Leasingfirmen,Einzelunternehmen

Guten Tag,ich hatte vor ca 11 jahre ein einzelunternehmen das sehr gut lief,nach ca 10 jahren trennte ich mich dann von meinem mann und überließ ihn die firma sogar notariell beglaubigt.Da er in den jahren meiner selbstständigkeit die ganzem sachen im büro erlegigte ,und ich mich um haus ,hof und kinder kümmerte ,hatte ich LEIDER nicht die einsicht was er sonst noch so schönes auf meinem namen bestellte.Nach der trennung kam dann herraus ,das er mehere leasingfirmen geld schuldete und alles auf den namen der firma bestellte .Da ich aber niemals eine unterschrift gegeben habe und auch nicht zahlen konnte haben sich die gläubiger einen titel vor jahren besorgt.Ich habe schon viele sachen getilgt aus meiner unternehemens dasein aber zwei liegen mir noch ein wenig im magen .

Mine frage ist ,kann man gegen ein urteile nochmals gegen angehen weil es eigentlich nicht auf meinem mist gewachsen ist?
Und wenn ja
wie lange ist die zeit die man hat als das urteil vollstreckt wurde,nochmals einspruch ,einzulegen.

Über antworten von ihnen würde ich mich sehr freuen .

Ich bedanke mich schonmal im vorraus bei ihnen

lieben gruss susanne

Hallo Susanne,
diese Frage kann ich Dir nicht beantworten.
Da wäre ein Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner.
Gruß
aus Berlin