Hallo Experten,
vorweg: ich bin in steuerlichen Dingen eine absolute Niete!
Mal angenommen ein Arbeitnehmer least ein Fahrzeug in Form einen Privatleasings zu einer gewöhnlichen Laufzeit mit gewöhnlichen Konditionen.
Muss der Arbeitnehmer das Leasing versteuern? Wenn ja, wie funktioniert das – im Rahmen der Einkommenssteuererklärung? Und wie kann man die steuerliche Belastung ermitteln?
Zur allgemeinen Verwirrung gibt es ja noch den Begriff „geldwerter Vorteil“.
Von Seiten des Arbeitgebers gibt es die Möglichkeit, einen geldwerten Vorteil geltend zu machen, da das Fahrzeug auch beruflich genutzt wird. Ist das generell vorteilhaft?
Wer kann das einem Dummie mal mit einfachen Worten erklären?
Viele Grüße, Betriebsdirektor
Muss der Arbeitnehmer das Leasing versteuern?
Nein, wieso sollte er?
Und wie kann man die steuerliche Belastung ermitteln?
Da gibts keine, genauso wenig wie wenn ein AN sich einen neuen Fernseh, ne neue Küche oder sonst was kauft, least, finanziert, klaut…
Zur allgemeinen Verwirrung gibt es ja noch den Begriff
„geldwerter Vorteil“.
Hat er aber doch nicht, oder least er den PKW vom Arbeitgeber verbilligt? Ein geldwerter Vorteil ist, wenn ein AN vom AG etwas zusätzlich zum Lohn umsonst oder verbilligt bekommt.
Was anderes wäre es, wenn der AG den PKW leasen würde, und dem AN nicht nur zur beruflichen, sondern auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stellen würde. Dann hätte der AN einen geldwerten Vorteil.
Ergänzung
Wird hingegen der vom AN geleaste PKW betruflich genutzt, kann der AG die Fahrten mit 30ct pro gefahrenem Kilometer steuerfrei erstatten. Tut er das nicht, kann der AN 30 ct pro gefahrenem Kilometer als Werbungskosten geltend machen-das fürt zu einer steuerlichen ENTlastung, nicht zu einer steuerlichen BElastung!
Hallo Clematis,
danke für die Antwort. Ich bin erstmal im Bilde.
Wie gesagt, der AG bietet an, einen geldwerten Vorteil geltend zu machen. Ich gehe davon aus, dass der AG dann das Fahrzeug least. Diese Variante ist mir aber wiederum zu kompliziert.
Gruß, Betriebsdirektor