Leasing Rückgabe Kosten für Instantsetzung

Hallo zusammen,
ich muss mein Leasingfahrzeug (Kilometer Leasing, 3 Jahre) in 1-2 Monaten abgeben.

Mir stellt sich die Frage ob ich die Reparaturkosten und die Wertminderung, die über den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, bezahlen muss oder nur die Wertminderung die durch den Schaden enstanden ist, zahlen muss.

Ich bin mir da recht unsicher weil ich immer mal im WWW lese, das man nur die Wertminderung zahlen muss.

In meinem Leasingvertrag steht „Ist das Fahrzeug nicht in diesem Zustand, übernimmt der Leasingnehmer die Kosten, die erforderlich sind, um es in den in Abs (1) beschrieben Zustand versetzen zu lassen.“
In Abs. 1 steht halt das übliche (verkehrs- und betriebssicher, fahrbereit, frei von Schäden, die über gewöhliche Gebrauchsspruen und Verschleißerscheinungen, vertragsgemäßer Gebrauch.

Jetzt ist auch die Frage dann falls ich gesetzlich nur die Wertminderung zahlen muss, die Klausel im Vertrag unwirksam ist?

Vielen Dank im voraus.
Gruß Maat

Hallo,
mir ist Ihr Problem nicht ganz klar. Hat das Fahrzeug einen Unfallschaden oder sonstige gravierenden Schäden. Massgebend ist, was In Ihrem Vertrag steht.

Nomalerweise steht in den mir bekannten Verträgen, dass das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand zurückzugeben ist und dass Sie als Leasingnehmer für alle Schäden aufzukommen haben, die nicht als normale Gebrauchsspuren einzustufen sind.

mfg

Walter Dettinger

Hallo Herr Dettinger,

vielen Dank für die schnelle Rückinfo.
Das Fahrzeug hat gravierende Lackschäden die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen, das sehe ich auch schon jetzt so ein.

Hallo,

dann müssen Sie normalerweise für diese Schäden aufkommen. Oftmals ist es besser, das Fahrzeug der Leasingfirma zum vereinbarten Preis abzukaufen und entweder zu behalten oder selbst anderweitig zu verkaufen.

mfg

Walter Dettinger