Leasing auto rückgabe überteuert

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Ich habe noch nichts unterschrieben und habe jetzt erstmal gesagt, daß ich nichts zahle. Jetzt wird wohl ein unabhängiger Gutachter eingeschaltet.
Vielen Dank und herzliche Grüße Annette

Vielen Dank! Kann auf deren internetseite nicht finden, daß die beri so etwas Mitglied sind. Das Gutachten wirds wohl entscheiden.
Vielen Dank nochmal und herzliche Grüße
Annette

Hallo Annette,

was für ein Vertrag wurde mit wem gemacht ? Da gibt es leider bei Leasing sehr viele Spielarten. Wenn Du magst, scann den Vertrag ein und schick ihn an [email protected]

Wegen Rückgabe, da gibt es viele viele Urteile zum Thema Schäden bei Rückgabe. Minimale Kratzer gehören aber da auf keinen Fall dazu.

Meine Vermutung ist, daß der Händler bei Opel eine Summe X zahlen muß und die passt nicht zum Marktpreis. Die Differenz versucht er jetzt bei Dir abzuholen. Da solltest Du Dich wehren.

Richtig helfen kann ich Dir nur, wenn ich den Vertrag und die AGB´s lesen kann.

Viele Grüße
Petra

Hallo, danke für s Feedback. Also der Gutachter der Leasingbank musst du natürlich nicht anerkennen. Selbst wenn der Gutachter von der Bank fällige Zahlungen feststellt, kannst du immer noch einen eigenen beauftragen. Besser noch, man einigt sich von vorne herein auf einen gemeinsamen (Kostenminderung ).Als ersten Anhaltspunkt kannst du ja mal in mobile.de oder anderen Börsen nach gleichen fahrzeugen schauen, die von einem Händler verkauft werden. ca 10-15 % unter diesem Angebotspreis ist meistens der realistische Restwert im Händler-Einkaufspreis zu setzen; Die von dir beschriebenen Schäden halte ich allesamt nicht für Ansatzfähig.

Gruss
Volker

Hallo,

da es sich um einen Kilometervertrag handelt, sind sie nicht in der Verpflichtung für den Restwert aufzukommen.
Dass der Wagen jetzt weniger Wert hat als bei dem Vertragsabschluss geplant geht bei dieser Vertragsform nicht zu Lasten des Leasingnehmers.
Dies ist nur beim Restwertvertrag so.

Selbstverständlich muss das Fahrzeug bei Rückgabe nicht „brandneu“ sein.
Minimale Kratzer müssen akzeptiert werden.
Ich kann nur raten die Differenz nicht zu zahlen, sondern einen freien Gutachter zu beauftragen der das Fahrzeug begutachtet.

Hier ist es wirklich günstiger einen Gutachter zu nehmen als den Schaden zu zahlen.
Evtl. kann auch ein Rechtsanwalt weiterhelfen.

Und lassen sie sich nicht von einem Leasingvertrag beirren. Hier haben sie anscheinend ein schwarzes Schaf als Autohändler gefunden, denn wenn es wirklich so ist wie sie es schildern, versucht der Händler auf ihre Kosten einen Ertrag einzufahren.

Bitte nehmen Sie das nicht hin!

Gruß
Ramona

Hallo,
es sollte vertraglich geregelt sen, wie das Fahrzueg bei Rückgabe auszusehen hat. Dellen bis zur Größe eines 2,- € Stück sollten ok sein, ebenso kleine Kratzer bis 2cm Länge. Ggf. einen eigenen Gutachten beauftragen (ca. 100,- €) der die Schäden beurteilt.

Die Begründung mit der Situation auf dem Kfz-Markt ist Schwachsinn. Gebrauchte bis 10.000 € sind derzeit sehr gefragt. Der Tigra- nun ja, ist halt was für Liebhaber, da das Modell nicht mehr gebaut wird.

Minderkilometer werden i.d.R. bis 10.000 Minderkm vergütet. Hier noch mal den Vetrag prüfen!

Gerne,

eine Alternative wäre natürlich auch noch, das Fahrzeug selbst zu verkaufen - vielleicht kannst Du hiebei einen höheren Wert erzielen.

lg,
Hannes

Hallo Omega09.
Vielen Dank für die rasche Antwort. Ich habe zumindest mal
mitgeteilt, daß ich nicht bezahlen werde und einen Gutachter
beauftragen.
Herzliche Grüße Annette

Hallo,
der Gebrauchtwagenmarkt ist momentan schwer. Daher versuchen Händler ihre Gebrauchtfahrzeuge so günstig wie Möglich herein zu holen. Die Meinung über den Zustand eines Fahrzeuges geht natürlich zwischen Halter und Käufer immer auseinander. Hierzu möchte ich mich nicht weiter äußern. Sinnvoll wäre es, wenn die Rückgabe des Fahrzeuges über einen neutralen Sachverständigen läuft, der für alle Parteien verbindlich die Art und Höhe der Schäden feststellt. Es sollten dann auch nur Minderwerte und keine Reparaturkosten geschätzt werden.

Hallo Annette,

sorry, das ich erst jetzt antworte, aber ich habe diese Anfrage wohl irgendwie überlesen. Und ich vermute mal, dass es auch nicht mehr viel bringt, da die Anfrage ja schon aus dem Oktober des letzten Jahres ist.

Bei einem Kilometervertrag trägt üblicherweise der Leasinggeber das Restwertrisiko. Nur für den Zweifelsfall der vorzeitigen Kündigung muss ein kalkulierter Restwert angegeben sein (beruht auf dem sog. BMW-Urteil). Die Hersteller stellen die Autos den Händlern üblicherweise auf den Hof und fordern den Restwert als Kaufpreis. Wenn nun der Marktpreis gesunken ist, was ja teilweise übermässig der Fall war, muss jemand dieses Risiko ausgleichen. Und das versucht der Händler über den Kunden und die Beschwerden über mögliche Beschädigungen, anstehende Inspektionen und Wartungen, verschlissene Reifen, Kratzer etc. zu erreichen. Manchmal klappt das und die Kunden gehen darauf ein, manchmal eben nicht, wenn sie sich beschweren (und das m.E. zu Recht). Es gibt einige höchstrichterliche Urteile, die die üblichen Gebrauchsspuren zulassen und einen nachträglichen Ausgleich ablehnen. Also: Das nächste Auto vielleicht, wenn es denn betrieblich genutzt wird, über eine unabhängige Gesellschaft leasen, das hat manchmal Vorteile.

Viele Grüße
Mikey