Leasing - Eigenbedarf oder Einkauf?

Guten Tag,

Die Ware sind gekauft. Sie werden geliest auf 3 Jahre.
Wenn man sie absetzen möchte, gehören sie zum Eigenbedarf
oder Einkauf?

Vielen Dank!
Gruß

Hallo Margita,

es fällt ein bisschen schwer, die Frage zu verstehen.

Ware im Sinn von Handelsware kann nicht geleast werden. Wenn etwas geleast ist, geht es vermutlich um Dinge, die dauerhaft für den Betrieb gebraucht werden (Auto, Fax, Computer…). Ist das im vorliegenden Fall gegeben?

Falls es um Handelsware geht: Bist Du sicher, dass sie geleast ist? Geht es eventuell um Kommissionsware?

Schöne Grüße

MM

Guten Tag,

Die Ware sind gekauft.

  • was wurde für welchen zweck im rahmen welcher form (unternehmung/arbeitnehmer/privat) erworben ?

Sie werden geliest auf 3 Jahre.

  • gut

Wenn man sie absetzen möchte, gehören sie zum Eigenbedarf
oder Einkauf?

  • s.o.

Vielen Dank!
Gruß

bitte

gruß vom inder (ist das hier en fake)

  1. Versuch: Leasing - Eigenbedarf oder Einkauf?
    Ich versuche deutlicher zu machen!

1.„Ware“ - Hardware hat GmbH gekauft (Rechner, Drucker, Fax, Monitoren…)sie sollen beim Kunde in Betrieb gesetzt werden!

2.Kunde hat kein Geld und will alles auf 3 Jahre leasen (kann nicht kaufen)

3.GmbH sagt - Ok!
Will ganze Hardware Rechnungen absetzen und weiß nicht ob die Ware kontiert werden sollen als Eigenbedarf (GmbH ist Besitzer) oder Einkauf (da die Ware beim Kunde sind).

hallo nochmal,

weder noch - die wirtschaftsgüter werden bei der gmbh als anlagegüter geführt und das „leasing“ an den kunden wird über erträge aus vermietung von sachanlagen erfasst…

gruß vom inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich versuche deutlicher zu machen!

1.„Ware“ - Hardware hat GmbH gekauft (Rechner, Drucker, Fax,
Monitoren…)sie sollen beim Kunde in Betrieb gesetzt werden!

2.Kunde hat kein Geld und will alles auf 3 Jahre leasen (kann
nicht kaufen)

3.GmbH sagt - Ok!
Will ganze Hardware Rechnungen absetzen und weiß nicht ob die
Ware kontiert werden sollen als Eigenbedarf (GmbH ist
Besitzer) oder Einkauf (da die Ware beim Kunde sind).

hallo nochmal,

weder noch - die wirtschaftsgüter werden bei der gmbh als
anlagegüter geführt und das „leasing“ an den kunden wird über
erträge aus vermietung von sachanlagen erfasst…

  • zu klären wäre noch, ob nach den 3 jahren die güter in den besitz der gmbh zurückgehen, oder dann "gekauft " sind und beim mieter bleiben…
  • zu klären wäre noch, ob nach den 3 jahren die güter in den
    besitz der gmbh zurückgehen, oder dann "gekauft " sind und
    beim mieter bleiben…

Zu Klären wäre eigentlich erst mal, ob es sich im steuerlichen Sinne überhaupt um Leasing handelt. --> Leasing-Erlass!!!
Bei Leasingdauer 3 Jahre und Abschreibungsdauer nach Afa-Tabelle 3 Jahre für Computer, klingeln bei mir die Alarmglocken.

Ich befürchte das überfordert eine Fachinformatikerin etwas.
Vielleicht sollte man sich das ganze erst mal von einem Steuerberater erklären lassen.

