Hallo Snipe,
generell ist eine vorzeitige Leasingrückgabe immer mit Kosten verbunden, weil die vereinbarte Gesamtlaufzeit in Monaten mit den gefahrenen Km, den Restwert bestimmt. In dieser Gesamtlaufzeit werden die monatlichen Leasingraten bezahlt, z.B. 36 Monate x LR = Leasinggesamteinnahme für den Leasinggeber. Dann wird das Auto planmäßig dem „Remarketing“ zugeführt.
Das heißt:
Kaufpreis abzügl. Leasingeinnahmen (decken Wertverlust und Zinsen) sollten einen marktgerechten Restwert (Wiederverkaufswert inkl. Händlermarge)ermöglichen.
Um Deine Frage richtig beantworten zu können, müßte ich die Leasinggegebenheiten kennen,
a. wieviel Monate früher gingen die Fahrzeuge zurück ?
b. wer steht für den Restwert gerade, Leasingnehmer oder hat der Händler
die Rückkaufsverpflichtung inkl. Restwertrisiko? …Und ist es
irgendwo dokumentiert, dass der Händler, bzw. Leasinggeber mit der
Rückgabe keine weiteren Ansprüche geltend macht, z.B. Kratzer,
Steinschlagschäden oder wegen vorzeitiger Vertragauflösung?
(einfache Formel: kürzere Laufzeit und/oder weniger Km = höherer Restwert, dagegen stehen allerdings weniger Leasingeinnahmen, die ein Leasinggeber ungerne akzeptiert und deswegen in der Regel eine „Abstandszahlung“ für vorzeitige Vertragsauflösung, und / oder einen höheren Restwert fordert.)
Wenn nun ein Händler solche Fahrzeuge gerne anbieten möchte, zur Zeit aber keine vorrätig hat, nimmt er gerne auch den höheren Restwert gegenüber dem Leasinggeber in Kauf in der Hoffnung gute Geschäfte machen zu können.
Jetzt könnte ich auch annehmen, dass jenes Unfallfahrzeug dem Händler schon lange ein „Dorn im Auge“ war und er hier die Möglichkeit sah,
diese „Karre“ endlich vom Hof zu kriegen, in der Hoffnung, es merkt keiner, und deswegen kulanterweise die beiden anderen vorzeitig zurücknahm, ohne weitere Kostenbelastung für Euch.
Ebenso kann es sein, dass dieser Unfallschaden ihm nicht wirklich bekannt war…
Des Weiteren wäre hier zu klären, in welchem Umfang dieser Unfallschaden war, z. B. kleiner Parkrempler (Tür + Seitenwand geringfügig verschrammt und erneuert oder nur lackiert oder ein richtiger „fetter“ Unfallschaden mit hohen Reparaturkosten…?
Generell würde ich mit dem Händler einmal sprechen, wie er sich zu dem Unfallschaden stellt, …
aber nicht mit Anwalt drohen, sondern nur fragen, in Gegenwart von Zeugen (nicht die Ehefrau, besser ein Bekannter oder Kollege), keine verbindliche eigene Ausssage treffen und Bedenkzeit für die neuen Gegebenheiten beanspruchen.
Wie war denn die Leasingrückgabe der beiden Fahrzeuge protokolliert?
Wie lange liegt die Fahrzeugrückgabe zurück?
Wurde irgendetwas von Eurer Seite aus unterschrieben, was auf mögliche
„Ausgleichforderungen“ Euch gegenüber hinweist?
Habt Ihr vom Leasinggeber bereits eine schriftl. Bestätigung, dass Eure
Veträge aufgelöst wurden ohne etwaige Optionen für Nachbelastungen?
Rein theoretisch würde ich behaupten, bei dem Kauf Eures Autos wurde Euch eine Eigenschaft zugesagt, die nicht zutrifft und deswegen wandlungsfähig ist, also zurückabgewickelt werden kann.
Ob und in wie weit der Händler noch irgendwelche „Asse“ im Ärmel hat,
aus der Leasingrücknahme und diese wegen einer Rückabwicklung auf den Tisch legt kann ich nicht beurteilen. Gleichwohl würde ich bei einem größeren Unfallschaden das Auto nur ungern weiterfahren, weil bei späterem Verkauf auch an privat dieser Schaden angegeben werden muß,
unabhängig von einem möglichen Haftpflichtschaden durch Dritte, bei dem
ein Gutachter bei der Bezifferung der Wertminderung (wegen dem neuen Unfallscchaden) den Vorschaden %-tual berücksichtigt.
Im Zweifelsfall oder Streitfall mit dem Händler führt an einem Rechtsanwalt kein Weg vorbei.
Gegebenenfalls können evetuelle Nachbelastungen aus den Leasingverträgen
im Hinblick auf die Rückabwicklung des neuen gekauften Autos das kleinere Übel sein, da ein möglicher Rechtsstreit ein zusätzliches Kostenrisiko und weiteren persönlichen Aufwand bedeutet.
Wenn eine Verkehrsrechtschutzversicherung besteht, würde ich mindestens
eine Beratung vom Anwalt nutzen.
Ich hoffe, ein bißchen weitergeholfen zu haben
Grüßle