Leasingauto und Extra-Zubehör

Hallo, liebe Wissende,

angenommen, jemand will für seine Firma ein Auto leasen und kauft für dieses Auto noch Extra-Zubehör, das er vom Hersteller nicht oder nicht in der gewünschten Ausführung bekommen kann (z.B. Autoradio, Scheibenbeklebung, Werbebeklebung…). Da alle diese Dinge ja nur in Zusammenhang mit dem Auto funktionieren, kann er dass eigentlich nicht jeweils einzeln steuerlich geltend machen so wie es ja z.B. auch mit PC und Drucker ist…). Bei einem gekauften Auto wäre das auch klar. Aber wie ist das bei einem Leasing-Fahrzeug? Ich meine, ich kann es ja nicht mit dem Fahrzeug zusammen abschreiben…?

Danke sagt Teddy!

hi,

kommt drauf an… hihihi! also, was für zubehör? baust du es wieder aus/ab oder bleibt es drinn?

a) das zubehör (tuning-kit, spezifische felgen etc.) bleibt im wagen, dann würde ich die ganze sache sofort als betriebsausgabe buchen, sollte dein betrieb gerade keine überhöhten aufwendungen brauchen, stände auch einer aktivierung über die laufzeit des leasing-kfz eigentlich nix im wege.

b) das zubehör (radio, navi etc.) nimmst du nach leasingrückgabe aus dem wagen raus, dann gehört es aktiviert, weil selbstständig bewertbar. also hier ggf. GWG-sofortabschreibung oder abschreibung über x jahre.

gruss vom

showbee