Grüße
Chris

Euch allen, Vielen Dank ,

ich habe eben Afa Tabelle von der Finanzverwaltung gefunden:

Workstations, Personalcomputer, Notebooks und deren Peripheriegeräte Drucker, Scanner, Bildschirme u.ä. 3 Jahre

Es ist doch ok 3 Jahren.

Welche Art von Abschreibung (lineare oder degresive) kann in dem Fall empfolen werden?

  • zu klären wäre noch, ob nach den 3 jahren die güter in den
    besitz der gmbh zurückgehen, oder dann "gekauft " sind und
    beim mieter bleiben…

Zu Klären wäre eigentlich erst mal, ob es sich im steuerlichen
Sinne überhaupt um Leasing handelt. --> Leasing-Erlass!!!
Bei Leasingdauer 3 Jahre und Abschreibungsdauer nach
Afa-Tabelle 3 Jahre für Computer, klingeln bei mir die
Alarmglocken.

  • jajaja , soweit wollte ich hier nicht gehen - aber der weg zum steuerberater sollte doch bei der gmbh eigentlich ohnehin unumgänglich sein…

gruß vom inder

Ich befürchte das überfordert eine Fachinformatikerin etwas.
Vielleicht sollte man sich das ganze erst mal von einem
Steuerberater erklären lassen.

Grüße
Chris

Hi,

steuerlich gesehen ist naicht alles was aus Leasing bezeichnet wird, wirklich ein Leasing.

Es gibt dazu einige Schreiben des Bundesfinanzministeriums das bestimmte Kriterien für die Beurteilung als Leasing oder als z.B. Ratenkauf oder Miete aufstellt und dann auch die dementsprechenden Folgen, d.h. Aktivierung und Abschreibung beim „Leasingeber“ oder Aktivierung und Abschreibung beim „Leasing-Nehmer“. Das war ja genau Deine Frage.
Kriterien sind u.a. Verhältnis betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu Leasingdauer, Summe der Leasingraten zu Anschaffungskosten …

Da eine GmbH ja hoffentlich einen Steuerberater hat, sollte diesem das ganze gleich zur Beurteilung vorgelegt werden und nicht in der Buchführung irgendetwas gebucht (bzw. kontiert) werden, was dann u.U. im Jahresabschluss anders behandelt wird. Am Ende geht es ganz am StB vorbei und kommt dann mal bei einer Betriebsprüfung wieder auf den Tisch, das könnte unangenehm werden.

Grüße
Chris

Hallo Margita,

eine recht brauchbare Zusammenstellung der Grundlagen hier:

http://www.leasingaktuell.de/lexikon.htm

Ich bin mit den Konsodalen ganz einverstanden, dass ein eigentlicher Leasingvertrag nicht ohne den StB verfasst und konform verbucht werden sollte.

Für die Überlegung, was dabei rauskommen sollte, folgende Anhaltspunkte:

  • Die mietweise Überlassung an einen Kunden wegen dessen Finanzknappheit lässt vermuten, dass die Finanzierung/Vermietung nicht zum Kerngeschäft der GmbH gehört und dass wertmäßig der Einfluss des Vorgangs auf Ertrag und Vermögensstruktur eher gering ist.

  • Wenn dem so ist, sollte die Kiste stur so einfach wie möglich gehalten werden.

  • D.h. eine bilanzielle Zuordnung der vermieteten Gegenstände beim Kunden vermieden werden. Buchung ins Anlagevermögen des Eigentümers, „Raten“ als regelmäßige Erträge. Lineare AfA.

  • Wenn man dieses erreichen will, sollte keine Kauf-/Übernahmeoption vereinbart werden, und die feste Laufzeit des Vertrages, während der er nicht gekündigt werden kann, sollte zwischen 40% und maximal 90% der gewöhnlichen Nutzungsdauer der überlassenen Geräte liegen.

Disclaimer: Dieses sind nicht alle Kriterien, die man beachten muss. Lediglich Anhaltspunkte.

Schöne Grüße

MM