Leasingrate vs. geldwerter Vorteil II

Hallo zusammen,

nun mein zweiter Versuch, ich dachte eigentlich, dass ich den Sachverhalt durch ein Beispiel mit rein fiktiven Werten hinreichend abstrahiert hatte, aber ich formuliere meine Fragestellung mal ein wenig um. Ich hoffe auch, dass ich sie überhaupt ins richtige Brett einsortiert habe :wink:!

Es handelt sich um eine Verständnisfrage zum geldwerten Vorteil beim Leasen eines Autos über den eigenen Arbeitgeber. Alle von mir gewählten Zahlen sind nur beispielhaft, fiktiv und vereinfacht.

  • Die monatliche Leasingrate ergibt sich in der Regel ja im Wesentlichen aus der UVP des Autos multipliziert mit einem Prozentsatz je nach Leasingdauer und Laufleistung. Z.B.:

9 Monate, 9000 km 1,0 %
9 Monate, 12000 km 1,1 %
6 Monate, 9000 km 1,2 %
6 Monate, 12000 km 1,3 %, usw.

Bei angenommener UVP von 20000 Euro liege ich also bei 200, 220, 240, 260 Euro.

  • Jetzt der Geldwerte Vorteil: Er ergibt sich ja nach der Formel

(1,0% UVP) + (0,03% * Entf. Whg.-Arb. * UPE)
10 km Arbeitsweg angenommen also:
= (1,0% * 20000€) + (0,03% * 10km * 20000€) = 260 Euro

Auf diesen Betrag ist nun die Leasingrate anrechenbar. Für die vier Fälle bleiben hierfür also noch:

260 € - 200 € = 60 €
260 € - 220 € = 40 €
260 € - 240 € = 20 €
260 € - 260 € = 0 €

zu zahlen.

Insgesamt bezahle ich dann ja Leasingrate + „Rest“ des geldwerten Vorteils (wie heißt dieser Rest eigentlich? Ist DAS der geldwerte Vorteil?). In der Summe ergibt dies doch aber stets dassselbe, nämlich 260 €! Bei höherer Leasingrate kann man auch soviel mehr auf den geldwerten Vorteil anrechnen, dass dessen „Rest“ im selben Maß niedriger ist, wie die Leasingrate höher (da der geldwerte Vorteil immer ein konstanter Wert ist.)

Demnach wäre es egal, ob man für 1,0 % oder 1,3 % least. Und das kann ja kaum stimmen. Wo liegt also der Haken? Zahlt man also NICHT kompletten den „Rest“ des geldwerten Vorteils, sondern nur einen bestimmten Prozentsatz (durch versteuern in irgendeiner Art und Weise o.ä.?), sodass das dann nur noch 30, 20, 10, 0 € sind (–> Summen dann: 230, 240, 250, 260 €).

So - und nur so - ergäbe das Ganze für mich noch ein wenig Sinn :smile:

Ganz seltsame Materie, hoffe daher auf Erleuchtung!

Vielen Dank, FargoTof.

Servus,

ohne zu wissen, was UVP und UPE sind (ich habe die letzten hundert Sachbezugswerte immer mit dem Bruttolistenpreis gerechnet, und die LSt-Prüfer waren damit in der Regel zufrieden - so stehts beiläufig auch in den LStR), kann ich Dir den Hinweis geben, dass der geldwerte Vorteil nicht durch den Arbeitnehmer bezahlt wird, sondern der Wert ist, auf den die Lohnsteuer berechnet wird, die der Arbeitnehmer bezahlt. Beim Einzelunternehmer analog die ESt.

Der Zusammenhang mit Leasingraten bleibt mir dunkel, alldieweil ich die nie abstrakt in Prozenten rechne, sondern von den Anbietern so machen lasse, wie es zu der geplanten Nutzung am besten passt. Hab mir auch noch nie überlegt, wie man z.B. ein vereinbartes Nutzungsvolumen in lineare Prozentpunkte umrechnen könnte, und wie man den vereinbarten Wert von Mehr- und Minderkilometern dabei berücksichtigt.

Vom Finanzamt hab ich noch kein Leasingangebot bekommen, das es wert gewesen wäre, näher betrachtet zu werden. Ich glaube, die richtig interessanten Fahrzeuge, bei denen der geldwerte Vorteil nur auf den Listenpreis des vergleichbaren ungepanzerten Modells zu berechnen ist, gibts auch nicht auf Landkreisebene: Da müsste man schon an die oberen und obersten Dienstherren der Finanzämter rangehen, auf Veranlagungsebene ist da kein Schnäppchen zu machen.

Schöne Grüße

MM

UVP sollte eigentlich UPE heißen und UPE ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers.

Darüber hinaus hat mich deine Antwort eigentlich noch mehr verwirrt, da ich bisher wenig mit Steuern etc. zu tun hatte, bin ich in der Materie überhaut nicht firm… :frowning:

Also konkret: Welcher Anteil des geldwerten Vorteils muss bezahlt werden?

Vielen Dank,

FargoTof

Servus,

bezahlt werden muss (Geldwerter Vorteil * Grenzsteuersatz). Der Grenzsteuersatz ist (Delta ESt / Delta zu versteuerndes Einkommen). Er ändert sich abhängig von (Betrag zu versteuerndes Einkommen), aber auch von(Betrag Delta), so dass man ihn sinnvollerweise ermittelt, indem man die ESt-Werte für das zu versteuernde Einkommen (a) mit und (b) ohne geldwerten Vorteil (konkreter Betrag) ermittelt. Einfach und praktikabel geht das mit

https://www.abgabenrechner.de
(nur echt mit dem Geier)

  • wobei da die Sozialversicherungsbeiträge nicht berücksichtigt werden, die bei Arbeitnehmern eine Rolle spielen. Ob diese linear verlaufen oder nicht, hängt von der Höhe des Gehaltes ab.

Schöne Grüße

MM

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