Leasing-Fahrzeug für Fahrten zur Arbeitsstätte

Hallo,

ein Automobilhersteller emöglicht es seinen Mitarbeitern, Fahrzeuge zu leasen (monatliche Rate, ohne Anzahlung, inkl. km-Beschränkung). Ein Mitarbeiter, selber Dienstwagen-berechtigt, nimmt das Angebot an und stellt das Auto seiner ebenfalls berufstätigen rau zur Verfügung.

Der Arbeitgeber erhebt daraufhin eine zusätzliche (km-abhängige) Gebühr von circa 50€, da das Fahrzeug von der Ehefrau für Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnort verwendet wird. Gleichzeitig behauptet er, dass die Fahrten der Ehefrau zur Arbeitsstätte steuerlich nicht angesetzt werden können/dürfen.

Frage:

a) stimmt die Behauptung und wenn ja, warum? Schließlich fallen die Fahrtkosten bei der Ehefrau genau wie bei jedem anderen Arbeitnehmer an …

b) ist die zusätzliche Gebühr (50€) steuerlich abzugsfähig?

Vielen Dank …
Sven

Hi !

a) stimmt die Behauptung und wenn ja, warum? Schließlich
fallen die Fahrtkosten bei der Ehefrau genau wie bei jedem
anderen Arbeitnehmer an …

Die Ehefrau kann, wie jeder andere Arbeitnehmer auch die km-Pauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ansetzen.

b) ist die zusätzliche Gebühr (50€) steuerlich abzugsfähig?

Nein. Mit der Kilometerpauschale sind sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit den beruflich veranlassten Fahrten abgegolten. Lediglich die Kosten eines Unfalles dürfen neben der Pauschale noch geltend gemacht werden.

BARUL76