Leasing Auto Rückgabe überteuert

Hallo zusammen,
ich fahre nunmehr seit vier Jahren einen Skoda Oktavia, den ich heute an den Händler zur Untersuchung zurückgegeben habe. Am Anfang des Leasings hatte der Wagen einen Wert von 20.350 €. Ich habe eine Anzahlung von 5000,- € geleistet und die montl. Raten bezahlt. Ergo habe ich insgesamt in den 4 Jahren einen Betrag von 14984,- € gezahlt. Vereinbart waren 80000 km. Gefahren bin ich 73311 km. Der Händler sagte mir, es sei gut wenn der Wagen nicht so viel gelaufen wäre. Jedoch würde sich das bei einer Übernahme nicht positiv auswirken. Der Restwert liege bei 10000,- €. Dafür könnte ich den Wagen kaufen.
Der Wagen ist top gepflegt, hat alle Untersuchungen und alle Inspektionen mitgemacht… Jedoch steht die Rechnung für die Rückgabe noch aus.

Was soll ich tun? Brauche dringend euren Rat!!!

Hallo Care,

leider ist Ihre Beschreibung nicht vollständig. Zu genauen Beurteilung müssten wir wissen, ob es sich um einen Vertrag mit Restwertabrechnung oder einen KM-Leasingvertrag handelt.

Dass Sie für die Nutzung des Fahrzeugs einschließlich Sonderzahlung, Leasingraten, den Gewinn der Leasinggesellschaft sowie die auf die Finanzierung des Fahrzeugs anfallenden Zinskosten bezahlt haben, ist noch kein Indiz für eine Überteuerung.

Ausschlaggebend ist die Vertragliche Grundform des Leasings, also ob Sie das Verwertungsrisiko tragen (Restwertvertrag) oder nicht (KM-Vertrag).

Lassen Sie uns diese Informationen noch zukommen oder senden Sie uns eine Kopie des Vertrags an [email protected], dann können wir genau prüfen und Ihnen einen Rat zur weiteren Vorgehensweise geben.

Haben Sie das Fahrzeug schon zurückgegeben?

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Schmidt-Mixner

Es kommt darauf an, was für einen Leasingvertrag sie haben. Operate Leasing (das ist der klassische km Vertrag) - dann gehört das Leasinggut wirklich dem Vermieter - der trägt das Risiko und hat die Chance aus der Verwertung. Mann müsste aber für Minderkilimeter (abzl. einer Karrenzleistung von 2.500 oder 5.000 km) eine Rückvergütung kriegen - ein paar cent pro km

Nur wenn es ein Vertrag mit formeller Kaufoption (Restwertvertrag) ist, kann man da vielleicht etwas machen. Das erfolgreichste ist, wenn man einen Anschlussvertrag anbietet und damit eine Verhandlungsposition aufbaut.

Wenn Sie aber 4 Jahre durchschnittlich ca. 12.500 € Finanzierungbetrag zu vielleicht 6% (Zinsniveau vor 4 Jahren eher höher) beansprucht haben, dann wären das auch ca. 3000 € Zinsen - also so ganz dramatisch scheint mir die Kalkulation nicht zu sein. Man kann ja nicht nur die Raten vom Kaufpreis abziehen - Zisen muss man schon gegen rechnen.

Hallo,
um Ihre Frage abschließend beantworten zu können müsste ich wissen was für eine Vertragsart zugrunde liegt. Handelt es sich um einen Vertrag mit festen Restwert oder mit Kilometereinstufung?
Wenn es sich um eine Kilometereinstufung handelt, dann kann der Leasinggeber Ihnen den aktuellen Marktwert des Fahrzeuges als Kaufpreis anbieten. Minderkilometer erhöhen den Preis. Wenn sie kaufen wollen erübrigt es sich Ihnen einen höheren Preis zu berechnen und gleichzeitig Minderkilometer zu erstatten. Wenn Sie kaufen wollen, dan erhalten Sie auch keine Schlussabrechnung für die Rückgabe. Wenn Sie nicht kaufen wollen, dann sollten Sie beim Leasinggeber nachfragen wo die Kilometergutschrift bleibt.

MfG
olm

Welchen Rat bzw. was ist die Frage? Ob der Wagen zum Restwert gekauft werden soll?

Hallo,
ja , da kann ich bestimmt helfen, bin bei der Marke.
Also erst mal muss ich wissen, welches Leasing konkret vereinbart wurde : Kilometerleasing oder Restwertleasing.
Dann interessiert mich der Zustand ( Optisch und technisch); Bist du Privat oder Gewerbl. Kunde. ?
Bevor jetzt ewig hin und her: Unterlagen raus und anrufen 01707340185
Gruss
Volker

Hallo Care,

ich beötige etwas mehr Angaben zum Leasigvertrag:
Km- oder Restwertleasing? Wer war Leasinggeber?
Laufleistung ist ok, wie hoch ist die Freigrenze? 2.500 Km? Wie hoch ist die Mindererstattung je Km?
Hat der Händler ein Kaufangebot abgegeben? Ist das Fahrzeug bereits zurück gegeben zur Verwertung? Gibt es bereits ein Minderwertgutachten?

