Jemand hat ein Leasing Auto auf 48 Monate mit Kilometerabrechnung.
Der Person wird die Vorfahrt genommen und der PKW ist ein Totalschaden. Genaues Gutachten steht noch aus.
Mit was müßte die Person rechnen, wenn von der gegnerischen Versicherung nur der Zeitwert übernommen wird.
Ein Beispiel: Person X hat bereits 37 Monate Leasingraten bezahlt und bekommt jetzt nur den Zeitwert ersetzt.
Zeitwert und vereinbarter Restwert, da geht die Differenz ja eigentlich auf den Leasingnehmer. Wie würde es für Person X bei Kilometerleasing aussehen?
Bei Auto-Leasing ist eine Vollkasko-Versicherung erforderlich!
In solch einem Fall, kann der VN, noch seine Vollkasko-Versicherung mit in die Pflicht nehmen. Wenn eine zusätzliche Leasing-Deckung (GAP-Deckung) mit eingeschlossen ist, wird insgesamt die volle Schadenshöhe
gezahlt.
Auch ohne Gruß!
Ergänzung: abzüglich eines möglichen Selstbehaltes.
Erstmal danke von der möglichen PersonX. Was hätte die VK der PersonX damit zu tun, wenn er in diesem fiktiven Fall nicht schuld ist.
Mit Grüßen vom möglichen Mister Y
Hallo,
stell dir mal vor, ich leihe mir von einem Kumpel ein Auto mit einem tatsächlichen Zeitwert von 1000 Euro und vereinbare mit dem, dass ich 1 Mio. zahlen muss, wenn ich ihm sein geliebtes Auto nicht heil zurückbringen kann. Und Du fährst mir jetzt rein. Musst Du nun an mich 1 Mio. zahlen, damit ich die meinem Kumpel weiterreichen kann? Oder nur die 1000 Euro?
VG
EK
Erstmal danke von der möglichen PersonX. Was hätte die VK der
PersonX damit zu tun, wenn er in diesem fiktiven Fall nicht
schuld ist.
Die Entscheidung trifft der VN, ob er diesen Schaden an seine Vollkaskoversicherung einreicht.
Wenn er dies nicht tut, muss er den Differenzbetrag lt. Leasingsvertrag an den Leasinggeber aus der eigenen Tasche zahlen.
Mit Grüßen vom möglichen Mister Y
Ich hätte hier einen Gruß von Mr. Thomas571 erwartet.
Aber was man unter Höflichkeit versteht ist diesem nicht bekannt.
Augen auf beim Leasing !
Lieber Thomas,
die hilfreichen Experten in diesem Forum freuen sich auch über Anrede und Gruß !
Der Fehler ist bereits beim Abschluss des Leasingvertrages passiert. Die GAP-Deckung gibt es auch bereits im Leasingvertrag. Natürlich nur dann, wenn sie dort auch vereinbart wird. So wird der unangenehme Fall vermieden, dass trotz fehlenden Verschuldens rabattschädlich die Vollkasko in Anspruch genommen werden muss.
Beim nächsten Leasingvertrag wird alles besser!
Viele Grüße
oscar.