sorry, falls es schon aehnliche Fragen gibt, aber ich suche schon seit geraumer Zeit und habe nichts Passendes gefunden.
Angenommen, es handelt sich um eine Person, die
30 Jahre alt ist und Vollzeit in Spanien studiert
Sozialversicherungsnummer und N.I.E in Spanien hat (letztes Jahr angestellt war)
Das sicher nicht. Ich hatte nur vorher nch die alten MB/KK im Ohr, wonach der Versicherungsschutz beim Wegzug aus dem Tätigkeitsgebiet endet.
Aber jetzt endet er bei Wegzug aus EU- und Abkommensländern automatisch. Man kann Fortsetzungen vereinbaren, aber das müssen beide Seiten wollen. Und die Politik der PKV-Unternehmen ist da sehr unterschiedlich.
Das sicher nicht. Ich hatte nur vorher nch die alten MB/KK im
Ohr, wonach der Versicherungsschutz beim Wegzug aus dem
Tätigkeitsgebiet endet.
Aber jetzt endet er bei Wegzug aus EU- und Abkommensländern
automatisch.
Nein - automatische Auflösung gibt es nicht.
Eine Quelle dazu kannst Du ja auch nicht nennen.
Man kann Fortsetzungen vereinbaren, aber das
müssen beide Seiten wollen. Und die Politik der
PKV-Unternehmen ist da sehr unterschiedlich.
Es mag sein, dass es Versicherer gibt, die im außereuropäischen Ausland keinen Versicherungsschutz bieten könne.
Bei uns zumindest ist dies nicht so.
Ich habe einige Kunden die in der USA Medizin studieren und über uns privat krankenversichert sind.
Bei uns ist eine Weiterversicherung möglich - in der USA mit einem Beitragszuschlag von 20 %.
Das sicher nicht. Ich hatte nur vorher nch die alten MB/KK im
Ohr, wonach der Versicherungsschutz beim Wegzug aus dem
Tätigkeitsgebiet endet.
Aber jetzt endet er bei Wegzug aus EU- und Abkommensländern
automatisch.
Nein - automatische Auflösung gibt es nicht.
Eine Quelle dazu kannst Du ja auch nicht nennen.
Natürlich, § 15,3 MB/KK. Klarer gehts nicht.
Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt
in einen anderen Staat als die in § 1 Absatz 5 genannten,
endet insoweit das Versicherungsverhältnis, es sei denn, dass es
aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt wird.
Man kann Fortsetzungen vereinbaren, aber das
müssen beide Seiten wollen. Und die Politik der
PKV-Unternehmen ist da sehr unterschiedlich.
Es mag sein, dass es Versicherer gibt, die im
außereuropäischen Ausland keinen Versicherungsschutz bieten
könne.
Bei uns zumindest ist dies nicht so.
Ich habe einige Kunden die in der USA Medizin studieren und
über uns privat krankenversichert sind.
Bei uns ist eine Weiterversicherung möglich - in der USA mit
einem Beitragszuschlag von 20 %.
Ja, natürlich und gut so. Aber das ist dann eine individuelle Vereinbarung über die Bedingungen hinaus.
Das sicher nicht. Ich hatte nur vorher nch die alten MB/KK im
Ohr, wonach der Versicherungsschutz beim Wegzug aus dem
Tätigkeitsgebiet endet.
Aber jetzt endet er bei Wegzug aus EU- und Abkommensländern
automatisch.
Nein - automatische Auflösung gibt es nicht.
Eine Quelle dazu kannst Du ja auch nicht nennen.
Natürlich, § 15,3 MB/KK. Klarer gehts nicht.
Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt
in einen anderen Staat als die in § 1 Absatz 5 genannten,
endet insoweit das Versicherungsverhältnis, es sei denn, dass
es
Bitte nicht den § 1 Abs. 5 vergessen:
(5) Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt
in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum, so setzt sich das Versicherungsverhältnis mit der Maßgabe fort, dass der Versicherer höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet bleibt, die er bei einem Aufenthalt im Inland zu erbringen hätte.
Es gibt auch Länder außerhalb Europas, wo kein Zuschlag erforderlich ist.
aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt wird.
Man kann Fortsetzungen vereinbaren, aber das
müssen beide Seiten wollen. Und die Politik der
PKV-Unternehmen ist da sehr unterschiedlich.
Es mag sein, dass es Versicherer gibt, die im
außereuropäischen Ausland keinen Versicherungsschutz bieten
könne.
Bei uns zumindest ist dies nicht so.
Ich habe einige Kunden die in der USA Medizin studieren und
über uns privat krankenversichert sind.
Bei uns ist eine Weiterversicherung möglich - in der USA mit
einem Beitragszuschlag von 20 %.
Ja, natürlich und gut so. Aber das ist dann eine individuelle
Vereinbarung über die Bedingungen hinaus.
Hier hast Du recht, allerdings wie schon oben geschrieben, gibt es auch Länder wo kein Zuschlag erforderlich ist.