Hallo zusammen,
habe eine Frage zum Thema Leasing Fahrzeug.
Wenn eine selbständige Tätigkeit aufgegeben wird, muss dann ein Leasing Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen entnommen werden und darauf Uumsatzsteuer gezahlt werden, wie bei einer Privatentnahme ?
Das Fahrzeug wurde ab 07/02 bis 07/06 geleast, danach wurde das Fahrzeug übernommen. Die selbständige Tätigkeit wurde allerdings einen Monat früher aufgegeben in 06/06, d.h. dass das Fahrzeug ohne Vorsteuerabzug übernommen wurde, da keine selbständige Tätigkeit mehr bestand.
Gruß
bingo2007
Servus,
bei Fahrzeugen sind die Fälle, in denen das Wirtschaftsgut beim Leasingnehmer bilanziert werden muss, extrem selten - falls es welche gibt. Was nicht zum Betriebsvermögen gehört, braucht zur Betriebsaufgabe auch nicht entnommen zu werden. Wenn die Übernahme zeitnah zur Betriebsaufgabe stattgefunden hat, kann relativ leicht ermittelt werden, ob - etwa aus „Minderkilometern“ - zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe aus dem Leasingvertrag sonstige Vermögensgegenstände in Gestalt von (anteiligen) Forderungen ggü. dem Leasinggeber bestanden haben. Die wären aber umsatzsteuerlich neutral zu entnehmen, bloß ertragsteuerlich in der Aufgabebilanz zu berücksichtigen.
Schöne Grüße
MM
ok danke,
falls man die Steuererklärung diesbezüglich bereits fehlerhaft versendet hat, wie kann man den Fehler korrigieren ? Eine neue Steuererklärung ausfüllen ?
Gruß
bingo2007
Hallo,
stimme den Ausführungen von Martin May zu, gebe aber zu Bedenken, dass es für Fälle, in denen Leasingsonderzahlungen nach dem 31.12.2004 geleistet wurden, wegen der Übernahme des Fahrzeuges zu einer anteiligen Berichtigung des Vorsteuerabzuges kommen kann.
Freundliche Grüße
Schönbrunn
Servus,
bevor die Steuer veranlagt und der Bescheid bestandskräftig ist, kann man alles „nachbessern“. Nützlich ist es, wenn man mit einigen Zeilen erläutert, warum welche Angaben anders sind als vorher.
Schöne Grüße
MM