Leasing und EÜR

Hallo,

Freiberufler plant die Anschaffung eines neuen PC (1.200€) über Leasing (2 Jahre). Nach dem Ablauf erhält der Freiberufler das Angebot den PC für 400€ zu kaufen.

Wie verhält es sich in dem Fall mit der üblichen 3 Jahren Abschreibung für PCs? Die Leasingkosten gehen imho direkt in die EÜR rein, was ist mit dem Kaufpreis am Ende? Werden die auch im Jahr in dem sie anfallen in die EÜR ein, oder müssen diese aufgeteilt werden (50% in dem Jahr in dem die anfallen, 50% im Folgejahr, dann wären die 3 Jahre für die Abschreibung vorbei).

Wie würde sich der Fall verhalten, wenn der Kaufpreis über 410€ liegt?

Grüße

Hallo,

Freiberufler plant die Anschaffung eines neuen PC (1.200€)
über Leasing (2 Jahre). Nach dem Ablauf erhält der
Freiberufler das Angebot den PC für 400€ zu kaufen.

Wie verhält es sich in dem Fall mit der üblichen 3 Jahren
Abschreibung für PCs? Die Leasingkosten gehen imho direkt in
die EÜR rein, was ist mit dem Kaufpreis am Ende?

(mit EÜR ist die einnahme-überschuss-rechnung iSd § 4 III estg gemeint ?)

richtig ist, dass die leasingkosten im VZ des abflusses ausgewiesen werden.
da nur eine kaufoption gegeben ist und diese noch nicht wahrgenommen wurde, findet ein abfluss des kaufpreises erst statt, wenn die option wahrgenommen wird und der kaufpreis geleistet wird („abfluss“).
das ist also frühestens nach ablauf der 2 jahre der fall. auf die abschreibung kann dann verzichtet werden (und damit die kosten auf einmal geltend gemacht werden), wenn die nettoanschaffungskosten 410€ nicht übersteigen, § 6 II estg.
betragen die nettokosten mehr als 410€, kommt eine AfA nur dann in betracht, wenn die (rest-)nutzungsdauer mehr als 1 jahr beträgt. das dürfte hier nicht mehr der fall sein. es bliebe also bei der geltendmachung der gesamtanschaffungskosten.

Danke!