angenommen ist eine selbständige tätigkeit bei der die finanzielle belastung gegenüber dem finanzamt montalich durch einnahmen-überschuss-rechung bestimmt wird. kann man von dieser belastung einfach die montaliche leasingrate abziehen??? oder wie wirkt sich das steuerlich aus??
angenommen ist eine selbständige tätigkeit bei der die
finanzielle belastung gegenüber dem finanzamt montalich durch
einnahmen-überschuss-rechung bestimmt wird. kann man von
dieser belastung einfach die montaliche leasingrate
abziehen??? oder wie wirkt sich das steuerlich aus??
guten tag,
es wir dem finanzamt am jahresende eine EÜR in verbindung mit der einkommensteuererklärung eingereicht - die leasingraten sind dabei in voller höhe (bzw. netto, bei berechtigung zum vorsteuerabzug) als betriebsausgaben zu verbuchen…
monatlich wird lediglich die umsatzsteuervoranmeldung eingereicht, bei der die vorsteuer ggfs. mindern angesetzt werden kann…
und jetzt schnell zum steuerberater, bevors ein unglück gibt…
mit freundlichen grüßen
inder