Hallo zusammen,
ich muss mein Leasingfahrzeug (Kilometer Leasing, 3 Jahre) in 1-2 Monaten abgeben.
Mir stellt sich die Frage ob ich die Reparaturkosten und die Wertminderung, die über den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, bezahlen muss oder nur die Wertminderung die durch den Schaden enstanden ist, zahlen muss.
Ich bin mir da recht unsicher weil ich immer mal im WWW lese, das man nur die Wertminderung zahlen muss.
In meinem Leasingvertrag steht „Ist das Fahrzeug nicht in diesem Zustand, übernimmt der Leasingnehmer die Kosten, die erforderlich sind, um es in den in Abs (1) beschrieben Zustand versetzen zu lassen.“
In Abs. 1 steht halt das übliche (verkehrs- und betriebssicher, fahrbereit, frei von Schäden, die über gewöhliche Gebrauchsspruen und Verschleißerscheinungen, vertragsgemäßer Gebrauch.
Jetzt ist auch die Frage dann falls ich gesetzlich nur die Wertminderung zahlen muss, die Klausel im Vertrag unwirksam ist?
Vielen Dank im voraus.
Gruß Maat