Hallo.
Ich habe vor 3 Jahren einen Opel Tigra per Kilometervertrag geleast. Der Wagen wurde von mir sehr gepflegt und hat jetzt kurz vor Rückgabe nochmals eine komplette Grundreinigung mit Politur erhalten - der Wagen sieht neu aus und riecht auch so. Weiterhin bin ich 25000 Kilometer UNTER der vereinbarten Kilometerzahl geblieben. Der Händler hatte sich bei Berechnung der monatlichen Kosten um 200Euro zu meinen Ungunsten vertan - auch das habe ich klaglos gezahlt. Jetzt möchte der Händler bei Rücknahme des Wagens noch 2200 Euro. Die Begründung ist, daß der Wagen bei der schlechten Situation auf dem Automarkt viel weniger einbringe, als beim Abschluß des Vertrags vermutet. Auf meine Bemerkung, daß das ja nicht mich und meinen Vertrag betrifft, schwenkte er um und sagte, daß der minime Kratzer auf der Kofferraumhaube (kaum zu sehen, da ganz zart angedeutet) den Wagen im Wert mindert.
Da ich mich gar nicht auskenne: muß ein Wagen bei Rückgabe quasi „fabrikneu“ sein, d.h. darf auch nicht die geringste Gebrauchsspur daran sein? Das wäre doch widersinnig, der Wagen wurde drei Jahre lang benutzt. Und die zweite Frage: Ist das immer so, daß bei Rückgabe gezahlt werden muß? Oder ist das bei anderen Autohäusern anders? Der Wagen ist wirklich in in unglaublich gutem Zustand - wie neu.
Vielen Dank für Antworten. Das war mein erstes Leasing, da es ein Zweitwagen war.
Gruß Annette
Hallo,
vorweg: beim üblichen Kilometerleasing ( also es ist kein Restwert im Vertrag genannt) ist es so, dass das Restwertrisiko voll zu Lasten der Leasingbank bzw des Autohändlers geht. Wenn ansonsten alle Inspektionen gemacht und der Zustand des Fahrzeuges ausser üblichen Gebrauchsspuren ( Waschstrassenkratzer , nur noch halbes Profil usw) leichter Schmutz im Polster ( Keine BEschädigungen) hättest du beim geschilderten Fall im Gegenteil noch Geld zu kriegen, schließlich bist du deutlich weniger Kilometer gefahren als vereinbart. Normaler Weise werden 2.500 mehr oder minderkilometer nicht berechnet- danach beginnt der cent–Betrag, der im Leasingvertrag damals genannt wurde zu ziehen. Bspl: 22.500 Minderkilometer abzüglich 2.500 Kulanz = 20.000 mal beispielsweise 4 cent pro Minderkilometer = 800 EURO Erstattung. Wenn im Vertrag keine Cent-Beträge genannt wurden und ein Restwert erwähnt wurde ( also beide Parameter genannt) , dann handelt es sich sehr wahrscheinlich um ein Restwertleasing. Da wäre die Rechtslage natürlich völlig anders . Noch mal anschreiben wenn dem so ist. Bei Streitigkeiten über den Fahrzeugzustand hast du das recht einen Gutachter einzuschalten. Das kostet etwa 100 EURO und wird im Ergebnis zeigen, dass du noch Geld zu bekommen hast. Selbst wenn der Gutachter Beschädigungen feststellt, werden diese dann nach einer allgemeinen Tabelle nicht voll sondern anteilig der Fahrleistung zugrunde gelegt. Und selbst wen du im Ergebnis mit diesem Gutachten nicht einverstanden bist, kannst du immer noch einen eigenen einschalten. AUf keinen Fall irgendetwas ausser dem Rückgabedatum unterschreiben. Und im übrigen ist der eigentliche Vertragspartner ja die Leasingbank, und nicht der Autohändler. Also zur Not auch da mal Kontakt aufnehmen. Und natürlich da nie wieder ein auto kaufen, finanzieren oder leasen. Noch mal für alle : Privates Leasing ist eher was für Profis und gerade nicht für privatkunden um preiswert ein Fahrzeug zu finanzieren. Da ist immer noch eine Ballonratenfinanzierung mit Rückgaberecht wesentlich einfacher und kostet in der Regel auch nicht mehr. Nur dort sieht man den Zins, die Gebühren, die Bedingungen erlauben ein frühzeitiges aussteigen, mann kann das Fahrzeug im Prinzip jederzeit kaufen oder verkaufen und man bildet letzlich Eigentum. Beim Leasing unterschreibt man im Prinzip ein Zeitmietvertrag wie bei einer Wohnung. Man ist dort wesentlich heftiger Bestimmungen unterworfen usw.
