Hi!
Nein. Wir führen das Abschlußgespräch meist zusammen.
D.h. der leasingmann kommt erst ins Gespräch, wenn der Kunde
die Maschine wirklich haben will, aber eben nicht kaufen
sondern leasen will.
Ja dann kann er doch auch mit Dir den Kaufvertrag
abschliessen.
Ja, das wäre möglich.
Nur ist mir immer noch nicht ganz klar, wie dann die Leasingsache genau zustande kommt.
Das ist aufgrund einer bereits länger ausstehenden
Management-Entscheidung momentan nicht anders möglich.
Außerdem geht es darum nicht. Ich wollte eigentlich nur
wissen, wie sowas normalerweise gehandhabt wird.
Das habe ich bereits erklärt: Die LG tritt in den Kaufvertrag
ein den Du mit dem Kunden abgeschlossen hast.
Es gibt ja noch keine Unstimmigkeiten.
Die LG wird sich bei diesen Marchen die die verdienen auch
schön zurückhalten.
Das sehe ich langsam auch so.
Das hilft schon mal.
Hast Du Infos über einen Mustervertrag?
Was meinst Du mit Mustervertrag: Leasingvertrag oder
Eintritterklärung der LG?
Die Eintrittserklärung wäre interessant.
Wie schon oben geschrieben, stehe ich diesbezüglich wohl noch etwas auf dem SDchaluch…
Worauf ist hier zu achten?
Kann ich so ohne Hintergrundinformationen auch nicht sagen.
Oder soll ich die Speicherkapazität des w-w-w Servers
sprengen?
Nein, das ist wohl nicht nötig.
Was mußt Du denn noch wissen?
Ich mache das nur in Fällen, in denen ich das Gerät
anderweitig nicht an den Kunden bringen kann.
Aus Bonitätsgründen des Kunden? Ja vielleicht hat Deine Firma
auch noch eine Rückkaufsvereinbarung mit der LG abgeschlossen?
Nein, die Bonität ist schon da, sonst würde die Leasingfirma das auch nicht machen.
Der Kunde sagt beispielsweise, daß ihm das Gerät gefalle, er aber einen Investitiosstop hat und daher nur öeasen kann (Leasingraten passen oftmals ins Wartungsbudget).
Selbst als Leasinggeber aufzutreten ist uns nicht möglich, daher nehmen wir in solchen Fällen eben die Leasingfirma mit ins Boot.
Einen Rückkaufvertrag gibt es nicht.
Die Leasingfirma gibt uns die Option (bei Vollamortisationsverträgen), die Maschinen für unter DM 800 zurückzukaufen. Meistens ist der Wert höher, daher machen wir dann noch ein kleines Geschäft damit.
Den leider hab ich auch noch keine LG gefunden, die ein großes
Risiko mit einer guten Kondition unterlegt und hier könnte es
eine interne Vereinbarung zwischen Deiner Firma und der LG
geben. Aber man könnte dies dann auch eleganter, besser und
für Euch billiger lösen.
Es gibt keine wieteren Vereinbarungen.
Das Risiko ist ja auch nicht groß, denn eine ausreichende Bonität ist vorausgesetzt und nach Ablauf der Leasingzeit ist das Gerät ja sowieso bezahlt. Meistens geht es um Vollamortisationsverträge.
Richtig.
Allerdings sind die Leasingkonditionen oftmals durchaus auch
noch ein Knock-Out Argument.
Kann eigentlich nicht sein. Hier ein Beispiel: Verkaufspreis
DM 100.000,00, Laufzeit 54 Monate, Restwert 10% (dies sind
oftmals Standartverträge die ich aber für gefährlich halte).
Als Zins der LG nehmen wir 8% (incl. Verdienst der LG) an. Das
ergibt eine mtl. Rate von DM 2.043,17. Wenn Ihr der LG noch
10% Rabatt gebt müsste Euer Kunde nur noch DM 1.823,51
bezahlen, dies entspricht einem internen Refi-Zins von 3,42%.
Da kommt doch sonst kein anderer mehr mit (Bank oder LG).
Komme ich jetzt auch nicht mit…
Die LG macht doch das Geschäft in Deinem Beispiel. Warum soll sie dann nicht mitkommen?
Anscheinend bin ich echt zu dämlich, aber ich kapiere es nicht.
Wie gesagt: das kommt nur bei Leuten in Frage, die nicht
kaufen können oder wollen.
Wenn aber die Bonität des Kunden nicht gut ist tut sich jede
LG schwer den Kunden zu finanzieren.
Wie gesagt, die ist immer o.k. Sonst passiert gar nichts.
Also ist es, wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe,
üblich, daß die Leasinggesellschaft erst in die Sache
einsteigt, wenn der KV zwischen Hersteller und Endkunden
abgeschlossen ist?
Genau das versuche ich zu erklären.
O.K.
Danke und bis später,
Mathias