seit kurzem arbeite ich in Abu Dhabi, der Hauptstadt der VAE. Aus steuerrechtlichen Gründen habe ich meinen Whonsitz in Deutschland abgemeldet und meine Wohnung gekündigt.
Jetzt habe ich vor, ein Gewerbe in Deutschland zu gründen. Ich möchte dadurch medizintechnische Ersatzteile an Instandhaltungsfirmen und Krankenhäuser ausliefern und verkaufen. Mir ist klar dass man mit der Gewerbe eine Umsatz bis 17500€/a machen darf; damit möchte ich jedoch den Markt zunächst einmal antasten.
Meine Frage: Darf ich eine Gewerbe gründen in Deutschland obwohl ich dort nicht angemeldet bin? Wenn ja, wie geht man da vor? Bin ich dann auch für mein persönliches Einkommen, das ich von meiner jetztigen Tätigkeit in den VAE verdiene, steuerpflichtig oder bin ich nur beschränkt steuerpflichtig für den Gewerbebetrieb? Darf ich als Gewerbeanschrift, die Anschrift von meiner z.B. Schwägerin eintragen, obwohl sie damit nichts zu tun hat?
Ich werde das ganze vom Ausland aus betreiben, d.h. per Email und Telefon. Ware wird per online-Aufträge von TNT abgeholt und exportiert.
Ich weiss das sind zuviele Fragen aufeinmal. Ich wäre Euch für jede erdenkliche Hilfe sehr dankbar und verbleibe mit den besten Grüßen