Gruss
Volker
Der Wagen kann mit üblichen Gebrauchsspuren und typischen Altersverschleiß zurück gegeben werden.
Ein kaum sichtbarer Kratzer auf der Kofferraumklappe ist kein Mangel. Im übrigen würde eine solche Lackierung nicht mehr als 100 - maximal 250 € kosten.
Zur Abschätzung des zukünftigen Restwertes benötigen Sie einen vernünftigen Restwertrechner.
Wir ermitteln den Wertverlauf mit www.autofokus24.de . Sie können dort auch zukünftige Restwerte gut schätzen.
Im Zweifel sollten Sie mit Klage drohen und Ihr Recht auch gerichtlich durchsetzen.
Guten Abend,
bei einem KM-Vertrag kann es Ihnen in der Tat egal sein, ob sich der Tigra gut als Gebrauchter veräußern läßt oder nicht.
Auch gibt es eindeutige Urteile und aktuelle Rechtsprechungen wie ein Fahrzeug bei Leasingende Nutzungs- und Altersbedingt aussehen darf oder nicht.
Die meisten Händler versuchen stets bei der Rückgabe Kosten für den Leasingnehmer zu verursachen, damit der Händler dann günstiger an das Fahrzeug kommt bzw. einen Erlös hat den er gegen die eventuell gegenüber der Leasinggesellschaft abgegebene überhöhte Rückkaufvereinbarung verrechnen kann.
Lassen Sie sich nicht ins Boxhorn jagen und verlangen Sie einen Gutachter! Hoffe natürlich nicht, dass Sie die Rückgabe schon unterzeichnet haben, dann gibt es nämlich keinen Ausweg mehr als die Kosten zu tragen!
Lieben Gruß und gutes Gelingen
RSM
Hallo Annette,
wenn das Fahrzeug in einem dem alter entsprechenden Zustand ist und du sogar weniger Kilometer gefahren bist, müsstest du noch eine Vergütung für die weniger gefahrenen Kilometer erhalten (wie hoch die sein müsste steht sicher in deinem Leasingvertrag).
Du könntest noch zu einem Kfz-Sachverständigen gehen, um bewerten zu lassen, ob das Fahrzeug in einem dem alter entsprechenden Zustand ist.
Wenn das Fahrzeug nicht dem Zeitwert entspricht, ist es das Risiko des Leasinggebers und nicht des Leasingnehmers (zumindest bei Kilometerverträgen).
Was sagt er denn zu der Kilometervergütung die du erhalten müsstest weil du weniger Kilometer als vereinbart gefahren bis?
Ich drück dir die Daumen.
LG Maxi-S
Hallo Annette,
noch eine kurze Frage, entspricht die vom Leasinggeber geforderte Summe von 2.200,00 Euro vielleicht genau der Summe, die du für die weniger gefahrenen Kilometer bekommen müsstest? 
LG, Maxi-S
Hallo Volker.
Vielen lieben Dank für die rasche Antwort. Ich habe jetzt die Unterlagen rausgekramt: es ist leider doch ein Restwertleasing. Der Restwert wurde mit 9421 Euro festgelegt. Weiterhin steht da nichts darüber, wieviel ein nicht gefahrener Kilometer wert ist - allerdings auch nicht, wieviel ein zuviel gefahrener kosten würde. Außerdem war die vereinbarte Fahrleistung sogar 90000 Kilometer und ich habe ihn mit 49000 Kilometerstand abgegeben. Unterschrieben habe ich bis jetzt noch nichts. Von einer Ballonratenfinanzierung habe ich noch nie etwas gehört. Vielen Dank für den Tipp - werde das bei meinem zukünftigen Wagen machen.
Ändert sich jetzt für mich alles und ich muß doch bezahlen?
Veielen Dank und Grüße
Annette
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde das genauso dem Autohaus sagen - mal sehen was passiert.
Nochmals herzlichen Dank
Annette
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Habe in meiner Empörung den Vertrag rausgesucht und zwei Dinge festgestellt:
erstens war die vereinbarte Kilometerleistung 90000 und ich habe ihn dort mit 49000 abgestellt.
