr 9600 Euro
Kann ich die vollen 9600 Euro absetzen?
Beim Spitzensteuersatz von 42 % würde dies eine Steuerersparnis von 4032Euro bedeuten. Das verteilt auf 12 Monate wären 336 Euro. Wenn man die 336 Euro von der Leasingrate abzieht, würde man im Endeffekt für das Auto monatlich nur 464 Euro bezahlen.
Ist das alles so richtig?
Wie sieht es generell aus mit Leasing als Selbständiger? Ist es einfach einen Leasingvertrag zu bekommen? Was muss man dem Autohaus vorlegen?
Sie möchten eine steuerliche Betrachtung des Thema Leasing für Selbstständige, dann dürfen wir Ihnen keine Auskunft geben, da nur Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer Ihnen diese fachlichen Fragen beantworten dürfen.
Wir können Ihnen nur allgemeine Informationen dahingehend, dass sämtliche Leasingraten als Kosten ertragswirksam verbucht werden können. Sofern Sie Vorsteuer abzugsberechtigt sind, bekommen Sie den Anteil der Umsatzsteuer aus den Leasingraten von Finanzamt erstattet bzw. mit Ihrer Umsatzsteuerzahllast verrechnet.
Sorry, dass wir auf Einzelfallbetrachtung unter steuerlichen Aspekten nicht eingehen können.
Die Leasingraten sind in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar!
Leider habe ich mit noch für ein Autohaus gearbeitet, dass Leasingfinanzierung anbietet. Aber ob, Du einen Leasingvertrag bekommst ist abhängig von Deiner Schufa-Auskunft (evtl. auch Creditreform), Deinen aktuellen Geschäftszahlen (kannst Du eine BWA zur Verfügung stellen?). Wichtig ist natürlich auch die Höhe des Kaufpreises (kannst Du evtl. eine Anzahlung leisten oder gibt es jemanden, der evtl. Bürgschaft für Leasingvertrag mit übernimmt). Anzahlungen sind natürlich auch absetzbar. Sollte jedoch die Anzahlung höher als 15% sein, musst Du prüfen, ob die Anzahlung nicht über die Laufzeit abgrenzen musst (Klärung mit Steuerbearter!!!) Falls es losgeht mit Leasing, kannst Du Dich ja gerne noch einmal melden. Ich bin Leasingfachwirtin und kann Dir evtl. noch mehr Tipps geben.
Viele Grüße Helga Prüß
wichtig vor allem sind die nationalen Gesetze - speziell das Einkommenssteuer- oder Leasinggesetz. In Österreich kann eine Leasingrate dann zu 100% als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, wenn es sich nicht um einen Miet-Kauf handelt. Das bedeutet, dass die Leasingvariante ein sogenanntes Operating Leasing sein muß. Dabei besteht nach Leasingvertragsende kein Anrecht auf den Kauf des Fahrzeuges zu einem niedrigeren Preis als den Marktwert.
Wird ein Finanzleasingvertrag abgeschlossen, so ist Grundlage des Rechtsgeschäftes ein geringer (sehr oft die letzte Rate) Restwert und das KFZ kann/muß vom Leasingnehmer zu diesem Wert angekauft werden. Dabei sind 12,5% als Aktivposten zu bilden und der Rest ist abschreibbar.
Was für den Abschluß eines Leasingvertrages notwendig ist kann im Großen und Ganzen folgendermaßen zusammengefasst werden: Firmenbuchauszug, Budgetplan, Einkommensnachweis der letzten Jahre, Fahrzeugangebot des Händlers, Nachweis der Identität.
Daneben sollte man sich im KLaren sein, wie lange man mit dem KFZ fahren möchte und welche jährliche Kilometerleistung zutreffend sein wird. Danach richtet sich der Wert des Fahrzeuges, welcher von der Leasingfirma für die Kalkulation herangezogen wird.
Im Grunde wird ein Kreditcheck durchgeführt und darauf basierend das Angebot berechnet; Anzahlung, Zins, … sind ein direkter Ausfluß daraus.
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Was genau bedeutet, dass die Leasingraten in voller Höhe absetzbar sind?
Sagen wir, dass ich als Selbständiger ein Auto ohne Anzahlung leasen möchte. Die Leasingraten betragen für ein jahr 10.000 Euro. Wenn ich in diesem Jahr 60.000 Euro verdient habe, kann ich dann die 10.000 davon abziehen und muss nur noch für 50.000 Steuern zahlen?
Mit freundlichen Grüßen M.Mika
YO! Theoretisch richtig, aber Du wenn z.B. Dein Leasingvertag per 01.03. beginnt, Dein Wirtschaftsjahr jedoch am 01.01. begonnen hat, dann kannst Du natürlich nur 10 Raten absetzen.
Hallo,
die Leasingraten gehen direkt in die GuV und können somit sofort abgesetzt werden. Sie mindern das Betriebsergebnis in gleicher Höhe.
Zum Abschluß eines Leasingvertrages als Selbständiger werden die Bilanz und die GuV benötigt. Wenn das Unternehmen neu gegründet wurde, sind ggf. Zusatzsicherheiten (Leasingsonderzahlung, etc.) erforderlich. Hängt aber immer auch von der Bonität ab. Wenn die Schufa, Creditreform, etc. okay sind… gibt es im Regelfall keine Probleme.
Gruß
hallo meine frage wie bildet sich das? Mit den rücklagen,wir wollen uns eine wohnung mit mietkauf zulegen da bei habe ich viel gehört und kenn mich nicht aus