Leasingrückgabe

Hallo…
Ich war heute bei meinem Autohändler um mein Auto zurückzugeben(zwei monate vor Vertragsende).

Er schaute sich das Auto an und kam zu volgendem Ergebniss.
Bremsen müssen neu
Querlenker
Tüv u. Hu
Rund 1000 euro.
Dann die mehr gefahrenen km Rund1400 euro
Ist ja noch alles in ordnung. Habe ja mit ca 2500 Euro zuzahlung gerechnet.

Für das Auto fällt noch eine Ablösesumme von ca.14000 euro an.
Der Händler sagt auf einmal das nur noch ein Wert von 9000 euro hat und ich 5000 euro zälen muss.
Das Auto ist in einem top Zustand keine Schäden, Macken oder weiteres.3 Jahre alt. Einen Unfall hatte ich der in deren Werkstadt behoben wurde.

Meine Frage:
Was darf alles bemängelt werden. Wofür müsste ich nur aufkommen? Muss ich auch die Differenz vom Wiederverkaufswert für den Händler aufkommen?

Moin!

Ich war heute bei meinem Autohändler um mein Auto
zurückzugeben(zwei monate vor Vertragsende).

Das ist immer schwierig.
Hoffentlich nehmen sich das die Privatleasing-Interessenten hier zu herzen.

Er schaute sich das Auto an und kam zu volgendem Ergebniss.
Bremsen müssen neu

Wenn nicht total runter - sein Problem.

Querlenker

Wenn noch TÜV-konform - sein Problem.

Tüv u. Hu

Müsste im Vertrag geregelt sein. Da das Auto ja 2 Monate vor dem offiziellen Rückgabetermin nach 3 Jahren abgegeben werden soll, müssten noch 2 Monate Rest-TÜV auf dem auto sein. Eigentlich - sein Problem.

Rund 1000 euro.

Ich sehe hier keine Notwendigkeit, dem Dealer den Wagen nach Leasingende technisch herrichten zu müssen.
M.W. muss der Wagen technisch verkehrssicher sein. Mehr nicht.

Dann die mehr gefahrenen km Rund1400 euro
Ist ja noch alles in ordnung. Habe ja mit ca 2500 Euro
zuzahlung gerechnet.

Für das Auto fällt noch eine Ablösesumme von ca.14000 euro an.
Der Händler sagt auf einmal das nur noch ein Wert von 9000
euro hat und ich 5000 euro zälen muss.

Hast Du nun einen Kilometer - oder einen Restwertvertrag?
Du erwähntest ja Gebühren für Mehr-Km. Damit müsste der Fall für Dich erledigt sein, der niedrigere restwert ist - sein Problem.

Das Auto ist in einem top Zustand keine Schäden, Macken oder
weiteres.3 Jahre alt. Einen Unfall hatte ich der in deren
Werkstadt behoben wurde.

Hierfür müsste der Leasinggeber über die Vollkasko-Versicherung bereits einen Wertminderungsausgleich erhalten haben.

Meine Frage:
Was darf alles bemängelt werden. Wofür müsste ich nur
aufkommen? Muss ich auch die Differenz vom Wiederverkaufswert
für den Händler aufkommen?

Ich denke nein.

Ich kenne den Vertrag nicht, für mich hört sich das jedoch nach einem typischen Abzock-Versuch an.
Falls Du rechtsschutzversichert bist, kannst Du das Thema ja entspannt von einem Rechtsanwalt abhandeln lassen.

Ansonsten würde ich den Wagen beim TÜV begutachten lassen im Hinblick auf die aufgezählten Mängel. Wenn der Wagen die Plakette bekommt (die 50 Eur musst Du dann halt investieren), würde ich jede weitere Zahlung ablehnen.

Lies Deinen Leasingvertrag. Da müsste auch das Thema Restwert behandlet sein, falls relevant.

Falls Du ein neues Auto von demselben Händler erwerben möchtest, könnte man versuchen, jedwede Zuzahlung abzulehnen und noch ein satten Rabatt herauszuschlagen. Es ist aktuell ein Käufermarkt…

Gruß,
M.