Und zweitens steht im Vertrag nichts darüber drin, daß zuviel oder zuwenig gefahrene Kilometer Geld kosten oder erstattet werden.
Leider ist es doch ein Restwertleasing, der Restwert wurde bei 9421Euro festgelegt.
Ich habe noch nichts unterschrieben, der Wagen steht noch beim Autohaus. Soll ich in jedem Fall einen Gutachter beauftragen oder ändert sich jetzt die Rechtslage?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Annette
Hallo Maxi-S
Es ist leider doch ein Restwertleasing. Ich liege sogar 41000 Kilometer unter der vereinbarte Fahrleistung. Zu irgendeiner Vergütung bei zuviel oder zuwenig Kilometern kann ich im Vertrag nichts finden.
Vielen herzlichen Dank für Deine Hilfe
Annette
Hallo Annette,
wenn das Fahrzeug in einem dem alter entsprechenden Zustand
ist und du sogar weniger Kilometer gefahren bist, müsstest du
noch eine Vergütung für die weniger gefahrenen Kilometer
erhalten (wie hoch die sein müsste steht sicher in deinem
Leasingvertrag).
Du könntest noch zu einem Kfz-Sachverständigen gehen, um
bewerten zu lassen, ob das Fahrzeug in einem dem alter
entsprechenden Zustand ist.
Wenn das Fahrzeug nicht dem Zeitwert entspricht, ist es das
Risiko des Leasinggebers und nicht des Leasingnehmers
(zumindest bei Kilometerverträgen).
Was sagt er denn zu der Kilometervergütung die du erhalten
müsstest weil du weniger Kilometer als vereinbart gefahren
bis?
Ich drück dir die Daumen.
LG Maxi-S
Hallo Annette,
Ein Restwertleasingvertrag ändert die Situation wesentlich!
In diesem Fall haftet der Leasingnehmer für den Wert des Fahrzeuges am Ende der Leasingperiode!
Hier gilt aber dennoch, dass Rückgabeschäden nur Alters- und Nutzungsbedingt abgerechnet werden können und Willkür nicht gestattet ist. Darüberhinaus muss der Händler je nach Restwertvertragsart folgende Voraussetzungen erfüllen:
Bei Restwertvertrag mit Gebrauchtwagenabrechnung muss der Händler das Fahrzeug erst verkaufen, dabei muss er mindestens drei nachvollziehbare echte Kaufangebote nachweisen und das Bestgebot annehmen. Erzielt das Fahrzeug nicht den kalkulierten Restwert dann zahlen
Sie den Differenzbetrag. Übersteigt der Verkaufserlös den kalkulierten Restwert, dann muss man Ihnen 75 Prozent des Mehrerlöses auszahlen!
Haben Sie einen Restwertvertrag mit Andienungsrecht, dann kann der Händler Sie auffordern einen Käufer (Dritten) zu benennen. Dafür muss er Ihnen ausreichend Zeit (14 Tage) einräumen. Können Sie keinen Käufer nennen kann der Händler das Fahrzeug veräussern, wobei hier ebenfalls das Bestgebotsprinzip gilt, Sie aber nur einen Mindererlös
äusgleichen müssen aber nicht an einem Mehrerlös partizipieren!
Was die Schaden anbelangt, bleibe ich bei der Empfehlung einen Gutachter einzuschalten und dabei auch unbedingt den Handlereinkaufs- ünd Verkaufswert ermitteln zu lassen.
Good luck
RSM
Hallo,
bei einem KM-Vertrag mit 25.000 Minder-Kilometer muß die Lesinggesellschaft die Minder-KM erstatten!
Ein KM-Vertrag heißt auch, daß die Leasinggesellschaft das Restwertrisiko trägt.
Wenn also jetzt weniger am Gebrauchtfahrzeugmarkt erzielt wird, so ist das bei dieser Art Vertragsgeestaltung ausschließlich das Risiko der Leasinggesellschaft… mit Ausnahme von Schäden am Fahrzeug.
Kleine Schäden, die durch eine laufzeit- und kilometseitsbedingte Nutzung entstanden sind, können auch nicht ohne Weiteres in Rechnung gestellt werden. Es kommt hierbei abe auch auf die Gesamt-KM-Leistung an. Wenn das Fahrzeug z. B. 150.000 KM gefahren ist, so sind Schäden anders einzuwerten, als wenn nur 50.000 km gefahren wurde.
