Hallo,
beim Leasing ist es doch so, dass man die vereinbarte Leasingrate (inkl.MWSt) als Betriebsausgabe ansetzt. Hat man darüber hinaus die Möglichkeit andere Kosten geltend zu machen? Etwa Tankquittungen oder Reparaturen? Außer Tankquittungen (Kosteneinlage) nichts, da das Fahrzeug ja nicht im BV ist! Privatfahren muss man ja mangels zugehörigkeit des PKW´s im Betrieb auch nicht ansetzen, oder?
Stimmt das so?
Gruß
Hallo,
das Fahrzeug ist nicht im Betriebsvermögen?
Dann hat die Leasingrate nichts bei den Betriebsausgaben verloren.
Gruß
Lawrence
bitte nochmal Ihre Antwort lesen: das kann doch nicht Ihr Ernst sein!!!
E.
und warum nicht?
im Eingangsposting wird ausgeführt, dass das Fahrzeug NICHT zum Betriebsvermögen gehört.
Und wenn das Fahrzeug NICHT zum Betriebsvermögen gehört, dann ist eine Leasingrate keine betriebliche, sondern eine private Ausgabe.
Gruß
Lawrence
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Hallo,
beim Leasing ist es doch so, dass man die vereinbarte
Leasingrate (inkl.MWSt) als Betriebsausgabe ansetzt.
nur wenn es sich um einen betrieblich genutzten Pkw handelt
Hat man darüber hinaus die Möglichkeit andere Kosten geltend zu
machen? Etwa Tankquittungen oder Reparaturen?
zusätzlich zu den Leasingraten: Kfz-Steuer, Versicherung, Reparaturen, Tankquittungen, Autowäsche usw…
Privatfahren muss man ja mangels
zugehörigkeit des PKW´s im Betrieb auch nicht ansetzen, oder?
Doch, die 1%-Regelung (oder alternativ Fahrtenbuch) muss auch bei Leasingfahrzeugen angesetzt werden.
Gruß
Sonja