Hallo zusammen,
bin auf ein Problem in Zusammenhang des Leasing gestoßen:
Leider ein langer Fall:
Beispiel:
Die Industrie-Leasing GmbH erwirbt am 2. Januar eine Maschine mit einem Anschaffungswert von 500.000,00 € netto, die sie sogleich am 5. Januar an das Metallwerk Matthias Hein e. Kfm. f. 120.000 €/ Jahr + 19 % USt vermietet.
Es wird eine Grundmietzeit von fünf Jahren mit einer Kaufoption vereinbart, wonach das Metallwerk die Maschine nach Ablauf von fünf Jahren für 180.000,00 € erwerben kann.
Die Nutzungsdauer der Maschine beträgt bei linearer Abschreibung 10 Jahre.
Zahlungen erfolgen direkt über das Bankkonto.
Nehmen Sie alle notwendigen Berechnungen und Buchungen vor.
=> Finanzierungsleasing -> hier: Bilanzierung durch Leasingnehmer
Buchungen beim Leasinggeber
-
Buchung bei der Anschaffung des Leasingobjektes
2280 Waren 500.000 an 2800 Bank 595.000
2600 VSt 95.000 -
Übergabe des Leasinggegenstandes mit Kaufoption an den Leasingnehmer
2420 Kaufpreis-Fo an 5100 UE f. Wa 500.000
- USt-Forderung des Leasinggebers aus dem Leasinggeschäft
a) 2421 USt-Fo an 4800 Ust-Vbl. 114.000
b) 2800 Bank an 2421 USt-Fo 114.000
- Eingang der Leasingrate auf dem Bankkonto des Leasinggebers (Ende des ersten Jahres)
2800 Bank 120.000 an 2420 Kaufpreis-Fo 86.666,67
an 5401 Leasing-Ertr.33.333,33
Buchungen beim Leasingnehmer
- Aktivierung des Leasinggegenstandes u.Zahlung der USt
0700 TAM an 4420 Kaufpreis-Vbl. 500.000
2600 VSt an 2800 Bank 114.000
-
Zahlung der jährlichen Leasingrate
4420 Kaufpreis-Vbl. 86.666,67 an 2800 Bank 120.000
6710 Leasing-Aufw. 33.333,33 -
Lineare AfA nach der betriebsgewöhnlichen ND = 10 %
6520 AfA auf SA an 0700 TAM 50.000
Meine Fragen
Beim Leasinggeber wurde das Leasingobjekt unter dem Posten Waren 500.000 € aktiviert.
a) Ist es korrekt, wenn der ein u. derselbe Gegenstand bei 2 UN als vermögen auftaucht??
(Beim L-Geber als Waren , beim L-Nehmer als TAM)
b) Beim Leasinggeber müssten doch irgendwann die Waren zurückgebucht (Abgang) gebucht werden. Wann erfolgt dies?? Bzw. mit welchem Buchungssatz?
c) Warum kann der Leasinggeber bei Übergabe des L-Objekts gleich riesen Erträge machen (oben: 500.000 €)
d) Warum muss der Leasingnehmer für die kompletten Leasingraten die Vorsteuer gleich zu Beginn an den Leasinggeber abführen??
Sorry wg. d. Vielzahl der Fragen…
Hab’ hier noch nichts Vernünftiges in Büchern entdeckt.
Wäre für jeden Tipp sehr, sehr dankbar…
Noch schönen Tag bzw. Abend…
Schöne Grüße
Richy