Gruss
Hboe
Grundsätzlich ist das Fahrzeug in einem - der Abnutzung entsprechenden Zustand - zurück zu liefern,
soweit der Vertrag eine reiner Kilomtervertrag ist.
Die Minderkilometer sollten Ihnen möglichereise sogar eine Erstattung bringen - Hier gibt es eine Karrentz von ± xxxx Kilometern die nicht berechnet oder vergütet wird.
Um sicher zu gehen, ob das Fahrzeug in dem oben beschriebenen Zustand ist, empfehle ich einen Gutachter einzuschalten, welcher den Zustand beurteilt.
Der Marktwert des Fahrzeuges von Heute und der kalkulierte Marktwert welcher dem Leasingvertrag (nicht offen) zu Grunde liegt hat mit dem Zustand des Fahrzeugs nichts zu tun.
Ich vermute, dass der Händler in der Rückkaufverpflichtung beim Leasinggeber ist, und daher das Risiko der Verwertung nun bei ihm liegt. Der kalkulierte Restwert wird den jetzigen marktwert sicher übersteiegn. Daher wird der Händler möglicherweise versuchen, auf alle möglichen Wege den erforderlichen Rückkaufpreis der Leasinggesellschaft zu „verdienen“. Durch den Verkauf lässt sich dieser sicher nicht realisieren.
w/Auto-Leasing
Hallo,
bin leider nicht die grosse Auto-Leasing-Expertin. Aber das ist auf alle Fälle unseriös. Du bist Deinen Verpflichtungen als Leasingnehmer nachgekommen und hast die Raten gezahlt und das Leasingkfz pfleglich behandelt. Nach drei Jahren ist es KEIN Neufahrzeug mehr. Auf alle Fälle, darfst Du Dich damit nicht einverstanden erklären. Schlimmstenfalls musst Du einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen, der den Wert des Kfz bestätigt (die Kosten hierfür sollte Autohaus tragen). Ferner kann m.E. bei Deinem KM-Vertrag die wirtschaftliche Entwicklung auf dem Automarkt nicht zu Lasten des Leasingkunden gehen.
Drücke Dir die Daumen + Gruß
Helga
Hallo,
also beim so genannten restwertleasing ist es eigentlich genau anders herum als beim Kilometerleasing. Deshalb entstehen dort auch die angeblich "günstigen " Leasingraten. Wenn man also rein nach den Bedingungen geht, wäre es tatsächlich so, dass du für den Restbetrag „angenommener restwert“ und "tatsächlich jetzt erzielbaren"Restwert " der Restbetrag von dir getragen werden müsste. Im vorliegenden Fall gibt es schon ähnliche Fälle, die vor Gericht aber übel für die Leasingbank bzw den Autohändler ausgegangen sind. Letztlich kann sich der Händler aufgrund seiner Markterfahrung nicht vollends aus der Haftung für den damalig angenommenen Restwert schadfrei halten. Aber hier hilft tatsächlich nur der Gang zum Gutachter und am besten Gutachter und Anwalt ( Rechtschutzversicherung?). Sollte der Gutachter zu einem gleichen Ergebnis kommen, kann man sich getrost den Gang zum Anwalt sparen. Stellt dieser aber ganz andere Beträge fest, sofort Kontakt zur Leasingbank und notfalls Anwalt herstellen. Sorry , aber ein Auto kann man eben doch nicht für 39 EURO im Monat fahren. Dafür kann man ihn nicht einmal stehen lasssen- auch wenn die Werbung dies verspricht. Dies an alle zur Warnung die sich verführen lassen wollen. Unterm Strich fängt Autofahren bei ca 200 EURO im Monat an (12.000 Listenpreis unterstellt). Alles andere sind Lockangebote mit Haken am Anfang ( hohe Sonderzahlung - oder noch schlimmer- mit bösem Ende. Man stellt also quasi vorab einen blankoscheck aus, den die Bank und der Händler später versuchen mit möglichst hohen Beträgen zu füllen…
Gruss
Volker
Hallo Anette!
Ich kann Dir leider nur die Situation am österreichischen Markt erläutern. Das Fahrzeug muss in einem dem Alter entsprechenden Zustand sein - dies schließt auch den einen oder anderen Kratzer mit ein. Darüber hinaus sollte die Kilometerleistung der vereinbarten entsprechen.
