Wir hatten einen Leasingvertrag mit einer kalkulatorischen Laufzeit von 48 Monaten. Nach 72 Monaten haben wir den Vertrag gekündigt und sollen jetzt noch einen Betrag zur Übernahme der Ware bezahlen.
Ob das so seine Richtigkeit hat kann ich nicht sagen schliesslich ist das gute Ding 24 Monate länger bezahlt worden als es nötig gewesen wäre.
Hi Moboter,
Ihr habt offensichtlich einen kündbaren LV unterschrieben. Gut für die Leasinggesellschaft (LG), schlecht für den Kunden.
Tatsächlich muss aber die LG zum Eigentumsübertrag eine Rechnung stellen, da sich das Objekt im Anlagevermögen der LG befindet. Lt. Leasingerlass muss das zum „gemeinen Wert“ oder zum „Restbuchwert“ geschehen. Üblich ist nach Ablauf der Afa-Zeit eine Rate, wenn ein höherer Wert verlangt wird ist das nicht schön aber vollkommen im Ermessen der LG.
lg & viel Erfolg
Klaus