Ich habe heute bei Renault einen Vorführwagen als Leasingauto erstanden.Der Wagen ist Baujahr 03/02 und hat 2900 km auf dem Buckel.Der Wagen wurde mir wegen geringer Laufleistung zu Neuwagenkonditionen im sogenannten Highleasing (was auch immer das heißt) angeboten.
Die erste Leasingrate war dann heute bei Abholung des Wagens in bar fällig.
Zugleich präsentierte mir der Verkäufer jedoch eine Rechnung in Höhe von 410 Euro für Überführung,denn Zugelassen hatte ich ihn selbst.
Ist es denn wirklich möglich ,daß ich für ein 5 Monate altes Auto mit geringer Laufleistung Überführungskosten zahlen muß.Was kann ich dafür, dass sie mir den Wagen zu Neuwagenleasing anbieten konnten und nicht zu Gebrauchtwagenleasing.
Außerdem war der Wagen ja schon auf Renault zugelassen und die Mitarbeiter sind damit durch die Gegend gegurkt.
Ich mußte ihn ja auch abmelden und auf mich umschreiben lassen.
Wer hat Ahnung bei dieser blöden Rechtslage???
Muß ich zahlen oder nicht???
… Überführung zahlt nur der ERSTE BESITZER !
Du hast ja einen gebrauchten gekauft der bereits einmal zugelassen war.
Highleasing steht für besonders hohe raten ? Restwert ?
da müßte man schon etwas mehr wissen
rewe
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Was soll das Gejammer?
Hallo Heiko (
Hallo,
stehen Überführungskosten in deinem Vertrag, wenn nein, dann Verkäufer mit seiner Rechnung auslachen, wenn ja, dann überlegen ob bezahlen oder Anwalt konsultieren, oder Verbraucherzentrale fragen (ist erst mal günstiger).
Beim nächsten Mal erst lesen, dann unterschreiben, ist ganz wichtig. So habe ich nach mehreren Stunden Vertragsgespräch für mein Haus zum Schluß 500 DM weniger bezahlt als das Angebot der Baufirma und habe für etwa 5000 DM zusätzliche Leistung erhalten (ohne die Firma unfair zu behandeln). Alles eine Frage des Vertrages.
Gruß Tilo