Leasingvertrag Mehrkilometerabrechnung

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe folgendes Problem mit meinem Autohändler:
Im September 2007 habe ich eine Audi A4 für drei Jahre geleast. Die Laufleistung pro Jahr wurde vom Händler angegeben mit 22.500 km pro Jahr (67500km in drei Jahren). Da dies aber zu wenig war, habe ich ihn damals darauf hingewiesen. Er hat dann in dem Leasingvertrag handschriftlich die Km-Leistung auf 27500 km erhöht und mit aufgeführt, daß ich bis zu 27500 km fahren kann pro Jahr( für drei Jahre also 82500km), ohne das mir die Mehrkilometer belastet werden. ( mit Unterschrift und Stempel vom Autohaus und des Händlers!)
Nach Ablauf des Leasingvertrags war ich innerhalb der o. g. KM-Leistung von 27500 km pro Jahr (Km-Stand ca. 82000 km nach drei Jahren).
Nach Rückgabe des Pkw´s dieses Jahr hat mir die Leasinggesellschaft die Mehrkilometer ( Unterschied 82000 - 67500) berechnet. Nach langem hin und her, habe ich den Händler zu packen bekommen und ihn auf das hingewiesen, was er damals in den Vertrag mit aufgeführt hat. Daraufhin hat er in meinem Beisein mit der Leasinggesellschaft gesprochen, die mir dann die Mehrkilometerberechnung dann erlassen hat. Die Bestätigung habe ich dann auch schriftlich von der Leasinggesellschaft bekommen.
Nun bekomme ich fast zwei Monate danach eine Rechnung vom Autohändler, daß ich die Mehrkilometer an ihn zahlen soll, zuzüglich MWST???
Nun meine eigentliche Frage: Ist die Rechnung überhaupt rechtens, denn ich habe ja von dem Händler eine schriftliche Zusage, das ich die Mehrkilometer nicht berechnet bekomme?
Wie muß ich jetzt vorgehen? Ich habe bereits mit dem Autohaus telefoniert, aber es kümmert sich niemand um die Angelegenheit. Meiner Meinung nach, ist der Händler jetzt sauer, weil ich keinen neuen Wagen bei ihm gekauft habe, aber davon war ja nie die Rede.
Vielen Dank für jeden Rat!
Claus Winkelhoch

Hallo Claus

wenn die leasingfirma die mehrkilometer erlassen hat wäre die frage ob der Händler das geld von dir beanspruchen kann.

wenn es damals so vereinbart wurde gilt das auch so.

er kann es auf grundlage des sog. bereicherungsrechts nur dann von dir verlangen, wenn du diese „kilometergutschrift“ ohne rechtsgrund durch eine Leistung erlangt hättest. d.h. den Händler bzgl. deiner Fahrgewohnheiten getäuscht oder grundsätzliche dinge verschwiegen hättest. Abgesehen davon dass das nicht der fall ist hätte die Kilometersache seitens der Händels binnen jahresfrist ab Kenntnis angefochten werden müssen damit das rechtgeschäft rückwirkend vfernichtet ist dann hätte der händler einen anspruch auf das geld aus der Kilometerpauschale

einen Schadenersatz anspruch des Händerls sehe ich hier nicht, ganz im gegenteil

es handelt sich um eine individualvereinbarung und die gilt sogar noch vor dem gesetz

also nichts zahlen … binnen 4 wochen der rechnung widersprechen reagieren solltest du aber wenn ein mahnbescheid vom gericht kommt, das gleucbe ich allerdings nicht denn wenn es auf dem vertrag steht gibt es für die forderung keine rechtsgrundlage

_Noch fragen

einfach nochmal melden

ich hoffe ich konnte etwas licht ins dunkel bringen

Lg MArio

Hallo,
bitte keine Telefonate mehr führen, sondern alles schriftlich machen!
Sie schreiben jetzt an die Autofirma -z.Hd. der Geschäftsleitung- und überreichen eine Kopie der Bestätigung der Leasinggesellschaft, dass Sie die Mehrkilometerleistung kostenlos erhalten haben. Weisen Sie darauf hin, dass Sie den jetzige Rechnungsforderung nicht anerkennen.
Das wars!
Sollte dann doch noch etwas gefordert werden, melden Sie sich noch einmal. Prüfen Sie aber vorher genau die Texte. Alles unter dem Motto: Wer schreibt, der bleibt!
MfG
PB