Howdy allerseits,
im Bewertungsforum eines grossen Autovermieters, der auch Fahrzeuge zum Leasing anbietet sei das Folgende zu lesen:
„Die Organisation / Vorbereitung des Abholtermins des Fahrzeugs hat leider nicht wie gewünscht funktioniert. Darüber hinaus wurde das Neufahrzeug mit Lackschaden übergeben. Fahre nun 3 Jahre lang ein Auto mit nachlackierter Tür.“
Ist es wirklich so, dass ein Leasingkunde die Nachlackierung akzeptieren muss? Oder kann der Kunde hier auf Lieferung eines initial fehlerfreien Fahrzeuges bestehen?
Gruss
E.
„Die Organisation / Vorbereitung des Abholtermins des
Fahrzeugs hat leider nicht wie gewünscht funktioniert. Darüber
hinaus wurde das Neufahrzeug mit Lackschaden übergeben. Fahre
nun 3 Jahre lang ein Auto mit nachlackierter Tür.“
Wie tragisch!
Ist es wirklich so, dass ein Leasingkunde die Nachlackierung
akzeptieren muss? Oder kann der Kunde hier auf Lieferung eines
initial fehlerfreien Fahrzeuges bestehen?
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Der Käufer hat ein Recht auf Nacherfüllung. Diese kann nach seiner Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mängelfreien Sache erfolgen.
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Dieses Wahlrecht wird aber im selben Paragrafen (§439 des BGB) eingeschränkt: „Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte.“
Also hat selbst beim KAUF einer Sache der Käufer kein Recht auf Lieferung eines anderen Neuwagens, wenn es sich um eine Lapalie handlet.
Bei der Nutzungsüberlassung durch Leasing werden meines Wissens die Rechte aus Sachmängelhaftung an den Leasingnehmer übergeben, so dass sich wohl die selben Rechte und Pflichten zwischen Leasingnehmer und Verkäufer (nicht Leasinggeber) ergeben.
Also hat selbst beim KAUF einer Sache der Käufer kein Recht
auf Lieferung eines anderen Neuwagens, wenn es sich um eine
Lapalie handlet.
Bei der Nutzungsüberlassung durch Leasing werden meines
Wissens die Rechte aus Sachmängelhaftung an den Leasingnehmer
übergeben, so dass sich wohl die selben Rechte und Pflichten
zwischen Leasingnehmer und Verkäufer (nicht Leasinggeber)
ergeben.
beim leasing werden regelmäßig die rechte des leasingnehmers aus dem mietvertrag („leasing“) ausgeschlossen und der leasinggeber tritt seine ansprüche gegen den verkäufer (regelmäßig hersteller) an den leasingnehmer ab.
du stellst etwas vorschnell auf § 439 III bgb ab. ein lackschaden ist nicht per se „eine lapalie“ (dies würde im übrigen nur beim rücktritt eine rolle spielen (§ 323 V bgb). vom ausmaß des lackschadens wissen wir nichts.
der hersteller/verkäufer muss darlegen und ggf. beweisen, warum er sich auf die relative unverhältnismäßigkeit der nacherfüllung beruft. bei einem gattungskauf ist nicht per se die ausbesserung des lackschadens im gegensatz zur neulieferung verhältnismäßig.
du stellst etwas vorschnell auf § 439 III bgb ab. ein
lackschaden ist nicht per se „eine lapalie“
Nun ja, es liegt vielleicht auch daran, dass ich in einem Auto einen Nutzgegenstand sehe - etwa so wie eine Bohrmaschine oder eine Teichpumpe.
bei einem gattungskauf ist nicht per se
die ausbesserung des lackschadens im gegensatz zur
neulieferung verhältnismäßig.
Meinst du jetzt Neulieferung eines ganzen KFZ oder eine werksmäßig lackierten Tauschtür?
Abseits der juristischen Einschätzung:
Hätte ich so ein KFZ gekauft , dann würde ich mir Gedanken wegen Rost oder Widerverkaufswert machen. Aber wenn die Schüssel eh nach 3 Jahren wieder vom Hof geht…
du stellst etwas vorschnell auf § 439 III bgb ab. ein
lackschaden ist nicht per se „eine lapalie“
Nun ja, es liegt vielleicht auch daran, dass ich in einem Auto
einen Nutzgegenstand sehe - etwa so wie eine Bohrmaschine oder
eine Teichpumpe.
dann hast du eine falsche vorstellung von autos in D…
bei einem gattungskauf ist nicht per se
die ausbesserung des lackschadens im gegensatz zur
neulieferung verhältnismäßig.
Meinst du jetzt Neulieferung eines ganzen KFZ oder eine
werksmäßig lackierten Tauschtür?
die beseitigung des lackschadens ist nicht per se die vorzugwürdige art der nacherfüllung bzw. die neulieferung ist in diesem fall nicht von sich auf unverhältnismäßig. es kommt u.a. auf die tiefe/länge des kratzers (z.b. erhöhte rostgefahr) und der möglichkeit der nicht sichtbaren ausbesserung an.
Abseits der juristischen Einschätzung:
Hätte ich so ein KFZ gekauft , dann würde ich mir Gedanken
wegen Rost oder Widerverkaufswert machen. Aber wenn die
Schüssel eh nach 3 Jahren wieder vom Hof geht…
ein leasingvertrag kann auch eine kaufoption enthalten (für die der leasingnehmer ggf. bei abschluss des leasingvertrags bezahlt hat…). und warum sollte der leasingnehmer schlechter stehen als ein käufer…
voll OT und ich mach auch Schluss… - versprochen
Nun ja, es liegt vielleicht auch daran, dass ich in einem Auto
einen Nutzgegenstand sehe - etwa so wie eine Bohrmaschine oder
eine Teichpumpe.
dann hast du eine falsche vorstellung von autos in D…
Ich denke eher, dass viele Deutsche eine falsche Vorstellung von Autos haben. Ich besitze Maschinen, die sicher einen größeren Wert haben als manche Autos. Ich würde aber nicht auf die Idee kommen, durch gezielte Umbauten den Krach meiner Mauernutfräse zu verstärken, polierte Carboneinlagen in meine Kernbohrmaschine einzusetzen oder Chromringe um meine Hammer zu packen…
So, genug „german bashing“, schönen Abend noch!