Leasing ohne vertrag

hallo www helfer,

wir haben vor fast 3 Jahren einen Opel Astra geleast. Ein Bekannter hat seine eigene Firma und least über 50 Autos und hat uns damals zu seinem Verkäufer geschickt. wir haben damals ein richtig guten Angebot bekommen und waren auch richtig happy damit, bis jetzt. Jetzt wo der Vertrag bald aufhört, haben wir ein Problem, wir möchten das Auto zurückgeben und jetzt sagen die von Opel zu uns wir müssen jetzt für die Wertminderung haften, die auf Grund der Wirtschaftskriese entstanden ist. Und das wäre so zwischen 4 bis 5 000 EURO!!! Das Auto ist einwandfrei. Hat nur ganz leichte Gebrauchsspuren. Und ganz erlich ich seh es nicht ein soviel für ein Auto zu bezahlen! Außerdem haben wir selbst damals nicht mal ein Vertrag bekommen. Wir haben nur so eine Durchschrift von der Bestellung auf der mit Hand 36 x (die Raten) steht und unser Verkäufer verspricht uns schon seit wochen eine Kopie von unserem Vertrag zubesorgen. Und immer wenn wir ihn drauf ansprechen, wird er ganz unruhig. Ich habe das Gefühl das da was nicht stimmt. Die sagen wenn wir ein neues Auto dort leasen, dann müssten wir fürs alte Auto keienen Cent zahlen. Da stimmt doch was nicht??? kann uns da jemand helfen, hat da jemand Erfahrung damit gemacht??

Danke tancik

Hallo,

Erstmal sollen sie Dir die Vertragsklausel zeigen, die krisenbedingte Wertminderungen beinhaltet.

Außerdem haben wir selbst damals nicht mal ein Vertrag bekommen.

Naja dieser dumme Fehler rächt sich jetzt :frowning:
Damit werden ggf. mündliche Absprachen zum Vertrag.

Und immer wenn wir ihn drauf ansprechen, wird er ganz unruhig.

Ohne Vertrag auch keine rechtmäßige Forderung.

Also ich würde mich weigern, die Ablöse zu zahlen und das Auto nach Ende der Leasingzeit einfach im Hof abstellen und die Fahrzeugpapiere an der Kasse gegen schriftliche Empfangsbestätigung abgeben.

Schließlich will der Autohändler was von Dir und Du nichts von ihm.
Mit irgendwelchen Vergünstigungen für das nächste Leasingauto würde ich mich erst gar nicht ködern/einwickeln lassen. Eine außergerichtliche Einigung, deutlich unter der geforderten Summe, wäre wohl für beide Parteien die preiswerteste Lösung.

Das war kein verbindlicher Rat noch keine Rechtsberatung.
Gruß Rold