Hallo zusammen,
wie ist das denn, wenn jemand ein Auto least und vor Ablauf des Leasingvertrags sich ein anderes Auto eines anderen Autohändlers zulegen will und den ursprünglichen Wagen nicht mehr haben möchte?
Wie wird dabei allgemein vorgegangen?
Danke für die Info!
Gruß,
Ecki
Mahlzeit,
wie ist das denn, wenn jemand ein Auto least und vor Ablauf
des Leasingvertrags sich ein anderes Auto eines anderen
Autohändlers zulegen will und den ursprünglichen Wagen nicht
mehr haben möchte?
Das weiß nur der Leasingvertrag und die AGB deines Leasinggebers.
Vorher würde ich mir aber schon mal Gedanken machen über folgendes.
Restwert oder Kilometervertrag
Leasingdauer
Rückgabezeitpunkt
Bei Kilometervertrag, gefahrene km
Anteilig abgedeckte km im Kilometervertrag
Und dann kannst du dich in deinem Vertrag schlau machen.
Von geht gar nicht bis alles nicht wirklich schlimm gibt es alles.
Gruß
Stefan
Hallo,
wahrscheinlich wirst Du der Leasing das Auto (znm Buchwert = Kaufpreis-Leasingzahlungen+Zinsanteil) abkaufen müssen oder die Differenz zwischen Buchwert und Marktwert tragen müssen.
Da der Buchwert i.d.R. linear fällt, der Marktwert am Anfang aber exponentiell sinkt, ist diese Differenz am Anfang der Leasingdauer größer als gegen Ende.
Den aktuellen Buchwert kannst Du bei der Leasing erfragen. Sei stark! 
Konnte ich mich verständlich ausdrücken?
Gruß Schorsch
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Morgen,
wahrscheinlich wirst Du der Leasing das Auto (znm Buchwert =
Kaufpreis-Leasingzahlungen+Zinsanteil) abkaufen müssen oder
die Differenz zwischen Buchwert und Marktwert tragen müssen.
Das glaube ich nur wenn man noch weitere Fahrzeuge bei denen
hat, ansonsten warum sollte ein Leasinggeber einen bestehenden
Vertrag zu seinen Ungunsten auflösen (entgangene Zinsen der
Restlaufzeit).
Ich habe hier zufällig die AGB der Leasinggesellschaft eines
bekannten deutschen Automobilherstellers.
§ XIV. Abstatz 1
„Der Leasingvertrag ist während der vereinbarten Leasingzeit nicht
durch ordentliche Kündigung auflösbar.“
So kenne ich das auch bei anderen …
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
da hast Du natürlich recht. Wenn die AGB´s das ausschließen, dann könnte es schwierig werden. Ist dann sicher eine Einzelfallentscheidung der Gesellschaft.
Eine Lösungsmöglichkeit wäre vielleicht, den Leasingvertrag an jemand anderen zu „verkaufen“. Sicher nicht leicht, weil eine Preisfindung hier eher schwierig ist. Außerdem gibt es darauf sicher kein Recht in den AGBs und die Leasing muß zustimmen. Dazu kommt noch, daß der neue Leasingnehmer auch die nötige Bonität mitbringen muß… .
Aber im Notfall sicher einen Versuch wert.
Gruß Schorsch
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