Vor allem aber kommt es auf die Art des Leasingvertrages an. Wenn es ein sogenannter Finanzleasingvertrag war, so hat die Leasingfirma ein Andienungsrecht, wonach der Leasingnehmer das Fahrzeug ankaufen muss. Ist dabei ein Händler involviert, berfreit dies den Leasingnehmer nicht von der Pflicht, den offenen Saldo der Leasingfirma auszugleichen. Sollte hiebei der Händler weniger bezahlen als den Restwert, so hätte dies der Leasingnehmer zu begleichen.
Anders sieht es aus, wenn der Händler einen Rückkaufvertrag über eine bestimmte Summe bei Leasingvertragsbeginn unterschrieben hat. Dann kann er nur bei schlechtem Zustand des Fahrzeuges oder höherer Kilomtereleistung einen Minderwert beeinspruchen.
Schau Dir die Klauseln für die Rückgabe in deinem Leasingvertrag näher an - diese ist der Schlüssel für Dein Anliegen.
lgH
Hallo,
bei guten und fairen Leasingpartneren wird freiwillig eine sogenannte „BOSCH-Liste“ angewandt. die beschreibt die Gebrauchsspuren die als normal nach XX Monaten Laufzeit anzusehen sind.
Einige (viele) Leasingfirmen haben auch den Prozess und die anforderungen der Fahrzeugrückgabe lizensieren lassen darür eine Art „Fairness-Siegel“ vom Tüv Süd oder Tüv Rheinland erhalten - sind meines Erachtens alle Leasinggeber die dem Verband der hersteller unabhängigen Leasinggesellschaften angehören.
Oftmals haben Händler um die Verkäufe anzukurbeln beim Neuwagenverkauf sogenannte Restwertgarantien ggb. der Leasinggesellschaft abgegeben und stehen quasi selbst für den Restwert des Fahrzeuges ein - dies könnte eine Motivation erklären aus einer solchen Verpflichtung sich heraus zu winden.
Es sind normale Gebrauchsspuren erlaubt - eine genaue Regel ist aber nur über diese Bosch-Liste oder eine Gerichtsentscheidung erzielbar - wenn es wirklich kleinste Kratzer sind - wie z.B. Steinschläge im lack ist dies nach 2-3 Jahren allemal zu akzeptieren - aber wenn der Leasinggeber nicht an diesem Projekt der fairen Fahrzeugrücknahme teilnimmt - bleibt einem nur die Drohung der gerichtlichen Klärung.
Im Zweifel sich ein Tüv- oder Dekra-Gutachten einholen (oder dieses androhen) - kann vielleicht auch zur Schlichtung beitragen. good luck
Hallo Volker.
Vielen Dank nochmal fürs Antworten.
Ich habe dem Autohaus bereits mitgeteilt, daß ich nicht bezahlen werde und einen Gutachter beauftragen. Daraufhin sagt er, daß er das der Leasingbank mitteilt, die dann einen unabhängigen Gutachter beauftragt. Ist der Gutachter dann wirklich unvoreingenommen?
Leider, leider hat der Wagen nicht 39Euro im Monat gekostet sondern letztendlich 570 Euro - ich kann also noch nicht einmal behaupten billig gefahren zu sein. Naja.
Auf jeden Fall hast Du recht: nie wieder Leasing.
Ich rufe heute noch die Leasingbank an um zumindest alles getan zu haben, was möglich ist.
Nochmals vielen Dank und herzliche Grüße Annette
Hallo Omega09.
Vielen Dank für die rasche Antwort. Ich habe zumindest mal mitgeteilt, daß ich nicht bezahlen werde und einen Gutachter beauftragen.
Herzliche Grüße Annette
Hallo Annette,
ein Leasingfahrzeug kann nach 3 Jahren nicht ohne Gebrauchsspuren sein. Die Auslegung hierfür ist etwas Anderes.
Hast Du ein Abgabeprotokoll unterzeichnet, in dem dies alles festgehalten ist? Hast Du einen Verkehrsrechtschutz ? Dann kannst Du die Sache darüber klären lassen.
Normalerweise ist ein Kilometervertrag genau definiert und nur die Schäden können separat aufgerechnet werden.
Mehr kann dazu nicht sagen. Viel Glück.
Gruss AK