MfG
Leasing-Profi

Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob ein Restwertvertrag oder ein Kilometervertrag vereinbart wurde. Ich gehe derzeitig von einem Restwertvertrag aus.
In diesem Falle garantiert der Leasingnehmer den Restwert am Vertragsende (Der Leasinggeber muss also mindestens den Restwert erlösen).
Der Leasinggeber hat jedoch das Recht, das Fahrzeug an Dritte zu verkaufen.
Tut er dass, so hat er den Leasingnehmer an einem möglichen Mehrerlös zu 75% zu beteiligen.
In Ihrem Falle hätte der Händler bei einem Erlös von € 10.000,- (soweit ein Dritter das Fahrzeug erwirbt) eine Mehrerlösbeteiligung von € 3.750,- (75% von € 5.000,-) an Sie zu enrichten.
Bitte lassen Sie sich daher genau nachweisen, wer das fahrzeug zu welchem Preis gekauft hat.
Soweit es sich nicht um einen Restwertvertrag sondern einen Kilometervertrag handelt empfehele ich, durch ein Gutachten den Wert des Fahrzeugs feststellen zu lassen.
Bei einem Kilometervertrag wäre eine Rückvergütung der Minderkilometer obligatorisch. Der Preis für Mehr- bzw. Minderkilometer geht in der Regel aus dem Leasingvertrag hervrs (soweit es sich um einen Kilometervertrag handelt).

Beste Grüße

Hallo,
ist schwierig etwas dazu zu schreiben ohne den Vertrag zu kennen, kannst Du diesen schicken? Falls Du einen Vertrag mit Andienungsrecht unterschrieben hast, kann der Leasinggeber Dir das Objekt für TEUR 10 verkaufen oder hast Du einen Kilometervertrag abgeschlossen??? Dann müssten sich die Minderkilometer auf den Restkaufpreis auswirken.
Melde Dich doch noch mal
Viele Grüße

Hallo,

ich hab hier Hilfe gefunden:
http://aktuell.szary.de/?s=Leasing

Manche Leasingverträge sind ungültig.

Hallo Care,

der Kaufpreis eines Leasingfahrzeuges richtet sich nach dem zu erzielenden Marktwert. Grundsätzlich ist ein Direktkauf aus dem Leasingvertrag aus steuerlichen Gründen nicht vorgesehen, da die Leasingraten geltend gemacht werden.
In Ihrem Fall ist wahrscheinlich, dass das Fahrzeug bei Rückgabe im guten Zustand noch den besagten Preis auf dem freien Markt erzielt.
Die Entscheidung liegt also bei Ihnen, wobei es aus meiner Sicht schon überlegenswert ist, da Sie das Auto gefahren haben…

Gruss A.

Hallo Care,

ich verstehe die Frage nicht, aber ich vermute mal das Folgende:

Aus dieser Rechnung und den dargestellten Zahlen wird davon ausgegangen, dass sich der Anfangswert von 20.350,- um die geleisteten Zahlungen von 14.984,- vermindert und man nur noch 5.366,- zu zahlen hätte, damit der Anfangswert bezahlt ist. Das ist falsch, denn es fehlt hier die Verzinsung für 48 Monate, die ich hier mal mit rd. 9,13 % ermittelt habe. Der Zins ist m.E. in Ordnung.

Dann kommen wir zum nächsten Punkt: Eigentümer des Fahrzeugs ist die Leasinggesellschaft, die das Fahrzeug gegen Zahlung für eine bestimmte Zeit zur Nutzung zur Verfügung stellt. Die Nutzung wurde für 48 Monate und 80 tkm vereinbart. Danach gibt man das Fahrzeug üblicherweise wieder ab und die Leasinggesellschaft verwertet es nach eigenem Ermessen. Dafür trägt sie möglicherweise auch einen eventuellen Wertverfall, wenn der Restwert zu hoch kalkuliert wird. Aber das sind andere Themen, das würde hier zu weit führen. Fakt ist: Die Gesellschaft verkauft das Auto. Wenn man es denn als Leasingnehmer erwerben möchte und Restwert und Zeitwert stimmen so einigermaßen überein, kann man das tun. In jedem Fall darf man aber nicht davon ausgehen, dass das Fahrzeug einem irgendwann gehört, weil man es ja bezahlt hat. Nein, nein, man hat für die Nutzung bezahlt, nicht für das Eigentum.

Es sind immer wieder die gleichen Fehler, die gemacht werden, und die unserer (Leasing-)Branche nicht gut tun. Aber wer billig ein Fahrzeug fahren will und sich dabei auf die Spielchen der Hersteller einlässt, soll sich das vorher überlegen und nachher auch die Konsequenzen tragen. Und nur die einfache Rechnung Rate mal Laufzeit plus Anzahlung plus Restwert gleich zu teuer geht auch nicht (Das hat neulich ein Kunde von mir bei einer PV-Anlage mit einer Laufzeit von 15 Jahren gemacht und sich dabei gehörig erschrocken, weil in 15 Jahren eben doch einiges an Zinsen in Geldeinheiten zusammenkommt, kann man auch bei Immobilienfinanzierungen nachrechnen.). Dafür werben die Autohersteller ja mit niedrigen Zinsen, damit sie ihre Rabatte in den Verträgen gut verstecken können. Und wer glaubt wirklich, er bekommt heute das Geld für 1,9 %? Mal ehrlich! Aber so ist das Volk, man schaut nur auf die Rabatte und will dann noch möglichst keine Zinsen zahlen.

Außerdem gibt es ja das Portal mobile.de, wo man nachsehen kann, für welchen Preis vergleichbare Fahrzeuge angeboten werden. So kann man sehen, ob der Preis passen könnte oder ob er überzogen ist. Der Suchfilter Fahrzeugtyp, Alter und Kilometer ergab bei mir 110 Treffer und die Grenze 10.000,- war schon auf der ersten Seite erreicht, alles andere ist teurer. Somit liegt also die Vermutung nahe, dass der genannte Preis passt.

Ich hoffe, diese Infos haben weitergeholfen.
Viele Grüße und viel Erfolg beim Erwerb des Autos und natürlich auch weiterhin viel Spaß damit wünscht

Mikey

Hallo,
ich würde da einen Anwalt einschalten. Das liest sich nicht so seriös.
Viele Grüße
Petra