Hallo zusammen,
für meine Abschlussarbeit zum Diplom-Finanzierungswirt habe ich eine spezielle Frage aus dem Bereich (Vendor) Leasing.
Zum Thema:
Ein Humanmediziner möchte über ein Systemhaus für seine Praxis Neuanschaffungen über Leasing darstellen.
Das Systemhaus bietet seine Objekte über eine Leasinggesellschaft an, wie im Vendor Leasing üblich ensteht ein Dreiecksgeschäft.
Hier entsteht nun folgende Problematik nach § 4 Nr. 14 UStG in der ab dem 1. Januar 2009 geltenden Fassung hinsichtlich dem Thema Doppelbesteuerung.
Beim Abschluss eines Leasingvertrages muss der Kaufeintritt der Leasinggesellschaft vor Auslieferung der Leasingobjekte an den Leasingnehmer erfolgen.
Sollte dies nicht der Fall sein, findet ein Eigentumsübergang auf den Endkunden statt, da der Leasingnehmer die Bestellung beim Lieferanten auslöst und anschließend die Ware direkt vom Lieferanten erhält.
Der Leasingnehmer=Eigentümer verkauft somit das Leasingobjekt umsatzsteuerrechtlich an die Leasinggesellschaft. Das Finanzamt beurteilt diesen Umstand als klassischen Sale-and-lease-back-Vertrag, brutto ohne MwSt.-Ausweis. In diesem Fall würde ein zweites Mal MwSt. anfallen, da auf die Leasingraten wiederum MwSt. fällig werden.
Wie kann die Leasinggesellschaft dieses Problem auf einem einfachen Weg für alle beteiligten lösen?
Trotz sehr viel Text würde ich mich über jede Antwort in welche Richtung auch immer würde ich mich freuen.
Vielen Dank und Grüße aus der Pfalz!
Timo