Hallo,
ein Automobilhersteller emöglicht es seinen Mitarbeitern, Fahrzeuge zu leasen (monatliche Rate, ohne Anzahlung, inkl. km-Beschränkung). Ein Mitarbeiter, selber Dienstwagen-berechtigt, nimmt das Angebot an und stellt das Auto seiner ebenfalls berufstätigen rau zur Verfügung.
Der Arbeitgeber erhebt daraufhin eine zusätzliche (km-abhängige) Gebühr von circa 50€, da das Fahrzeug von der Ehefrau für Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnort verwendet wird. Gleichzeitig behauptet er, dass die Fahrten der Ehefrau zur Arbeitsstätte steuerlich nicht angesetzt werden können/dürfen.
Frage:
a) stimmt die Behauptung und wenn ja, warum? Schließlich fallen die Fahrtkosten bei der Ehefrau genau wie bei jedem anderen Arbeitnehmer an …
b) ist die zusätzliche Gebühr (50€) steuerlich abzugsfähig?
Vielen Dank …
Sven