In einem Kopierladen stehen mehrere geleaste
Kopiergeräte. Die Firma, der diese Geräte gehören, ist insolvent. Welche Rechte hat der Leaser in diesem Fall? Können die Geräte zu jedem Zeitpunkt rausgeholt werden oder muss dem Leaser eine bestimmte Zeit eingeräumt werden, damit er diese Geräte durch neue ersetzen kann und dadurch keinen finanziellen Schaden erleidet?
Hallo,
Meines Wissens nach darf der leasinggeber in einem solchen fall jederzeit aktiv werden.
Sorry.
Hallo Ottilie,
um diese Fragen zu beantworten, müssen erst einmal ein paar Dinge geklärt werden:
Es heißt: „In einem Kopierladen stehen mehrere geleaste Kopiergeräte.“ Das kann so sein. Wem gehört der Laden?
Dann heißt es weiter: „Die Firma, der diese Geräte gehören, ist insolvent.“ Wenn die Geräte geleast sind, gehören sie üblicherweise der Leasinggesellschaft. Ist hier also die Leasinggesellschaft oder der Vermieter der Geräte insolvent? Oder ist der Kopierladenbetreiber insolvent?
Es geht weiter: „Welche Rechte hat der Leaser in diesem Fall?“ Wer also hat die Geräte geleast? Der Inhaber des Kopierladens?
Von diesen Fragen und den Antworten hängen die weiteren Antworten ab.
Viele Grüße
Mikey
Die geräte können durch den Insolvenzverwalter jederzeit abgeholt werden. Erst mal mit dem Verwalter in verbindung setzen.Eventuell kann das auch weiter laufen.Entscheidet aber der Inso verwalter.
Hallo,das ist Angelegenheit des Insolvenzverwalters.
An diesen müssen Sie sich wenden.Geräte gehören zur Insolvenzmasse
mfg
Jörg
vielen Dank für die schnelle Antwort
mfg Ottilie
vielen Dank für die schnelle Antwort
mfg Ottilie
Die geräte können durch den Insolvenzverwalter jederzeit
abgeholt werden. Erst mal mit dem Verwalter in verbindung
setzen.Eventuell kann das auch weiter laufen.Entscheidet
aber der Inso verwalter.
vielen Dank für die schnelle Antwort
mfg Ottilie
Hallo,
Meines Wissens nach darf der leasinggeber in einem solchen
fall jederzeit aktiv werden.
Sorry.
In diesem Falle liegen die rechte beim Insolvenzverwalter
das wird der Insolvenz Verwalter bestimmen. Da können Sie sich nur mit dem in Verbindung setzen.
Da Geld geht ja auch zu ihm und nur er kann sagen, ob er die Geräte weiter laufen lässt, oder wie es weiter gehen soll.
Sie sollten sich natürlich sofort danach erkundigen, so wird jeder finanzieller Schaden vermieden, denn den würden Sie sicherlich nicht bekommen.
L.G.
Hallo, Ottilie,
Zu dieser Anfrage kann ich dir leider nichts sagen, da ich kein Rechtsanwalt bin.
gruß wacker
Es kommt darauf an, in welcher Form sich die Leasinggesellschaft (Leasinggeber) selbst refinanziert hat. Gibt es zur Refinanzierung Einzelverträge, die exakt den Leasinggegenstand betreffen, muss dem Leasingnehmer das Objekt weiterhin vertragsgemäß zur Nutzung überlassen werden.
Sind die Geräte durch einen nicht zweckgebundenen Betriebsmittelkredit refinanziert, entscheidet der Insolvenzverwalter, ob der Vertrag fortgeführt wird oder die Herausgabe des Objektes durch den Leasingnehmer eingefordert wird.
In Anbetracht der komplexen Rechtslage rate ich Ihnen, anwaltlichen Rat einzuholen.
Die Kopierer ghehören dem Leasinggeber - wenn der Pleite ist, freut sich der Insoverwalter normalerweise, wenn er die Leasinggüter einfach weiter verleasen kann, weil er die ganzen Leasingggüter auf einmal sowieso nicht verwerten kann. Ich würde Kontakt zum Ins.-Verw. aufnehmen.
Hallo Ottilie,
in der Regel wird sich der Insolvenzverwalter wegen weiterer Abwicklung an den Leasingnehmer wenden. Es gibt die Möglichkeit zur weiteren Nutzung mit entsprechender Zahlung pro Monat bzw. er spricht die Sonderkündigung aus, wenn keine Raten mehr fliessen.
Dann wäre allerdings die Restforderung sofort fällig, wobei ein Verkauf der Geräte an einen Dritten angerechnet werden muss.
MFG
AK
Guten Morgen,
was heißt insolvent? Heißt das, dass er nicht zahlungsfähig ist? Oder heißt es das Insolvenz angemeldet wurde? Oder heißt dass das Insolvenz eröffnet wurde? In
Daraus ergeben sich 3 unterschiedliche Antworten.
Insbesondere kommt es auf den Vertrag an, der mit dem Vertragspartner geschlossen worden ist. Ein Dritter hat damit nichts zu tun, es sei denn, es gäbe einen Insolvenzverwalter.
Fragen Sie doch einfach denjenigen, der die Kopierer anbietet. Wenn er die Kopierer verkaufen darf, dann wird es tun, wenn nicht, dann bekäme er ein Problem, falls er es dennoch täte.
Viel Glück.
Fragen Sie den Insolvenzverwalter des Leasinggebers.
Der gibt Ihnen Auskunft.