Hallo,
Freiberufler plant die Anschaffung eines neuen PC (1.200€) über Leasing (2 Jahre). Nach dem Ablauf erhält der Freiberufler das Angebot den PC für 400€ zu kaufen.
Wie verhält es sich in dem Fall mit der üblichen 3 Jahren Abschreibung für PCs? Die Leasingkosten gehen imho direkt in die EÜR rein, was ist mit dem Kaufpreis am Ende? Werden die auch im Jahr in dem sie anfallen in die EÜR ein, oder müssen diese aufgeteilt werden (50% in dem Jahr in dem die anfallen, 50% im Folgejahr, dann wären die 3 Jahre für die Abschreibung vorbei).
Wie würde sich der Fall verhalten, wenn der Kaufpreis über 410€ liegt?
Grüße